Österreich initiiert Vereinfachung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Österreich initiiert Vereinfachung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Initiative der Österreichischen Notariatskammer findet breite Unterstützung auf EU-Ebene

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat maßgeblich dazu beigetragen, eine Reform des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) auf europäischer Ebene anzustoßen. Im Rahmen einer von Österreich initiierten und geleiteten Expertengruppe bei der Europäischen Kommission wurden konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des bislang vielfach als zu komplex geltenden Instruments erarbeitet. Ziel ist es, grenzüberschreitende Nachlassverfahren für Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union zu beschleunigen und effizienter zu gestalten und den EU-weiten Nachweis etwa der Erbenstellung weiter zu erleichtern.

AUSGANGSLAGE: KOMPLEXES INSTRUMENT MIT REFORMBEDARF

Das mit der EU-Erbrechtsverordnung geschaffene Europäische Nachlasszeugnis soll die Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug erleichtern, bleibt in der Praxis aber deutlich hinter den Erwartungen zurück. Mühsame Ausstellungsmodalitäten, Übersetzungskosten und unterschiedliche Auslegung inhaltlicher Erfordernisse des ENZ führen vielfach zu Frustration, Unsicherheiten und Vertrauensverlust. Die von Österreich ausgehende Initiative möchte hier spürbare Verbesserungen erreichen.

ÖSTERREICH ALS TREIBENDE KRAFT DER INITIATIVE

Die aktuellen Vereinfachungsbestrebungen in Bezug auf das ENZ gehen auf die Arbeit einer Expertengruppe im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen zurück, die gemeinsam von Stephan Matyk-dAnjony, Abteilungsleiter für Europäische und internationale Angelegenheiten der ÖNK und einer Vertreterin des Bundesministeriums für Justiz, unter enger Einbeziehung von Alice Perscha, Notarin in Leoben, geleitet wurde. Vertreterinnen und Vertreter aus rund 15 EU-Mitgliedstaaten haben an den Arbeiten mitgewirkt. Die Zwischenergebnisse wurden am 19. März 2026 vor allen EU-Mitgliedstaaten präsentiert und fanden breite Anerkennung und Konsens. Die Europäische Kommission trägt die Ergebnisse mit und plant eine zeitnahe Umsetzung der von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfehlungen.

„_Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung ist es Zeit, dass das Europäische Nachlasszeugnis aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Es muss einfacher, schneller und letztlich elektronisch werden – weniger bürokratischer Aufwand, mehr Rechtssicherheit für EU-Bürgerinnen und Bürger. Daran arbeiten wir. Für Europa. Für uns alle“, _erklärt Alice Perscha, Notarin in Leoben, und maßgeblich für die Österreichischen Notariatskammer für das Thema verantwortlich.

KONKRETE VORSCHLÄGE ZUR VEREINFACHUNG UND DIGITALISIERUNG

Im Zentrum der Vorschläge steht eine Verschlankung und praxisgerechtere Ausgestaltung des ENZ-Formulars, ohne von den Vorgaben der EU-Erbrechtsverordnung abzuweichen. Parallel dazu wird eine umfassende Digitalisierung angestrebt, die es ermöglicht, Europäische Nachlasszeugnisse und deren beglaubigte Abschrift, unter Nutzung elektronischer Identifikation und Signatur, elektronisch auszustellen. Ergänzend dazu sollen die technischen Funktionen des Europäischen Justizportals ausgebaut werden, um vor allem auch die Ausstellung zweisprachiger Europäischer Nachlasszeugnisse zu ermöglichen und damit zusätzliche Übersetzungskosten für EU-Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

AUFFINDBARKEIT VON BANKKONTEN

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Europäische Justizportal um eigene Informationsseiten zu erweitern, die Informationen zur Auffindbarkeit von Bankkonten in grenzüberschreitenden Verlassenschaftsverfahren enthalten und Klarheit darüber schaffen sollen, welche Stellen zuständig sind und wie entsprechende Anfragen – etwa durch österreichische Notarinnen und Notare als Gerichtskommissäre – in anderen Mitgliedstaaten abgewickelt werden können.

NÄCHSTE SCHRITTE AUF EU-EBENE

Die Europäische Kommission prüft derzeit mögliche Umsetzungsschritte. Eine entsprechende Mitteilung könnte noch im Laufe dieses Jahres im Rahmen des sogenannten „BürgerInnen-Omnibus“ erfolgen, ein legislativer Vorschlag wird für Anfang 2027 erwartet. Änderungen bezüglich des Europäischen Nachlasszeugnisses könnten noch in diesem Jahr von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Mit der Initiative unterstreicht die Österreichische Notariatskammer ihre Rolle als aktiver Impulsgeber für eine bürgernahe Weiterentwicklung des Unionsrechts und setzt sich weiterhin dafür ein, komplexe Verfahren innerhalb der Europäischen Union zum Vorteil der Betroffenen einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten.

ÜBER DAS NOTARIAT

Österreichweit bieten 540 Notar:innen unabhängige, unparteiliche sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt, Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung. Seit 29 Jahren ist die Österreichische Notariatskammer mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten.

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Österreichische Notariatskammer
Marion Aitzetmüller, MSc
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