VSV/Holzinger: Gestrandete Reisende – Veranstalter muss drei Nächtigungen zahlen

VSV/Holzinger: Gestrandete Reisende – Veranstalter muss drei Nächtigungen zahlen

Wenn Reisende wegen des Krieges länger vor Ort verharren müssen

Den Medien ist zu entnehmen, dass einige tausend Österreicher und Österreicherinnen als Reisende im Kriegsgebiet gestrandet sind und die Rückreise in die Heimat derzeit nicht antreten können.

Für diese Personen stellt sich die Frage, wer die zusätzlichen Nächtigungen zu bezahlen hat.

„Nach dem Pauschalreisegesetz hat der Veranstalter einer Pauschalreise – etwa Flug und Hotel aus einer Hand gebucht – diese Nächtigungskosten für maximal drei Tage zu übernehmen. Wir empfehlen den Reisenden, sich darauf zu berufen. Sollte der Veranstalter ablehnen, dann sollte man das Dokumentieren und die Kosten nach der Rückkehr ersetzt verlangen,“ informiert Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Weiters trifft den Veranstalter auch eine Fürsorgepflicht. Er hat also bei der Organisation der Rückreise behilflich zu sein und muss auch für Information der Reisenden sorgen.

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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