EQS-HV: Marinomed Biotech AG: Einberufung der 9. ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

EQS-HV: Marinomed Biotech AG: Einberufung der 9. ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Marinomed Biotech AG: Einberufung der 9. ordentlichen Hauptversammlung für
Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

13.05.2026 / 08:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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Einberufung

der 9. ordentlichen Hauptversammlung

für Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

 im Kompetenzzentrum der Raiffeisenbank Korneuburg, 2100 Korneuburg,

Stockerauer Straße 94

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 nach UGB samt
Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025
 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025
 6. Beschlussfassung über (a) den Widerruf des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 über der Verringerung der
Mitgliederzahl des Aufsichtsrats infolge einer Mandatszurücklegung und
(b) Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
 7. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der Hauptversammlung
vom 20.06.2024 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung,
Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben, im noch nicht
ausgenützten Umfang und gleichzeitig (b) die Ermächtigung des
Vorstands, Instrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder
Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch und die Wandlung
in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt
teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese
Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats
 8. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden Bedingten
Kapitals 2024 im noch nicht ausgenützten Umfang, und gleichzeitig (b)
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159
Abs. 2 Z 1 AktG zur (i) Bedienung und Ausgabe an Inhaber von
Instrumenten gemäß § 174 AktG und (ii) zur Einräumung von
Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstands (Bedingtes Kapital 2026) sowie die entsprechende
Änderung der Satzung in § 5.
 9. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden genehmigten
Kapitals im noch nicht ausgenützten Umfang und gleichzeitig (b) die
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50 %
des zum Zeitpunkt des Hauptversammlungsbeschlusses bestehenden
Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage mit der
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und teilweisem
Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Anpassung der
Satzung in § 5.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands (a) zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10%
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), (b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für
die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, und (c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

 

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 21. Mai 2026 auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[3] www.marinomed.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2025, insbesondere mit Jahresabschluss nach UGB
und Lagebericht,
• Geschäftsbericht 2025, insbesondere mit

• Nichtfinanziellem Bericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Bericht des Aufsichtsrats,

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 inkl., soweit
erforderlich, den Berichten zu den Tagesordnungspunkten,
• Vergütungsbericht 2025,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht, und
• vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni 2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 8. Juni
2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
Boten: 

Marinomed Biotech AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
angeben)

Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht
zum Download unter www.marinomed.com zur Verfügung).

Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN ATMARINOMED6
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni
2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
(Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

 

Per Post oder Marinomed Biotech AG

Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

(Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
angeben)

Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht
zum Download unter www.marinomed.com zur Verfügung).

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
10. Juni 2026, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen
einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [4] www.marinomed.com
abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger – IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter [5] www.marinomed.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl
vom IVA unter Tel. +43 1 531781165, oder
E-Mail prischl.marinomed@hauptversammlung.at.

 

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AktG

1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spätestens am 21. Mai 2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Dr. Karl
Wagner, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

 

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 1. Juni 2026
(24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
AG, z.H. Dr. Karl Wagner, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
E-Mail[6]: [7]ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht.

 

3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre.

 

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
(Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
im Sinne dieser Einberufung.

 

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Gesellschaft [8] www.marinomed.com unter den Menüpunkten
„Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

 

 

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.998.979,- und ist zerlegt in 1.998.979
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.998.979 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien.

 

2. Identitätsnachweis und Einlass

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.

 

 

Korneuburg, im Mai 2026                                 Der Vorstand

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13.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [9]EQS News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
Telefon: +43 2262 90300
E-Mail: office@marinomed.com
Internet: www.marinomed.com
ISIN: ATMARINOMED6
WKN: A2N9MM
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart,
Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2326670  13.05.2026 CET/CEST

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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2326670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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