IV: „Stop the Clock“-Ansatz für EU-Lohntransparenzrichtlinie
IV: „Stop the Clock“-Ansatz für EU-Lohntransparenzrichtlinie
Praxistaugliche Umsetzung statt zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie praxistauglich, wirtschaftsverträglich und ohne überschießende nationale Sonderregeln erfolgt. „Faire und nachvollziehbare Entlohnung ist in der Industrie selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie, komplexen Bewertungssystemen und wachsender Rechtsunsicherheit belastet werden – all das droht bei der Umsetzung der geplanten Richtlinie“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und meint weiter: “eine Überarbeitung der Richtlinie, wie von NEOS vorgeschlagen, ist auch im Sinne der aktuellen Entbürokratisierungsvorhaben, notwendig.“
Österreich verfügt bereits heute mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent über ein international anerkanntes System transparenter und nachvollziehbarer Entgeltstrukturen. Dieses bewährte sozialpartnerschaftliche Modell darf durch zusätzliche Parallelstrukturen und neue Berichtspflichten nicht untergraben werden. Die IV warnt insbesondere vor „Gold Plating“ bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie. Zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Sanktionspflichten würden den administrativen Aufwand für Unternehmen massiv erhöhen, ohne damit automatisch mehr Fairness zu schaffen.
„Entgelttransparenz darf nicht zu einer Lohnbürokratierichtlinie werden. Es braucht eine schlanke, praktikable und standortfreundliche Umsetzung, die bestehende kollektivvertragliche Regelungen anerkennt und Unternehmen nicht weiter belastet“, so Neumayer abschließend.
Marlena Mayer
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