Anpassung des Sterbeverfügungsgesetzes passiert Justizausschuss

Anpassung des Sterbeverfügungsgesetzes passiert Justizausschuss

Fraktionsübergreifende Zustimmung zur Vereinheitlichung des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft

Die gemäß einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig gewordene Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes wurde vom Justizausschuss durch die Regierungsfraktionen mehrheitlich gebilligt. Demnach sollen Sterbeverfügungen künftig einfacher erneuert werden können.

Einhellige Zustimmung erhielten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine organisatorische Neugestaltung des rechtsanwaltlichen Versorgungssystems.

ERLEICHTERUNGEN BEI ERNEUERUNGEN VON STERBEVERFÜGUNGEN

Eine Sterbeverfügung ermöglicht seit 2022 unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid. Das Sterbeverfügungsgesetz soll nun mit einer im Justizausschuss durch ÖVP, SPÖ, NEOS mehrheitlich angenommenen Novelle an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst werden (525 d.B.), wie Justizministerin Anna Sporrer erklärte. Im Rahmen der Neuregelung sollen Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur für ein Jahr gültig sein, aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Voraussetzung für die Erneuerung sei, dass von ärztlicher Seite bestätigt wird, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Nach Ablauf von fünf Jahren ab Errichtung der Sterbeverfügung müssen sämtliche im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehenen Schritte neuerlich durchlaufen werden.

Mittels Abänderungsantrag wurde eine Bestimmung ergänzt, wonach die sterbewillige Person nicht nur zum Zeitpunkt der Errichtung, sondern auch der Erneuerung in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sein muss. Laut Gudrun Kugler (ÖVP) diene dies der Sicherstellung, dass es nicht zu „Sterbetourismus“ komme, wie in anderen Ländern. Sie sprach von einem „gut verhandelten Kompromiss“. Bei diesem sensiblen Thema könne man nicht die perfekte Lösung finden, meinte sie. Außerdem dürfe gemäß der Abänderung die Hilfe leistende Person nicht dieselbe sein, die Aufklärung leistet, wie Sophie Marie Wotschke (NEOS) erläuterte. Ihr zufolge hätte es im Begutachtungsverfahren reichlich Stellungnahmen gegeben. Sie meinte, es sei ein guter unbürokratischer Weg gefunden worden. Innerhalb von fünf Jahren könne sich medizinisch viel ändern, argumentierte sie die Frist. Über diese könne man diskutieren, meinte Selma Yildirim (SPÖ). Es werde sich eine praxistaugliche und vertretbare Lösung finden lassen. Jedenfalls handle es sich um eine Erleichterung für Menschen in sehr schwierigen Situationen, meinte die Mandatarin.

Die Oppositionsparteien stimmten nicht zu. Harald Stefan (FPÖ) stellte in den Raum, dass es seine Fraktion im Plenum vielleicht doch tun werde. Er kritisierte, dass verabsäumt wurde, durch die Novelle „Regelungslücken“ des ursprünglichen Gesetzes anzugehen. Einerseits würden hilfeleistende Personen alleingelassen, meinte Stefan, andererseits sei nicht geklärt, wie das tödliche Mittel aufzubewahren sei. Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) war der Ansicht, dass beim Schutz von hilfeleistenden Personen noch viel Luft nach oben sei. Außerdem sollte es bei Vorliegen einer Sterbeverfügung nur dann zu einer Strafverfolgung kommen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, meinte sie. Es handle sich ihrer Meinung nach nicht um einen guten Kompromiss. Die Fünfjahresfrist sei undurchsichtig und entspreche nicht dem, was das Gesetz tun soll, nämlich das Sterben zu erleichtern.

VEREINHEITLICHUNG DES PENSIONSSYSTEMS DER RECHTSANWALTSCHAFT

Mit der einstimmig angenommenen Regierungsvorlage soll der rechtliche Rahmen für das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufgestellt werden (527 d.B.). So soll der Rahmen dafür geschaffen werden, um den bislang neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern durch eine gemeinsame „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ abzulösen. Laut dem Entwurf müssen dazu zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Durch die breite Neuordnung sollen laut Vorlage die Stabilität der Versorgungsleistungen insgesamt gefördert und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen werden. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital. Mit einem Abänderungsantrag wurden Klarstellungen und Präzisierungen bei den Übergangsregeln vorgenommen, wie Jakob Grüner (ÖVP) ausführte. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sollen zudem die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten ausgebaut werden können.

Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich über die Schritte zur Modernisierung der Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft erfreut. Die laut Sporrer von der Rechtsanwaltschaft ausdrücklich erwünschte Neuordnung der Versorgungseinrichtung werde mittelfristig weniger Verwaltungsaufwand, geringere Kosten und einheitliche Bedingungen bringen. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bezeichnete Sporrer als „wichtigen gesellschaftspolitischen Schritt“.

Alle sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten, darunter Jakob Grüner (ÖVP), Henrike Brandstötter, Sophie Marie Wotschke (beide NEOS), Markus Tschank (FPÖ), Muna Duzdar (SPÖ) sowie Alma Zadić (Grüne) begrüßten ebenfalls die Vereinheitlichung bei den Pensionen und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Sowohl Grüner als auch Brandstötter sahen in diesem Bereich aber noch weiteres Verbesserungspotenzial. Zadić kritisierte die aus ihrer Sicht zu kurze Begutachtungsfrist von zehn Tagen, wodurch nicht einmal der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt genügend Zeit für eine Stellungnahme gehabt hätte. (Fortsetzung Justizausschuss) fan/med

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