Gödl zur Gefährderüberwachung: Moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße Werkzeuge

Gödl zur Gefährderüberwachung: Moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße Werkzeuge

ÖVP-Sicherheitssprecher: Staat schützen heißt Verantwortung übernehmen – mit Augenmaß, Kontrolle und modernster Technik

„In einer zunehmend digitalen Welt brauchen unsere Sicherheitsbehörden klare gesetzliche Grundlagen, um auch verschlüsselte Kommunikation im Kampf gegen schwerste Bedrohungen effektiv überwachen zu können – unter strenger rechtsstaatlicher Kontrolle. Denn ein moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße Werkzeuge“, betont ÖVP-Sicherheitssprecher Ernst Gödl am Rande des heutigen Innenausschusses. Die Bundesregierung setzt mit der Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) sowie begleitender Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) einen wichtigen Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur effektiven Gefahrenabwehr. Die Gefährderüberwachung wurde mit den Koalitionsstimmen von ÖVP, SPÖ und Neos mehrheitlich beschlossen.

Die Eckpunkte der Reform im Überblick:

Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse:

Erstmals wird es möglich, im Einzelfall durch richterlichen Beschluss auch verschlüsselte digitale Kommunikation zu überwachen, um etwa Terroranschläge verhindern zu können – ausschließlich bei schwersten Straftaten mit mehr als zehn Jahren Strafandrohung.

Starker Rechtsschutz & Kontrolle:

Der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium wird frühzeitig eingebunden, erhält uneingeschränkte Einsichtsrechte und unterliegt künftig einer verpflichtenden Vertrauenswürdigkeitsprüfung.

Strenge gerichtliche Bewilligung & klare Begrenzungen:

Überwachungsmaßnahmen sind nur mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts möglich, technisch begrenzt auf den konkreten Bewilligungszeitraum und Zweck, begleitet von umfangreicher Dokumentationspflicht und Löschung nicht relevanter Daten.

Transparenz & parlamentarische Kontrolle:

Der Innenminister ist verpflichtet, bei Überschreitung von 30 Fällen jährlich, sowie zur erstmaligen Programminbetriebnahme samt Leistungsbeschreibung und laufenden Kosten, dem ständigen Unterausschuss für innere Angelegenheiten zu berichten.

Flexibilitätsklausel für neue Gefahrenlagen:

Mit der Einführung einer befristeten „Flexiklausel“ wird der Direktor des Nachrichtendienstes ermächtigt, in klar abgegrenzten Fällen Aufgaben des Staatsschutzes wahrzunehmen – befristet bis Ende 2029, inklusive verpflichtender Evaluierung nach drei Jahren.

„Diese Maßnahmen ermöglichen es unseren Behörden, verfassungsgefährdende Angriffe im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren – ohne dabei Grundrechte zu kompromittieren. Wir setzen auf klare Regeln, effektive Kontrolle und volle Transparenz. Der Schutz unserer Demokratie beginnt dort, wo wir vorbereitet sind“, so Gödl abschließend. (Schluss)

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
+43 1 401 10-4439 bzw. +43 1 401 10-4432
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender