Gesetzespaket zu Verbraucher-Kleinkrediten passiert Justizausschuss
Gesetzespaket zu Verbraucher-Kleinkrediten passiert Justizausschuss
Bericht über Weisungen in der Justiz soll im Plenum weiterberaten werden
Ziel eines Gesetzespakets mit Neuerungen im Verbraucherkreditrecht ist es, künftig Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen, auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden, unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes zu behandeln. Erfasst werden sollen damit in erster Linie Online-Geschäftsmodelle wie „Buy Now, Pay Later“. Die bisherige Untergrenze von 200 Ꞓ soll entfallen. Ausnahmen soll es etwa für im Online-Handel auch aus Verbrauchersicht grundsätzlich erwünschte Zahlungsaufschübe oder für Debitkarten mit Zahlungsaufschub geben. Der Justizausschuss hat für das Paket heute mit den Stimmen der Dreierkoalition grünes Licht gegeben. Justizministerin Anna Sporrer hielt dazu fest, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt werde.
Den aktuellen Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen nahmen die Abgeordneten ebenso einstimmig zur Kenntnis wie den jüngsten Bericht über die erteilten Weisungen des Justizministeriums. Für Letzteren sprachen sich auf Antrag der NEOS alle Parteien dafür aus, diesen im Plenum weiter zu beraten.
ANPASSUNG DES RECHTSRAHMENS AN NEUE DIGITALE KREDITPRODUKTE
Mit dem Gesetzespaket zu Verbraucherkrediten (473 d.B.) soll die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben, ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen sowie weitere Gesetzesmaterien geändert werden. Ziel dabei sei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei den – zunehmend populären – Online-Geschäftsmodellen umfassend und angemessen geschützt sind. So wird das Informationspflichtenregime im Bereich des Verbraucherkreditrechts den Erläuterungen zufolge umfassend überarbeitet und präzisiert. Kreditgeber und Kreditvermittler werden verpflichtet, schon vor Anbahnung des Vertragsverhältnisses allgemeine Informationen bereitzustellen.
Die vorvertraglichen Informationen sollen den technischen Einschränkungen bestimmter Medien, etwa Bildschirmen von Mobiltelefonen, Rechnung tragen und seien auf verschiedenen Kanälen angemessen darzustellen. Die Standardinformationen in der Werbung sollen ebenso die technischen Einschränkungen der verwendeten Medien berücksichtigen. Verboten wird in diesem Zusammenhang die Verwendung voreingestellter Optionen. Zudem werden erhöhte Anforderungen an die Willenserklärung der Verbraucherin oder des Verbrauchers gestellt.
Weitere Änderungen in dem umfassenden Paket betreffen etwa Verpflichtungen zu Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen, Geldbußen für Verstöße gegen die Vorgaben oder Verbote bzw. Einschränkungen bei Kopplungs- und Bündelungsgeschäften. Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen außerdem deutlich ausgedehnt und die Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden dürfen, näher determiniert werden. Vorgesehen sei zudem ein Kreditvergabeverbot bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung. An die Vorgaben zu Datenschutz und künstlicher Intelligenz angepasst werden soll das Regelwerk zur Kreditwürdigkeitsprüfung mit automatisierter Datenverarbeitung. Detaillierter geregelt werden soll etwa auch das Vorgehen bei der Abfrage von Datenbanken.
SPORRER: PRÄVENTION AUCH GEGEN „PHANTOMSCHULDEN“
Heute reiche ein Klick am Smartphone, um Schulden zu machen, gab Justizministerin Sporrer zu bedenken. Das Schuldenmachen sei heute im Alltag integriert. Das sei vor allem für junge Menschen mitunter sehr gefährlich, zumal sich „Phantomschulden“ auftürmen würden. Mit dem Gesetz werde der Verbraucherschutz im Kreditwesen gestärkt und in das digitale Zeitalter geholt, zeigte sich die Ministerin überzeugt. Man setze damit auf Prävention und versuche, Schaden zu begrenzen, indem nicht nur klassische Kredite, sondern auch kleine, zins- und entgeltfreie Kredite sowie „Pay-Later-Modelle“ geregelt und Bestimmungen an die Verwendung von KI angepasst würden. Auch die Kreditwürdigkeitsprüfung soll vor Überschuldung schützen, so Sporrer. Insgesamt sollen Kreditgeber der Überschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenwirken.
Aus Sicht von Jakob Grüner (ÖVP) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie sehr ausgewogen. Die Regelungen würden auf „grassierende Geschäftspraktiken“ wie „Buy Now, Pay Later“ sowie auf unentgeltliche Verträge ausgeweitet. Es gehe um mehr Verbraucherschutz und um neue Kreditformen im digitalen Raum, hielt Muna Duzdar (SPÖ) fest. Man wisse, dass besonders junge Menschen per Mausklick in Kreditverbindlichkeiten rutschen und aus dem „Teufelskreis“ nicht mehr herauskommen würden. Auch bei der strengeren Kreditwürdigkeitsprüfung gehe es um den Schutz von Personen, die sonst sehr schnell in die „Schuldenfalle“ tappen.
Markus Tschank (FPÖ) erachtet demgegenüber die Richtlinie in Detailbereichen nicht effektiv genug umgesetzt. So werde bei der Ausweitung der Kreditwürdigkeitsprüfung ein Vergabeverbot normiert, das aber zahnlos bleibe. Es fehle aus seiner Sicht eine Sanktion, dass es zur Rückabwicklung des Kreditvertrags kommen müsse, wenn dieser rechtswidrig sei. Ein weiterer seiner Kritikpunkte betrifft etwa, dass keine Norm eingefügt worden sei, um Zinswucher von vornherein zu verbieten. Alma Zadić (Grüne) erachtet es zwar als dringend notwendig, gegen die Minikredite als massive Kostenfalle vorzugehen. Allerdings betrachte auch sie die Umsetzung in mehreren Punkten für unzureichend. Sie bezog sich unter anderem auf die Begutachtung, in der das Sozialministerium gesagt habe, dass der Entwurf hinter den zwingenden Vorgaben der Richtlinie zurückbleibe. Ähnlich wie Tschank vermisse sie etwa auch Maßnahmen gegen übermäßig hohe Zinssätze.
WEISUNGEN DES JUSTIZMINISTERIUMS
Der Weisungsbericht 2024 des Justizministeriums (III-318 d.B.) befasst sich mit den erteilten Weisungen sowie mit jenen Fällen, in denen der Äußerung des Weisungsrats nicht Rechnung getragen wurde. Er umfasst 28 Weisungen des Ministeriums in den Jahren 2014 bis 2024. Die 28 Weisungen betreffen 27 Fälle, da in einem Fall zwei Weisungen erteilt worden waren. Umfasst ist außerdem ein Fall, in dem dem Weisungsrat nicht Rechnung getragen worden sei. Rund 71 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit rund 14 % und Graz mit rund 11 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch Fälle der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA).
Justizministerin Sporrer hielt allgemein fest, dass Staatsanwaltschaften unabhängig von politischer Einflussnahme arbeiten können müssen. Eigentlich sollte daher diesen Bericht im Ausschuss eine politisch unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft – ein Dreiergremium – vorstellen, meinte sie. Man sollte sich in diese „neuen Zeiten“ begeben, so Sporrer. Jeder Anschein politischer oder sonstiger unsachlicher Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften müsse vermieden und beseitigt werden, um das Vertrauen in den Rechtsstaat und die unabhängige Justiz zu stärken. Was den vorliegenden Bericht betrifft, erörterte Sporrer, dass der Weisungsrat in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Einwände erhebe. Betreffend die 28 Weisungen im Bericht habe der Weisungsrat lediglich bei zwei davon einen Einwand erhoben und bei vier eine Anmerkung formuliert.
Harald Stefan (FPÖ) erachtet in einem von der Justizministerin angesprochenen Dreiergremium an der Spitze der Staatsanwaltschaft eine geteilte Verantwortung, und eine „geteilte Verantwortung ist keine Verantwortung“. Das System funktioniere und die Weisungen seien transparent, zeigte er sich überzeugt.
Auch Jakob Grüner (ÖVP) meinte, die Anzahl an Weisungen sei überschaubar. Zur Frage einer Bundesstaatsanwaltschaft erachte er die parlamentarische Kontrolle für essentiell. Nikolaus Scherak (NEOS) stellte den Antrag auf Nichtenderledigung, wobei ihn insbesondere die Debatte interessiere, ob die Ministerin künftig den Bericht im Ausschuss vorstelle, wie er sagte.
EINSATZ BESONDERER ERMITTLUNGSMASSNAHMEN WEITERHIN KONSTANT
Im Jahr 2024 ist die Anzahl der besonderen Ermittlungsmaßnahmen weiterhin auf einem maßvollen Niveau vergleichbar zu den Vorjahren geblieben, wird im diesbezüglichen Gesamtbericht des Justizministeriums für 2024 (III-250 d.B.) festgehalten. Demnach gab es 2024 zwei „große Späh- und Lauschangriffe“ auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft, 2023 waren es drei. Weiteren 14 Anordnungen lag 2024 eine Europäische Ermittlungsanordnung oder ein Rechtshilfeersuchen zu Grunde. Die Anzahl beim gerichtlich angeordneten „kleinen Späh- und Lauschangriff“ lag 2024 bei vier Fällen, im Vergleich dazu gab es 2023 drei Fälle. In lediglich einem Fall erfolgte 2024 eine Anordnung auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft. In den übrigen drei Fällen kam es aufgrund von Rechtshilfeersuchen einer ausländischen Behörde zu den Anordnungen. Außerdem waren 2024 219 optische Überwachungen („Videofalle“) zu verzeichnen (2023: 191). Auch im Jahr 2024 überwiegt laut Bericht die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen. Eine „Rasterfahndung“ wurde im Berichtsjahr 2024 im Bundesgebiet von den Staatsanwaltschaften in keinem Fall angeordnet.
Sporrer wies dazu auf einen gesetzeskonformen und verhältnismäßigen Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen hin. Diese brauche es aber, um schwere Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Zum Einsatz würden diese Maßnahmen nur dann kommen, wenn besondere Erfolgsaussichten bestehen würden. Einem Experten des Ministeriums zufolge würden die geringen Zahlen zeigen, dass die Instrumente mit Bedacht und Umsicht eingesetzt würden.
Aus Sicht von Harald Stefan (FPÖ) zeigt der Bericht, dass der Rechtsstaat auch bei solch starken Grundrechtseingriffen funktioniere. Sorge bereiten ihm Massenüberwachungen, die zum Teil durch Gerichte angeordnete Überwachungsmaßnahmen gar nicht mehr nötig machen würden. Nikolaus Scherak (NEOS) äußerte seine grundsätzliche Skepsis für diese Maßnahmen, die tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre darstellen würden. Glücklicherweise gebe es wenig Anwendungsfälle, die es aber immer wieder etwa auf Verhältnismäßigkeit anzusehen gelte. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu
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