Olympiaworld Innsbruck bringt Revision gegen IFG-Entscheidung ein: „Transparenz braucht Rechtssicherheit“

Olympiaworld Innsbruck bringt Revision gegen IFG-Entscheidung ein: „Transparenz braucht Rechtssicherheit“

Die Olympiaworld wird die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur Herausgabe des Generalplanervertrages für den Umbau des Olympia Eiskanals vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpfen. Das LVwG Tirol hat die ordentliche Revision ausdrücklich zugelassen und damit anerkannt, dass im Zusammenhang mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz grundsätzliche Rechtsfragen zu klären sind.

„Es ist in einem Rechtsstaat legitim und notwendig, offene Rechtsfragen höchstgerichtlich klären zu lassen“, erklärt die Olympiaworld. „Das Informationsfreiheitsgesetz ist erst seit wenigen Monaten in Kraft. Eine gefestigte höchstgerichtliche Rechtssprechung zu den maßgeblichen Bestimmungen liegt bislang noch nicht vor.“

Die Revision richtet sich daher nicht gegen das Prinzip der Transparenz, sondern dient der Klärung, wie die gesetzlichen Bestimmungen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes in Fällen anzuwenden sind, in denen öffentliche Informationsinteressen und gesetzlich anerkannte Geheimhaltungsinteressen miteinander abzuwägen sind.“

Vor dem Hintergrund möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Projekt ist zu prüfen, ob schutzwürdige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen auch Dritter einer vollständigen Offenlegung entgegenstehen.

Da einer Revision keine automatische aufschiebende Wirkung zukommt, wird die Olympiaworld zusätzlich einen entsprechenden Antrag stellen. Das Rechtsmittel wird ehestmöglich und jedenfalls innerhalb der vom LVwG gesetzten Frist eingebracht.

„Eine einmal erfolgte Offenlegung kann nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb ist es sachgerecht, vor einer Herausgabe die offenen Rechtsfragen höchstgerichtlich klären zu lassen“, so die Olympiaworld.

Zudem habe auch das Landesverwaltungsgericht selbst anerkannt, dass bestimmte Bestandteile des Vertrages schutzwürdige Inhalte enthalten und daher zu schwärzen sind. Dies zeige, dass der Fall nicht pauschal beurteilt werden könne.

„Transparenz und Rechtssicherheit sind kein Widerspruch – sie setzen vielmehr klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen voraus. Diese Abwägung wird nun vom Verwaltungsgerichtshof höchstgerichtlich vorzunehmen sein.“

Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
Mag. Matthias Schipflinger
Telefon: +4367688338220
E-Mail: matthias.schipflinger@olympiaworld.at
Website: https://www.olympiaworld.at

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