13. Wiener Landtag (11)

13. Wiener Landtag (11)

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013 geändert wird

LAbg. Sabine Keri (ÖVP) stellte das Vertrauen zwischen Familien und der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt ihrer Rede. Die MA 11 müsse wieder stärker als Partnerin der Familien wahrgenommen werden. Die Novelle enthalte ihrer Ansicht nach jedoch vor allem zusätzliche Dokumentations-, Auskunfts- und Kontrollbefugnisse für die Behörde. Maßnahmen wie zusätzliche Therapieplätze, mehr Krisenpflegeeltern oder ein besserer Betreuungsschlüssel seien hingegen nicht vorgesehen. Kritik übte Keri außerdem an der geplanten Erweiterung des Kreises der pädagogischen Fachkräfte. Sie verwies auf Stellungnahmen unter anderem von Arbeiterkammer, ÖGB und Volksanwaltschaft, die vor einer Schwächung der sozialpädagogischen Fachlichkeit gewarnt hätten. „Multiprofessionalität bedeutet doch nicht, dass verschiedene Berufsgruppen die gleiche Tätigkeit ausüben“, sagte Keri. Auch die erweiterten Mitwirkungspflichten und Betretungsrechte der Kinder- und Jugendhilfe sah sie kritisch. Sie sprach sich unter anderem für eine unabhängige Ombudsstelle, eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie eine Neupositionierung der MA 11 aus. „Wenn eine Familie Angst hat, dann wird sie keine Hilfe annehmen“, betonte Keri.

LAbg. Mag. Lukas Burian (NEOS) verteidigte die Novelle als wichtigen Schritt für einen besseren Kinderschutz. Ziel sei es, Behörden und Einrichtungen mehr Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit zu geben. Burian verwies auf verpflichtende Kinderschutzkonzepte, klarere Regeln für Gefährdungsabklärungen, einen rechtlich abgesicherten Informationsaustausch, präzisere Datenschutzbestimmungen, multiprofessionelle Teams sowie eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Kinderschutz beginne bereits mit klaren Standards und einer „Kultur des Hinschauens“, betonte Burian. Die von der ÖVP kritisierten Mitwirkungspflichten seien notwendig, um Gefährdungen wirksam abklären zu können. Eine Gefährdungsabklärung könne „nicht nur vom Schreibtisch aus erfolgen“, sagte Burian. Auch die erweiterten Sonderauskünfte seien auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt. Dadurch könnten etwa Informationen über nicht gemeldete Personen im Umfeld eines Kindes berücksichtigt werden. Den Vorwurf einer Deprofessionalisierung wies Burian zurück. Die Novelle ersetze Sozialpädagoginnen nicht, sondern ergänze sie durch weitere fachlich einschlägige Berufsgruppen. Kinder mit unterschiedlichen Belastungen benötigten unterschiedliche Kompetenzen. Gleichzeitig verteidigte er die Einordnung der Krisenzentren als sozialpädagogische Einrichtungen und betonte, dass deren Aufgaben und Charakter unverändert blieben. Kritik übte Burian an mehreren Oppositionsanträgen. Den ÖVP-Vorschlag einer unabhängigen Ombudsstelle bezeichnete er als „eine neue Gegenbehörde im Gewand der Beratung“, die Misstrauen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe schüre. Auch ein eigenes Gesetz für die Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie Forderungen nach einem neuen Datenerfassungssystem seien nicht Gegenstand der Novelle. Abschließend dankte Burian den Mitarbeiterinnen der MA 11 sowie allen Einrichtungen, die täglich zum Schutz von Kindern beitragen, und warb um Zustimmung zur Gesetzesnovelle.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) begrüßte den Begutachtungsprozess zur Novelle, kündigte jedoch an, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Berner sprach von einer „ernsten Ausgangslage“ in der Kinder- und Jugendhilfe und verwies auf steigende Gefährdungsabklärungen, Personalmangel, überlastete Krisenzentren und belastende Arbeitsbedingungen. Die Novelle stärke aus ihrer Sicht „nicht die Familien, sie stärkt nicht die Kinder und sie stärkt auch leider nicht die Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“. Stattdessen brauche es „endlich eine strukturelle Neuaufstellung der MA 11“. Kritik übte Berner an den geplanten erweiterten Sonderauskünften. Künftig solle die MA 11 auch auf weitere sensible Informationen aus der Sicherheitsverwaltung zugreifen können. Im Gesetz fehle jedoch eine klare Regelung, wann Daten abgefragt werden dürften, wer dies prüfe, welche Daten gespeichert werden oder wann sie wieder gelöscht werden müssten. Dadurch werde „ein weitreichender Zugriff auf sensible Daten geschaffen“. Auch die Ausweitung der Berufsgruppen in sozialpädagogischen Einrichtungen lehnte Berner ab. Multiprofessionelle Teams seien wichtig, unterschiedliche Berufsgruppen dürften jedoch nicht gleichgesetzt werden. Kritisch sah sie insbesondere, dass künftig auch Psycholog*innen und Bildungswissenschafter*innen als pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden können. Diese würden in ihrer Ausbildung weder sozialpädagogische Methoden noch eine entsprechende Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe erwerben. Statt Qualitätsstandards abzusenken, brauche es bessere Arbeitsbedingungen, höhere Personalschlüssel und Einzelsupervision. Kritisch sah Berner außerdem die Zusammenführung von Krisenzentren und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften. Krisenzentren dienten der kurzfristigen Gefährdungsabklärung, Wohngemeinschaften hingegen der langfristigen Betreuung. Diese unterschiedlichen Aufgaben dürften nicht vermischt werden. Verpflichtende Kinderschutzkonzepte begrüßte Berner grundsätzlich. Ohne ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen blieben diese jedoch wirkungslos. „Ein Kinderschutzkonzept ohne Finanzierung ist ein Feigenblatt“, sagte Berner. Abschließend brachte sie einen Antrag ein, der qualifizierte Fachkräfte, klare Zuständigkeiten in multiprofessionellen Teams, transparente Regeln für Datenabfragen sowie eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Krisenzentren vorsieht.
LAbg. Armin Blind (FPÖ) kritisierte die Novelle und kündigte an, ihr nicht zuzustimmen. Die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Einwände seien aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Multiprofessionelle Teams seien zwar sinnvoll, die Novelle führe jedoch zu einer „Vermischung von Professionalitäten“. Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen oder Psychiater*innen hätten unterschiedliche Ausbildungen und sollten jeweils in ihrem eigenen Fachbereich tätig sein. Zur Untermauerung seiner Kritik verwies er unter anderem auf Stellungnahmen der Arbeiterkammer Wien, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Volksanwaltschaft sowie mehrerer Fachhochschulen und Berufsverbände. Kritisch sah Blind außerdem den Begriff der „gleichwertigen Ausbildung“. Dieser sei im Gesetz nicht ausreichend definiert. Stattdessen brauche es klarere gesetzliche Kriterien für die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen. Auch die Zusammenführung der Aufgaben von Krisenzentren und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften lehnte er ab. Krisenzentren dienten der kurzfristigen Gefährdungsabklärung, Wohngemeinschaften hingegen der langfristigen Betreuung. Diese unterschiedlichen Aufgaben sollten nicht vermischt werden. Darüber hinaus äußerte Blind Bedenken hinsichtlich der erweiterten Datenzugriffe. Die Voraussetzungen für Sonderauskünfte und den Zugriff auf sensible Daten müssten präziser geregelt werden, damit Grundrechte gewahrt blieben und sich auch die Behörde an klaren Vorgaben orientieren könne. Er verwies zudem auf offene Fragen zur Information Betroffener über Datenabfragen sowie zu den Auswirkungen der erweiterten Auskunftspflichten auf das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen sowie Psycholog*innen und Klient*innen. Abschließend sprach sich Blind für eine stärkere Berücksichtigung der Familie im Kinderschutz aus und verwies auf einen FPÖ-Antrag gegen Gewalt an Kindern. Kinderschutz sei „zu wichtig, um damit politisches Kleingeld zu schlagen“, sagte Blind. (Forts.) poe

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