„ÖBAP: Pflegefachkräfte müssen Politik Grundlagen der Qualitätssicherung erklären“
„ÖBAP: Pflegefachkräfte müssen Politik Grundlagen der Qualitätssicherung erklären“
„Zwischen Anspruch und Realität: Warum politische Konzepte oft an der Pflegepraxis scheitern“
Die aktuell im Sozialausschuss begutachtete Novelle – unter anderem zur Stärkung der Qualitätssicherung – setzt ein unvollständiges Signal. Zwar soll die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) künftig mehr Kompetenzen erhalten, um Unterversorgung sichtbar zu machen, andererseits wird jedoch ein grundlegender Unterschied in der Praxis der Qualitätssicherung übersehen – mit oft schwerwiegenden Folgen für pflegebedürftige Menschen, erklärt ÖBAP-Präsidentin Karin Hamminger – die selbst Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft ist.
Im Zentrum der Kritik steht ein Missverständnis, das für die öffentliche Debatte wesentlich ist: „Diplomierte Pflegekräfte“ sind nicht gleich „diplomierte Pflegekräfte“. Entscheidend ist, in wessen Auftrag sie tätig sind – und welche Aufgaben sie tatsächlich erfüllen.
Pflegefachkräfte im Auftrag der SVS führen in der Regel Kontrollen bei betreuten Personen zu Hause durch. Diese Besuche sind Momentaufnahmen. Sie können Hinweise auf Mängel geben, jedoch keine kontinuierliche Pflegebegleitung leisten. Dazu fehlt die regelmäßige Einbindung in den Alltag der betreuten Personen, ebenso wie die Möglichkeit, Entwicklungen zu beobachten, Pflegeprozesse zu steuern oder Maßnahmen laufend zu evaluieren.
Vor allem sind diese Fachkräfte nicht dafür zuständig, Betreuungskräfte anzuleiten, einzuschulen oder pflegerische Maßnahmen zu delegieren, sondern lediglich geleistete Tätigkeiten zu kontrollieren und zu prüfen. Sie kennen die betreuten Personen meist nicht, haben keine Beziehung zu Angehörigen oder Betreuungskräften und können daher keine nachhaltige Qualitätssicherung im eigentlichen Sinn leisten.
Dem gegenüber steht die Arbeit jener diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte, die im Auftrag von Agenturen – angestellt oder freiberuflich – tätig sind. Diese Fachkräfte sind regelmäßig vor Ort, kennen die KlientInnen sowie deren individuelle Situation und übernehmen die laufende Pflegeplanung. Sie schulen, leiten an, begleiten Betreuungskräfte und stellen sicher, dass pflegerische Tätigkeiten korrekt durchgeführt werden. Qualität wird hier nicht nur überprüft – sie wird im täglichen Handeln aufgebaut, gesichert und weiterentwickelt. Diese Form der Qualitätssicherung wird seitens der Politik nicht finanziell unterstützt, diese Leistung sollen die betreuten Personen bzw. deren Angehörige selbst bezahlen.
Doch genau darin liegt der Unterschied: Die Qualitätssicherung durch die SVS „KONTROLLIERT“. Die durch Agentur beauftragte Qualitätssicherung „SICHERT“. Gefördert wird also, was überprüft wird – nicht aber, was langfristig Qualität gewährleistet. Diese beiden Ansätze sind nicht gleichwertig und auch nicht austauschbar, bestätigt Anette Glössl – Vizepräsidentin der ÖBAP – die selbst Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft ist und regelmäßig Qualitätssicherung bei KlientInnen mit hohen Pflegestufen durchführt.
Vor diesem Hintergrund wird die politische Stoßrichtung kritisch gesehen. Wenn ein System gestärkt wird, das primär auf Kontrolle setzt, während gleichzeitig jene Strukturen geschwächt werden, die Qualität im Alltag durch regelmäßige Schulungen tatsächlich herstellen, entstehen Versorgungslücken.
Diese Lücken bleiben nicht folgenlos. Sie führen zwangsläufig zu Pflege- und Betreuungsfehlern – mit teils gravierenden gesundheitlichen Konsequenzen für die Betroffenen.
Seit Jahren fordern ÖQZ-zertifizierte Agenturen und Pflegefachkräfte, dass ihre Leistungen in der Qualitätssicherung strukturell anerkannt und etwas durch das Sozialministeriumservice unterstützt werden. Die Mittel dafür sind vorhanden – entscheidend ist ihre Verwendung, erklärt Mag. Angelika Pozdena – Vizepräsidentin der ÖBAP.
Es bleibt zu hoffen, dass nach wiederholten Anläufen und eindringlichen Hinweisen aus der Praxis der entscheidende Unterschied endlich auch politisch verstanden wird: QUALITÄTSSICHERUNG DURCH DIE SVS IST KONTROLLE, QUALITÄTSSICHERUNG DURCH AGENTUREN IST GELEBTE, KONTINUIERLICHE PFLEGEARBEIT UND ANLEITUNG DER LAIENARBEIT DER BETREUERINNEN.
Dieser Unterschied ist keine Detailfrage, sondern zentral für die Sicherheit und Versorgung zum Teil schwerstkranker Menschen.
Früher oder später wird sich auch die Politik dieser Realität stellen müssen.
ÖBAP – Österreichische Bundesinteressensgemeinschaft für Agenturen
zur Personenbetreuung
DGKP Karin Hamminger, MSc
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