IV zu Schumann: Lohntransparenz darf nicht zur „Bürokratie-Keule“ werden
IV zu Schumann: Lohntransparenz darf nicht zur „Bürokratie-Keule“ werden
Praxistaugliche Regelungen sicherstellen, Kollektivvertragssystem anerkennen, Gender Pay Gap sachlich betrachten
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Neue Regulierungen, die diesem Ziel dienen sollen, müssen aber praxistauglich, wirtschaftsverträglich und ohne überschießende Bürokratie umgesetzt werden. All dies ist nach den bisherigen Arbeitstexten des Ministeriums zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie gerade nicht gewährleistet, es drohen massive zusätzliche Belastungen für Unternehmen – mit neuen Bürokratiepflichten, erheblichem Verwaltungsaufwand und überschießenden Sanktionen für Unternehmen jeglicher Größe. „Die Lohntransparenz darf nicht zu einer Lohnbürokratierichtlinie werden. Es braucht praxistaugliche Regelungen, die unsere etablierten sozialpartnerschaftlichen Entlohnungssysteme auf Kollektivvertragsebene anerkennen und nicht in Frage stellen. Für gleichwertige Arbeit müssen selbstverständlich auch Leistungs- und Marktkriterien sachlich berücksichtigt werden können. Gold Plating lehnen wir generell ab“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Österreich verfügt bereits heute mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent über ein international anerkanntes System transparenter und nachvollziehbarer Entgeltstrukturen.
ÖSTERREICH BEIM BEREINIGTEN GENDER PAY GAP UNTER DEM EU-DURCHSCHNITT
Österreich liegt beim bereinigten Gender Pay Gap nach Eurostat gemeinsam mit Ländern wie Deutschland, Dänemark, den Niederlanden oder Finnland unter dem EU-Durchschnitt. Niemand bestreitet, dass es nach wie vor strukturelle Herausforderungen gibt, die der unbereinigte Gender Pay Gap aufzeigt. Hier braucht es jedoch eine sachliche Diskussion zu den eigentlichen Ursachen, wie Berufswahl, Beschäftigung oder auch geeignete Kinderbetreuungsangebote, statt zusätzlicher Bürokratie und noch mehr Regulierung. Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut gemacht. Der Blick über die Grenze zeigt, dass 25 von 27 EU-Mitgliedern die Lohntransparenzrichtlinie nicht zeitgerecht umsetzen werden, einzelne Staaten wie Schweden haben sich ausdrücklich für eine Verschiebung und Überarbeitung der Richtlinie ausgesprochen. „Es braucht jetzt ein klares Stop-the-Clock und einen Neustart bei der Richtlinie auf europäischer Ebene, bevor Europas Unternehmen von der nächsten Bürokratielawine überrollt werden. Und wir brauchen zudem eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung ohne Gold Plating und ohne nationale Alleingänge“, so Neumayer abschließend.
Industriellenvereinigung
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