Misshandlungsvorwürfe: 535 Beschwerden, ein Schuldspruch

Misshandlungsvorwürfe: 535 Beschwerden, ein Schuldspruch

Großteil der Vorwürfe nicht strafrechtlich relevant – konsequente und vollständige Prüfung aller Fälle

Die aktuellen Zahlen der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) zeigen ein klares Bild: Von insgesamt 535 im Jahr 2025 behandelten Beschwerden führte lediglich ein Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

Alle eingegangenen Beschwerden wurden einer verfahrensrechtlichen Prüfung zugeführt. 505 Verfahren, das entspricht rund 94 Prozent, wurden bereits abgeschlossen. Der Großteil dieser Verfahren endete ohne strafrechtliche Konsequenzen: In 441 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt, in weiteren 62 Fällen wurde bereits von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

In zwei Fällen wurde Anklage erhoben. Die gerichtliche Entscheidung führte in einem Fall zu einem Freispruch und in einem weiteren Fall zu einer Verurteilung. Diese Verurteilung erfolgte im Jahr 2026. Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 fünf Anklagen aus Verfahren des Jahres 2024 abgeschlossen, von denen vier mit Freispruch endeten und eine mit einer Verurteilung.

Diese Zahlen belegen, dass sämtliche Vorwürfe konsequent geprüft und rechtlich bewertet werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich nur ein sehr geringer Anteil der eingebrachten Beschwerden auch strafrechtlich erhärten lässt.

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 – Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 15 62
E-Mail: bmi-ressortsprecher@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender