SPÖ-Herzog: Familienrechtsreform 1975 familienpolitischer Meilenstein – Partnerschaft bei Familienarbeit noch nicht erreicht

SPÖ-Herzog: Familienrechtsreform 1975 familienpolitischer Meilenstein – Partnerschaft bei Familienarbeit noch nicht erreicht

„Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Familienpolitik feministisch denken“

„Eine der großen frauen- und familienpolitischen Errungenschaften der letzten 100 Jahre“ nennt SPÖ-Familiensprecher Bernhard Herzog die Familienrechtsreform 1975 der SPÖ-Regierung von Bruno Kreisky und unter Justizminister Christian Broda, die heute vor 50 Jahren im Nationalrat beschlossen wurde. „Die Familienrechtsreformen der SPÖ-Alleinregierung der 70er Jahre waren revolutionäre Schritte in Richtung Partnerschaftlichkeit, Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frauen. Sie veränderten Gesetze, die zum Teil ins 19. Jahrhundert zurückgingen und die patriarchale Struktur innerhalb der Familie festgeschrieben hatten. Der Mann hatte als ‚Familienoberhaupt‘ die absolute Entscheidungsgewalt über Ehefrau und Kinder inne – vom Wohnort über den Beruf der Ehefrau bis zur Berufswahl der Kinder. Frauen durften ohne Zustimmung ihres Ehemannes weder einen Arbeitsvertrag unterschreiben noch frei über ihre Lebensgestaltung entscheiden. Dieses patriarchale Modell wurde durch die SPÖ-geführte Reformpolitik unter Bundeskanzler Bruno Kreisky und Justizminister Christian Broda nachhaltig modernisiert“, erinnert Herzog. ****

Die Familienrechtsreform wurde in mehreren Etappen umgesetzt. Einige der wichtigsten Meilensteine:

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1970: Verbesserung der rechtlichen Stellung unehelicher Kinder im Erb- und Unterhaltsrecht

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1973: Senkung der Volljährigkeit und Ehemündigkeit auf 19 Jahre

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1975: Abschaffung der rechtlichen Vorherrschaft des Ehemanns, Einführung der partnerschaftlichen Ehe und Gleichstellung von Hausarbeit und Erwerbstätigkeit

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1976: Einführung des Unterhaltsvorschussgesetzes – ein international beachtetes Modell zur Absicherung von Kindern

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1977: Abschaffung der „väterlichen Gewalt“, rechtliche Gleichstellung beider Elternteile und Stärkung der Rechte des Kindes

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1978: Reformen im Ehe-, Scheidungs- und Güterrecht – inklusive Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung.

„Die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir in Österreich erreicht. Von der realen Gleichstellung sind wir leider noch immer weit entfernt – auch in der Familie“, so Herzog. „Die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit ist dabei ein wesentlicher Hebel zur tatsächlichen Gleichstellung. Leider ist Österreich Schlusslicht bei der Väterkarenz. Unser Ziel muss sein, die Väterbeteiligung zu stärken. Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Familienpolitik feministisch denken“, so der SPÖ-Familiensprecher abschließend. (Schluss) ah/lw

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