Sachbezug für E-Autos: Zu früh, zu kurzsichtig und auch nicht sozial
Sachbezug für E-Autos: Zu früh, zu kurzsichtig und auch nicht sozial
Seit 2016 ist kein Sachbezug für Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2-Ausstoß – neben den de facto kaum vorhandenen Wasserstoffautos sind das vor allem E-Fahrzeuge – zu bezahlen. Der Grund war klar, die damals noch recht neue Technologie sollte möglichst rasch auf namhafte Anteile kommen, die Mobilitätswende einläuten und dank Firmenzulassungen ein paar Jahre später leistbare Stromer auf den Gebrauchtwagenmarkt bringen. Die eingeschlagene Richtung hat gestimmt, ein Selbstläufer sind die Elektroautos aber bis dato nach wie vor nicht, aus unterschiedlichen Gründen. Innerhalb kürzester Zeit hat die Bundesregierung nun begonnen, auch das E-Auto zur Melkkuh zu machen. Zunächst sind wichtige Förderungen ausgelaufen, danach wurde eine Kfz-Steuer ins Leben gerufen. Und nun kommt voraussichtlich mit 2027 das Ende der Sachbezugsbefreiung.
FIRMEN- UND FLOTTENKUNDEN KÖNNTEN WEITER AUF VERBRENNER SETZEN
Nun war klar, dass dieser Tag irgendwann kommen würde, die Kurzfristigkeit, überrascht dann doch. Motorjournalist und Fuhrpark-Experte Stefan Schmudermaier fürchtet entsprechende Auswirkungen: „Auch wenn nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Spritkrise viel für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug spricht und auch die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Verbrenner in den allermeisten Fahrzeugklassen gegeben ist, das Ende der Sachbezugsbefreiung kommt schlicht zu früh. Gerade bei Firmenkunden könnten nun wieder etliche Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer bei der Bestellung eines neuen Autos ins Grübeln kommen, ob bei dem nun deutlich geringeren Unterschied nicht doch ein Diesel oder Benziner die bequemere Variante wäre.“
BEIM MODELL DER GEHALTSUMWANDLUNG ZAHLEN DIE KLEINEN DRAUF
Nicht unterschätzt werden sollte zudem die in den letzten Jahren vorangetriebene, sogenannte Gehaltsumwandlung. Eigentlich nicht Anspruchsberechtigten auf ein Dienstauto wurde die Möglichkeit geboten, durch einen in Relation kleinen Abschlag vom Gehalt in den Genuss eines E-Autos auch für private Zwecke zu kommen. Freilich mit dem Zuckerl, dafür eben keinen Sachbezug zu bezahlen. „Ein Luxusproblem, könnte man nun vielleicht sagen“, so Schmudermaier, der aber zu bedenken gibt: „Durch die Gehaltsumwandlung wurden nicht nur viele alte Privatfahrzeuge ersetzt, sondern auch leistbare, individuelle Mobilität geschaffen. Und zwar nicht bei privilegierten Besserverdienern, sondern etliche Gehaltsklassen darunter. Denen jetzt zu sagen, sie hätten Pech gehabt, ist schlicht unsozial.“
Unterm Strich ist das politische Signal ein fatales. Statt vor kurzem etwa die NoVA auf leichte Verbrenner-Nutzfahrzeuge wieder aufzuheben, wäre es ökologisch deutlich sinnvoller gewesen, diese zu belassen, dafür aber noch einige Zeit auf die Aufhebung der Sachbezugsbefreiung beim E-Auto zu verzichten. Mit den in kurzer Zeit getroffenen Maßnahmen – Ende der Förderungen, Einführung der Kfz-Steuer sowie Aufhebung der Sachbezugsbefreiung – erweist man der Mobilitäts- und Energiewende einen Bärendienst. Der sich auf dem Weg in die CO2-Neutralität rächen könnte, wie ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern gezeigt haben, wo dann kurz darauf wieder gegengesteuert werden musste.
Verein Mein Auto
Gerhard Lustig
Telefon: 0664 822 94 85
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