Bürokratieabbau für Stiftungen dringend erforderlich!
Bürokratieabbau für Stiftungen dringend erforderlich!
Keine Rechtsform braucht länger für Gründung. Uneinheitliche Mehrwege-Bürokratie bremst gemeinnützige Stiftungen. One-Stop-Shop als Schlüssel für schnellere Gründungen.
Vereine werden in wenigen Tagen, GmbHs in wenigen Wochen gegründet – im Falle gemeinnütziger Stiftungen braucht es für die Gründung nach aktueller Rechtslage hingegen ein mehrmonatiges Prozedere und einen enormen Rechtsberatungsaufwand. Grund dafür ist die Zuständigkeit gleich mehrerer Behörden und eine komplizierte, unzeitgemäße Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land, die der Entfaltung einer Kultur der Philanthropie in Folge der Gemeinnützigkeitsreform diametral entgegenstehen.
Will jemand durch die Errichtung einer gemeinnützen Stiftung sein Vermögen der Allgemeinheit schenken, so sind dafür im Falle einer Bundesstiftung die jeweiligen neun Landesstiftungsbehörden, das Finanzamt für Großbetriebe und die Finanzprokuratur zuständig. Strebt die Stiftung auch noch einen Bescheid auf Spendenbegünstigung an, kommt mit dem Finanzamt Österreich noch eine weitere Behörde ins Spiel. Sämtliche Instanzen prüfen dabei in verschiedenen Verfahren mit oft unterschiedlichen Rechtsauslegungen die jeweilige Stiftungsurkunde mehrfach auf Gemeinnützigkeit. „So mache Stifterin und so mancher Stifter haben, von diesem kafkaesken Verfahren entnervt, ihren Wunsch aufgegeben, der Gesellschaft nachhaltig etwas zurückzugeben“, zeigt sich Günther Lutschinger, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, besorgt.
Geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften
Dr. Günther Lutschinger
Telefon: +43 676 4410108
E-Mail: guenther.lutschinger@gemeinnuetzig-stiften.at
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