Zadić zur Bundesstaatsanwaltschaft: „Entscheidend ist eine von der Politik wirklich unabhängige und weisungsfreie Behörde“

Zadić zur Bundesstaatsanwaltschaft: „Entscheidend ist eine von der Politik wirklich unabhängige und weisungsfreie Behörde“

Grüne werden den Gesetzesentwurf genau prüfen – Parteipolitische Einflussnahme und Proporz-Entscheidungen haben hier keinen Platz

„Ich freue mich, dass nun endlich ein Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft in Begutachtung geht. So wie die Justizministerin sehe auch ich den Entwurf heute zum ersten Mal. Österreich braucht eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln und genau das werden wir uns sehr genau ansehen“, sagt Alma Zadić, stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen.

Alma Zadić hat als ehemalige Justizministerin gemeinsam mit Expert:innen bereits ein konkretes Modell für eine moderne und unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft erarbeitet, hinter dem die Justiz, der Großteil der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft steht. „Wir werden uns den Entwurf der Regierung sehr genau anschauen und nach diesen Kriterien prüfen. Parteipolitische Proporzlogik hat hier keinen Platz. Posten dürfen nicht nach Parteibuch vergeben werden, politische Deals dürfen keine Rolle spielen. Die Bundesstaatsanwaltschaft ist eine zentrale Institution des Rechtsstaats – sie ist zu wichtig, um die drei Spitzenpositionen zwischen Koalitionsparteien aufzuteilen. Ihre Leitung muss ausschließlich nach fachlicher Qualifikation in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren bestellt werden“, betont Zadić.

„Es muss sichergestellt werden, dass die Vorauswahl wirklich unabhängig und nach fachlichen Kriterien getroffen wird, das ist entscheidend für die tatsächliche Unabhängigkeit der neuen Behörde. Die Justiz selbst muss dabei eine starke und unabhängige Rolle spielen“, so Zadić und betont, die Grünen seien bereit, konstruktiv an der Umsetzung mitzuwirken: „Wir werden den Gesetzesentwurf nun im Detail prüfen. Eine Zustimmung kann es nur geben, wenn die Reform ausschließlich dem Rechtsstaat dient und nicht einer schnellen Schlagzeile oder parteipolitischen Interessen.“

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