SPÖ-Seltenheim: „Einführung der unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist Meilenstein zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat“
SPÖ-Seltenheim: „Einführung der unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist Meilenstein zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat“
Größte Justizreform seit Jahrzehnten geht in Begutachtung – Regierung sendet klares Signal für starke Justiz: „Niemand darf es sich richten können“
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßt heute, Montag, die Einigung der Bundesregierung zur Einführung der unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. „Mit der Entflechtung von Politik und Justiz an der Spitze der Anklagebehörde vollziehen wir die größte Justizreform seit Jahrzehnten – das ist ein Meilenstein für einen starken Rechtsstaat“, so Seltenheim, der sich bei Justizministerin Anna Sporrer für ihren hartnäckigen Einsatz bedankt. „Die SPÖ setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ein: Anna Sporrer setzt jetzt um, was Maria Berger vor rund 20 Jahren begonnen hat“, so Seltenheim, der gegenüber dem SPÖ-Pressedienst betont: „Mit der Einführung der unabhängigen Bundesstaatsanwalt stärken wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in die Demokratie!“ ****
„Mit der Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft sendet die Regierung ein klares Signal: Niemand darf es sich richten können. Wir stellen sicher, dass nicht einmal der Anschein einer politischen Einflussnahme auf Strafprozesse entsteht“, so Seltenheim. Im Zentrum der Reform, die heute in Begutachtung geht, steht ein Dreiergremium als Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft. Damit werden Macht und Verantwortung auf mehrere Personen aufgeteilt und die interne Kontrolle wird gewehrleistet. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwält*innen soll einmalig sechs Jahre betragen.
Der Begutachtungsentwurf sieht ein dreistufiges Auswahlverfahren vor, wobei Bewerber*innen zehn Jahre Erfahrung im Richter- oder Staatsanwaltsdienst, langjährige Erfahrung in der Justizverwaltung sowie ein hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität vorweisen müssen. Die Bundesstaatsanwaltschaft unterliegt einer parlamentarischen Kontrolle. Ausgenommen davon sind Informationen zu laufenden Verfahren, wenn etwa der Ermittlungserfolg oder das Recht auf ein faires Verfahren gefährdet sind. (Schluss) ls/bj
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