Nationalrat: Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen beschlossen

Nationalrat: Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen beschlossen

Opposition fordert weitreichendere Maßnahmen sowie Fortbildungspflicht für Sachverständige

Nachdem die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuletzt für viel öffentliche Kritik gesorgt hat, soll ab 1. September ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen verankert werden. Die von den Koalitionsparteien dazu vorgelegte Sozialversicherungsnovelle wurde heute auch im Nationalrat einstimmig beschlossen. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumsservice sowie im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben.

Die Opposition sprach von einem Minimalkompromiss und forderte noch weitere Reformschritte in Form von drei Entschließungsanträgen ein, die jedoch keine Mehrheit fanden. Im Konkreten tritt die FPÖ für eine umfassende Evaluierung der Begutachtungspraxis der PVA ein und für die Einrichtung einer weisungsfreien Schlichtungsstelle. Zudem will sie mit einem unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus und erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten sicherstellen, dass es nicht ungerechterweise zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen kommt.

Die Grünen wiederum pochen auf die Einrichtung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für sämtliche medizinische Begutachtungen und Überprüfungen samt fachlichem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat. Zudem braucht es ihrer Meinung nach eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige, um die Qualität von Begutachtungen zu verbessern.

Einstimmig angenommen wurde auch eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz, in der primär pensionsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

KÖNIGSBERGER-LUDWIG: POSITION DER BETROFFENEN IN DEN VERFAHREN WIRD GESTÄRKT

Begutachtungsverfahren seien für viele Menschen mit Unsicherheit, Anspannung und persönlicher Verletzlichkeit verbunden, zeigte sich Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig überzeugt. Umso wichtiger sei es, dass die Betroffenen mit Respekt, Sensibilität und Wertschätzung behandelt werden. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualität wurde daher ein Gesetzesantrag vorgelegt, der einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen in einer Reihe von Verfahren etabliert. Dadurch soll vor allem die Position der Betroffenen gestärkt und mehr Transparenz geschaffen werden.

Die Staatssekretärin informierte darüber, dass die PVA derzeit an einem Leitfaden arbeite, der Kriterien für den Umgang mit schwierigen Untersuchungssituationen vorgeben soll. Diese neuen Standards werden auch kontrolliert und in den Zertifizierungslehrgängen verankert, versicherte Königsberger-Ludwig. Weitere wichtige Maßnahmen seien der Ausbau von Kommunikationsschulungen, die Optimierung der Prozesse im Sozialministeriumsservice sowie die Etablierung eines umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen.

FPÖ SPRICHT VON MINIMALKOMPROMISS UND FORDERTE DEUTLICHE VERBESSERUNG DES SYSTEMS

FPÖ-Vertreter Christian Ragger räumte ein, dass die Probleme im Bereich der Begutachtungen durch die PVA nun zumindest erkannt worden seien. Dennoch hätte man einige Schritte weiter gehen müssen und etwa einen unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus einführen müssen, sowie erleichterte Überprüfungsmöglichkeiten zur Vermeidung von zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen.

Peter Wurm (FPÖ) machte auf die konstante Zunahme der Zahl an Beschwerden bei der Einstufung von Pflegegeld aufmerksam. Er habe den Eindruck, dass die PVA aufgrund knapper Budgetmittel „auf dem Rücken der Bürger, die Pflegegeldanspruch haben“, Einschnitte vornehme. Viele, oft schwerkranke Personen müssten ihr Recht daher oft beim Sozialgericht einklagen, zeigte Wurm auf. Seine Fraktion fordere daher schon seit Langem die Einführung von klaren Richtlinien und eine deutliche Verbesserung des Systems. Der vorliegende „Minimalkompromiss“ sei eindeutig zu wenig.

Die Änderungen seien dringend notwendig gewesen, da viele Betroffene berichten würden, dass sie bei Begutachtungen durch die PVA respektlos behandelt worden seien oder dass sie das Gefühl gehabt hätten, die Sachverständigen seien voreingenommen, berichteten Dagmar Belakowitsch und Andrea Michaela Schartel (beide FPÖ). Wie ihre Fraktionskollegen waren sie der Meinung, dass „das Ende der Fahnenstange“ noch nicht erreicht sei und weitere Schritte folgen müssten.

SPÖ: MEHR SICHERHEIT UND MEHR TRANSPARENZ BEI ÄRZTLICHEN BEGUTACHTUNGEN

Bisher sei eine Begleitung durch Vertrauenspersonen nur in Angelegenheiten des Pflegegeldes vorgesehen gewesen, erläuterte Josef Muchitsch (SPÖ) den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien. Diese Regelung soll nun aber erweitert und ausgedehnt werden auf Versicherungsfälle bei geminderter Arbeitsfähigkeit und bei beruflicher Rehabilitation, auf Verfahren zur Einschätzung des Grades der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie auf die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz. Außerdem sei im Regierungsprogramm vorgesehen, eine gemeinsame Begutachtungsstelle einzurichten, kündigte Muchitsch an.

Verena Nussbaum (SPÖ) machte zudem darauf aufmerksam, dass die betroffene Personengruppe ab dem 1. September aktiv über die neuen rechtlichen Möglichkeiten informiert werde. Wer eine Behinderung habe, krank, verletzt oder psychisch belastet sei, brauche keine zusätzlichen Belastungen, betonte Nussbaum, sondern die Garantie, mit Respekt behandelt zu werden. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen, sei ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen würden. Dieser Einschätzung schloss sich Reinhold Binder (SPÖ) an. Es gehe vor allem darum, das Vertrauen in soziale Einrichtungen zu stärken und all jenen Unterstützung zu gewähren, die es brauchen.

ÖVP: ÄNDERUNGEN BRINGEN MEHR FAIRNESS IN BEGUTACHTUNGSVERFAHREN

Heike Eder (ÖVP) machte auf regionale Unterschiede bei Verfahren in Sachen Pflegegeld, Berufsunfähigkeit und Invaliditätspension aufmerksam. Letztendlich würde für die Akzeptanz einer Begutachtung aber weniger das Ergebnis zählen, sondern ob sich die Menschen ernst genommen gefühlt hätten. Genau hier werde nun angesetzt, erklärte Eder. Dass Begleitpersonen bei medizinischen Begutachtungen mitgenommen werden könnten, sei zudem in vielen Ländern bereits üblich. Damit könnte die Kommunikation verbessert, Missverständnisse könnten vermieden und die erforderlichen Angaben vollständig erbracht werden. Gerade für gehörlose Menschen könnten diese Änderungen enorme Verbesserungen bringen, zeigte sich Eder überzeugt.

Es sei wichtig, dass die Kritik ernst genommen worden sei und dass es zu weiteren Reformen komme, schloss sich ihre Fraktionskollegin Elisabeth Scheucher-Pichler an. Der Mensch müsse im Mittelpunkt stehen und nicht die Kosten. Orientieren könne man sich dabei am Sektor Pflegegeld, wo sich die Zusammenführung der Bearbeitungsschritte bewährt habe, meinte ÖVP-Vertreter Michael Hammer. Noch bestehende Schwächen im System müssten aber behoben werden.

NEOS KÜNDIGEN WEITERE REFORMSCHRITTE AN

Mit der heutigen Novelle reagiere die Politik auf die von vielen Personen geäußerte Unzufriedenheit mit der Begutachtungspraxis in den verschiedensten Bereichen, hob Johannes Gasser (NEOS) hervor. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen, sei in zahlreichen Ländern bereits „State of the Art“ und soll nun auch in Österreich verankert werden. Da er auch der Meinung sei, dass das „Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sei“, werde an weiteren Reformen gearbeitet, wie zum Beispiel einer einheitlichen Begutachtungsstelle oder der Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit, bekräftigte Gasser. Die Diskussion über ME/CFS-Erkrankte beispielsweise zeige, dass die Einstufungen oft nicht individuell genug seien, gab Fiona Fiedler (NEOS) zu bedenken. Es brauche ihrer Meinung daher eine verlässliche, zentrale Stelle, um Begutachtungen vorzunehmen.

GRÜNE FORDERN GEMEINSAME BEGUTACHTUNGSSTELLE

Die Qualität eines Systems zeige sich meist nicht daran, wie es mit den Starken umgehe, sondern mit jenen, die bereits am Boden liegen würden, leitete Ralph Schallmeiner (Grüne) seine Wortmeldung ein. Derzeit seien viele kranke Menschen mit einem Gutachterwesen konfrontiert, das den Betroffenen automatisch misstraue statt ihnen zu helfen und das sich zudem selbst reproduziere. Er höre tagtäglich von Fällen, wo Menschen nicht ernst genommen und auch von keinen Fachleuten begutachtet würden. Den Koalitionsantrag wertete Schallmeiner als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“, er sei aber nur das „absolute Minimum“.

Im umfangreichen Entschließungsantrag der Grünen werde daher gefordert, dass die Begutachtungsprozesse evaluiert, eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige sowohl im Bereich der medizinischen als auch der sozialen Kompetenz verankert und weisungsfreie Ombudsstellen eingerichtet würden. Gutachterinnen und Gutachter sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen. Außerdem schlägt Schallmeiner vor, eine gemeinsame Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen einzurichten und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung einzuleiten, im Bereich des AMS und des Sozialministeriumsservices samt fachlichem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirats. Überdies müssten klare Fristen festgelegt werden, damit die Menschen nicht monate- oder jahrelang in der Luft hingen und auf Entscheidungen warten müssten. Dafür „bräuchte es aber eine Ministerin, die sich nicht hinter der Selbstverwaltung versteckt“ und bereit sei, gegen Missstände im System vorzugehen.

PENSIONSRECHTLICHE ANPASSUNGEN IM NOTARVERSORGUNGSGESETZ FINDEN ZUSTIMMUNG ALLER FRAKTIONEN

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Novelle zum Notarversorgungsgesetz. Da die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde und es damit voraussichtlich auch zu späteren Eintritten ins Notariat kommen wird, drohen Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen auseinanderzudriften. Deshalb soll die im Gesetz verankerte Mindestpensionshöhe je nach erworbenen Versicherungszeiten gestaffelt werden.

FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger, der im Zivilberuf selbst Notar ist, erläuterte die zentralen Eckpunkte der Novelle, die unter anderem eine moderate Staffelung der Mindestpension vorsieht. Wichtig war ihm anzumerken, dass die öffentliche Hand keinen Cent zum Pensionssystem der Notarinnen und Notare beisteuern müsse.

Franz Jantscher (SPÖ) sprach von einer notwendigen Anpassung, um eine angemessene Pension sicherzustellen und um eine langfristige Finanzierbarkeit des Systems zu gewährleisten. Die Pensionsuntergrenze liege derzeit bei 3.807,51 Ꞓ, erläuterte er, die Staffelung werde Anfang 2027 in Kraft treten.

Bei den Notarinnen und Notaren handle es sich um eine vorbildliche Berufsgruppe, zumal für sie ein Regelpensionsantrittsalter von 70 Jahren gelte, konstatierte Laurenz Pöttinger (ÖVP). Die vorliegenden Anpassungen seien sinnvoll und unterstützenswert.

Sophie Marie Wotschke (NEOS) begrüßte die Regelung und hob hervor, dass bei der Berufsgruppe der Notarinnen und Notaren ein Deckungsbeitrag von 100 % gegeben sei. Sie würde sich wünschen, dass auch beim staatlichen Pensionssystem nachhaltige Anpassungen vorgenommen werden, da 2050 nur mehr zwei erwerbstätige Personen auf eine Pensionistin bzw. einen Pensionisten kommen würden.

Die Grünen unterstützen den Antrag, weil damit eine nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems der Notarinnen und Notare sichergestellt werde, führte Markus Koza aus. Er ging noch auf einige Initiativen seiner Fraktion ein, die im Sozialausschuss vertagt worden seien. Für ihn unverständlich sei etwa der Aufschub der Forderung nach einem fairen Beitrag der „Luxuspensionistinnen und Luxuspensionisten“, wo es schon jetzt aufgrund des gesunkenen Sicherungsbeitrages dringenden Handlungsbedarf geben würde. (Fortsetzung Nationalrat) sue

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