Behindertenanwältin: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist gesamtstaatliche Aufgabe

Behindertenanwältin: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist gesamtstaatliche Aufgabe

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Ergebnisse bundesweiter Vernetzungstreffen vor und fordert dringende Strukturreformen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute die Ergebnisse ihrer Vernetzungstreffen 2025 in allen neun Bundesländern an die zuständigen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene übermittelt. Darin fasst sie zusammen, was mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich übereinstimmend berichten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Alltag auf massive Barrieren und das System ist bislang nicht in der Lage, diese ausreichend abzubauen.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich,“ so Steger.

INKLUSION ENDET OFT SCHON IM KINDERGARTEN ODER DER VOLKSSCHULE

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.

In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.

Besonders schwierig ist die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.

ÜBERGÄNGE IN AUSBILDUNG UND ARBEIT BLEIBEN LEERSTELLE

Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.

„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so Steger. Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.

BELASTUNG TRIFFT FAMILIEN UND VOR ALLEM FRAUEN IN BESONDEREM MASSE

Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.

KONKRETE FORDERUNGEN AN DIE BUNDESREGIERUNG

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:

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STÄRKUNG INKLUSIVER BILDUNG: Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam zur Schule zu gehen. Dazu braucht es einheitliche Standards für Unterstützungspersonal, Barrierefreiheit und notwendige Hilfsmittel in ganz Österreich

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MEHR FACHPERSONAL IN KINDERGARTEN, SCHULE UND BETREUUNG: Mehr ausgebildete Pädagog:innen, Schulassistenz und Therapeut:innen entlasten Familien und ermöglichen echte Inklusion

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REFORM DER BEGUTACHTUNG: Wer Unterstützungsleistungen braucht, soll diese auch tatsächlich durch ein faires, bedarfsgerechtes Begutachtungsverfahren bekommen, das den Menschen und seine tatsächliche Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt

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SICHERE ÜBERGÄNGE IN AUSBILDUNG UND ARBEIT: Unterstützungsleistungen dürfen nicht wegfallen, wenn jemand arbeiten geht

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BESSERE KOORDINATION ZWISCHEN BUND, LÄNDERN UND GEMEINDEN: Klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Datenbasis, damit Familien nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen

„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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