Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Die echte Ablauffrist für den Vollspaltenboden bis 2040 bzw. 23 Jahre wurde abgeschafft, stattdessen ein Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard ab 2034/2038 installiert!

Ein „schmerzlicher“ Kompromiss soll das gewesen sein, jammert die Schweineindustrie mit Krokodilstränen. Der Vollspaltenboden Alt soll ab 2034 (für „Härtefälle“ ab 2038) durch den Vollspaltenboden Neu ersetzt werden. Kein Unterschied für die Schweine, die Schweinefabriken dagegen, selbst die ganz großen, müssen nur mit Ꞓ 700 bis Ꞓ 25.000 Umbaukosten rechnen. Peanuts bei jährlichen Umsätzen von Ꞓ 2,5 Mio und Deckungsbeiträgen von Ꞓ 55 pro Mastschwein (bei 2.300 Schweinen wären das Ꞓ 126.000). Einen echten Kompromiss hatte es dagegen im Juli 2022 gegeben. Damals hat die Regierung echte Ablauffristen für den Vollspaltenboden beschlossen, bis 2040 für die alte Version und maximal 23 Jahre für den Vollspaltenboden Neu. Doch genau heute vor einem Jahr wurde dieser Kompromiss ausgehebelt und durch die Forderung der Schweineindustrie ersetzt, im Wesentlichen überhaupt nicht umbauen zu müssen und einen „Firlefanz“ Vollspaltenboden als neuen Mindeststandard für immer zu etablieren. Eine Schande für ein Land, in dessen Bundesverfassung Tierschutz als Staatsziel verankert ist.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu, der im Juli 2022 beim echten Kompromiss zum Verbot des Vollspaltenbodens dabei war: „Falls die Schweineindustrie glaubt, wir schlucken diese Zerstörung eines bereits bestehenden Tierschutzstandards und wir glauben ihnen ihre geheuchelten Krokodilstränen, dann hat sie sich getäuscht. Ich darf daran erinnern, dass seit 2022 bis heute immer noch folgender Satz im § 44 (32) des Tierschutzgesetzes steht: Die Ergebnisse des [bis Ende 2026 laufenden Strohschweine-] Projekts und das Gutachten der Fachstelle sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 heranzuziehen. Im Jahr 2027 muss also ein echter neuer Mindeststandard entwickelt werden, der dann Stroh für Schweine bringen wird. So steht’s im Gesetz und so muss es auch geschehen – solange Österreich ein Rechtsstaat ist!“

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
Telefon: +43(1) 929 14 98
E-Mail: medien@vgt.at
Website: https://vgt.at

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