OLG Wien bestätigt Hanger-Kritik in der Causa Pilnacek
OLG Wien bestätigt Hanger-Kritik in der Causa Pilnacek
Einstweilige Verfügung von Karin Wurm vollständig aufgehoben – Gericht sieht ausreichendes Tatsachensubstrat und zulässige Werturteile
Das Oberlandesgericht Wien hat im Verfahren zwischen Karin Wurm und ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger den Rekurs von Karin Wurm abgewiesen und dem Rekurs von Andreas Hanger vollinhaltlich Folge gegeben. Die vom Landesgericht St. Pölten teilweise erlassene einstweilige Verfügung wurde zur Gänze aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Wien hält in seiner Entscheidung fest, dass die von Andreas Hanger beanstandeten Aussagen auf einem ausreichenden Tatsachensubstrat beruhen und als zulässige Werturteile anzusehen sind. Das Gericht kommt dabei unter anderem zum Ergebnis, dass Andreas Hanger mit seinen Aussagen, Karin Wurm habe ihre Darstellungen in der Causa Pilnacek “immer weiter aufgebauscht”, und sie habe “nachweislich falsche und widersprüchliche Angaben gemacht” zulässige Kritik geübt habe.
Darüber hinaus bestätigte das Oberlandesgericht die Zulässigkeit der Aussage, dass Wurm mit ihren öffentlichen Behauptungen die Öffentlichkeit in die Irre geführt und Verschwörungserzählungen Vorschub geleistet habe. Ebenso hielt das Gericht fest, dass Wurms Sachverhaltsdarstellungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden, die später eingestellt wurden.
Besonders deutlich weist das Gericht darauf hin, dass sich Karin Wurm selbst bewusst und wiederholt in die öffentliche Debatte eingebracht hat und daher im Zusammenhang mit der Causa Pilnacek als Person des öffentlichen Interesses einen höheren Grad an öffentlicher Kritik hinnehmen muss.
“Das OLG Wien hat heute klar ausgesprochen, was viele längst erkannt haben: Wer über Monate hinweg unbelegte Spekulationen, Verschwörungserzählungen und haltlose Behauptungen in die Öffentlichkeit trägt, muss sich kritische Gegenrede gefallen lassen. Der Versuch, diese Kritik gerichtlich zu untersagen, ist gescheitert. Die Entscheidung ist ein Sieg für Fakten und Rechtsstaat”, erklärt Andreas Hanger.
“Das Gericht bestätigt, dass meine Kritik auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht hat. Wer von Camorra-Verbindungen, Zeugenschutzprogrammen, angeblichen Ungereimtheiten bei der Todesursache oder anderen schwerwiegenden Vorwürfen spricht, muss sich auch kritischen Fragen und einer öffentlichen Bewertung stellen. Für mich war immer entscheidend, Fakten von Spekulationen zu trennen”, so Hanger.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Oberlandesgericht sämtliche Teile des Sicherungsantrags abgewiesen hat und ausdrücklich zum Ergebnis gelangt ist, dass die beanstandeten Aussagen durch ein ausreichendes Tatsachensubstrat gedeckt sind.
“Diese Entscheidung ist eine klare Absage an den Versuch, politische Kritik mit gerichtlichen Mitteln zu unterdrücken. Sie stärkt die freie Meinungsäußerung und bestätigt, dass öffentliche Debatten auf Fakten und nicht auf Verschwörungserzählungen beruhen müssen. Wer unbelegte Vorwürfe erhebt, muss sich einer kritischen Überprüfung stellen. Genau das ist die Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaats”, betont Hanger abschließend. (Schluss)
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