Sozialausschuss bringt Umstrukturierung der BauID-Karte auf den Weg

Sozialausschuss bringt Umstrukturierung der BauID-Karte auf den Weg

Oppositionsinitiativen zu Arbeitsthemen abgelehnt bzw. vertagt

Der Sozialausschuss hat heute mit breiter Mehrheit einen Koalitionsantrag ins Plenum geschickt, der unter anderem eine Neustrukturierung des BauID-Systems beinhaltet. Das System hinter der Identifikationskarte für Personen am Bau soll künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ gegen eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Weitere Initiativen der Freiheitlichen für flexiblere Arbeitszeiten für Lehrlinge und einen Fokus des AMS auf dessen Kernaufgaben wurden ebenso vertagt wie ein Entschließungsantrag der Grünen für ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte.

BAUID-SYSTEM WIRD NEU STRUKTURIERT

ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für einen von den Koalitionsparteien eingebrachten Antrag, der mehrere Änderungen im Zusammenhang mit der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) enthält (917/A). Insbesondere soll damit das BauID-System umstrukturiert werden. Mittels einer Identitätskarte für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter können Kontrollorgane und Verantwortliche auf den Baustellen in diesem System überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Derzeit wird es durch die BauID-GmbH betrieben, die eine 100%-ige Tochter der BUAK ist. Künftig soll die BUAK selbst das System betreiben, wobei sie sich der BauID-GmbH als Dienstleisterin bedienen kann. Entsprechend werden die Zwecke des BauID-Systems neu strukturiert und die Datenverarbeitung geregelt.

Die BUAK hat künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen. Auch Arbeitnehmende bei Firmen mit Sitz im Ausland, die nach Österreich entsendet oder überlassen werden bzw. an einem Ort in Österreich arbeiten und Personen mit Anwartschaften gegenüber der BUAK haben Anspruch auf die Ausstellung einer BauID-Karte. Um das System zu nutzen, müssen sich Arbeitnehmende registrieren. Ihre Arbeitgeber können einen Dienstleistungsvertrag mit der BUAK zur Nutzung des Systems abschließen. Weiterhin soll die Teilnahme aber freiwillig erfolgen. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems soll kostenfrei sein. Wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen, müssen ihre Arbeitgeber für die Nutzung des BauID-Systems bezahlen.

Im Ausschuss haben die Koalitionsparteien noch mittels Abänderungsantrag weitere Anpassungen vorgenommen. So wurde etwa das Datum des Inkrafttretens auf den 1. August 2026 verschoben. Die BUAK muss Arbeitnehmenden, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in aufrechtem Arbeitsverhältnis befinden, bis spätestens 30. Juni 2029 eine BauID-Karte ausstellen. Präzisierungen wurden in Bezug auf die Verarbeitung von Daten im System vorgenommen. Außerdem sollen künftig Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sein, wobei das Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen weiterhin gelten soll.

Der Initiativantrag sieht auch Änderungen bei der Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau vor. Derzeit wird der Anspruch in eine Winterperiode und eine Sommerperiode unterteilt, wobei keine Stunden vom Sommer in den Winter mitgenommen werden dürfen. Weil Bauaufträge sich immer mehr auf das gesamte Jahr verteilen würden, soll Spielraum für die Betriebe geschaffen werden: Künftig soll es einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) geben. Die Änderung soll ab 1. November 2026 gelten.

BREITE ZUSTIMMUNG UND OFFENE FRAGEN BEI DEN ABGEORDNETEN

Mit der Novelle schaffe man mehr Fairness und weniger Bürokratie auf Österreichs Baustellen, sagte Josef Muchitsch (SPÖ). Die BauID-Karte soll kostenlos auf alle Beschäftigten am Bau ausgerollt werden. Mit der Plastikkarte schaffe man die Möglichkeit für Echtzeitabfragen bei der Sozialversicherung, beim AMS und in Bezug auf Entsendebestätigungen und Aufenthaltsgenehmigungen. Sie bringe Vorteile für die Kontrollbehörden, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden. Kontrollen würden einfacher und schneller, was mehr Fairness schaffe. Arbeitgeber müssten in Zukunft die notwendigen Unterlagen nicht mehr physisch auf der Baustelle zur Verfügung stellen. Damit sei der „Papierdschungel“ Geschichte, die Bürokratie werde abgebaut. Als Vorteile für die Beschäftigten führte der Abgeordnete an, dass diese mit der Karte etwa Urlaubsguthaben, ihren Stundenlohn und ihre Arbeitsverhältnisse direkt einsehen können.

Muchitsch erläuterte auch den von Verena Nussbaum (SPÖ) eingebrachten Abänderungsantrag und strich hervor, dass mit der Abgrenzung bei der Zuordnung zum BUAG für Spenglerbetriebe Rechtssicherheit geschaffen werde.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) bezeichnete mehr Fairness auf Baustellen und weniger Bürokratie als wichtig. Auch die Entflechtung in Bezug auf die Spenglerbetriebe sei wichtig. Mit den Daten werde im BauID-System sorgsam umgegangen, versicherte Pöttinger. Johannes Gasser (NEOS) führte an, dass die NEOS in der Vergangenheit bei BUAG-Novellen oft kritisch gewesen seien. Insbesondere die BauID-GmbH habe er aufgrund fehlender Transparenz kritisiert. Mit der Novelle würde nun das System in die BUAK überführt. Außerdem würden mit dem Bürokratieabbau bei Kontrollen und der „papierlosen Baustelle“ wichtige Punkte umgesetzt.

Positiv äußerte sich auch Markus Koza (Grüne). Er halte die Abgrenzung bei der Zugehörigkeit zum BUAG für wesentlich. Außerdem finde er es intelligent, dass man bei der Schlechtwetterentschädigung auf ein Ganzjahresmodell umstelle.

Offene Fragen gab es bei den Freiheitlichen. Sie finde zwar gut, dass man mit der BauID-Karte vieles papierlos speichern kann, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Sie wollte aber wissen, warum man die BauID-GmbH nicht ganz auflösen könne. Irritiert zeigte sie sich über die Speicherung von GPS-Koordinaten bei Kontrollen und die Abfrage von Daten wie erhaltenen Geldleistungen aus Krankenversicherungen oder Bezügen des AMS. Arbeitsministerin Korinna Schumann gab Auskunft, dass es die BauID-GmbH noch brauche, um jene Personen mit einer Karte ausstatten zu können, die bei nicht-BUAK-pflichtigen Betrieben arbeiten. Mit den GPS-Daten könne man keine Bewegungsprofile erstellen, versicherte sie. Die Daten über die Auszahlungen aus der Krankenkasse seien nicht zur Einsicht für den Arbeitgeber oder die beschäftigte Person gedacht, sondern um Leistungen aus der BUAK abrechnen zu können.

Peter Wurm (FPÖ) fragte nach, wer die Daten einpflege und wer Zugriff auf welche Daten habe. Bedenken äußerte er mit Blick auf eine mögliche Datenkonzentration sowie über die Sicherheit der Daten. Die Daten seien bereits vorhanden und würden über Schnittstellen in das System gelangen, erläuterte Ministerin Schumann. Zugriff hätten die Kontrollbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmenden. Josef Muchitsch (SPÖ) ergänzte, dass der Zugriff der verschiedenen Gruppen klar abgegrenzt sei. Der Arbeitgeber könne etwa nicht dieselben Daten sehen wie die Beschäftigten oder die Kontrollbehörden.

Andrea Michaela Schartel (FPÖ) wollte wissen, ob mit der BauID-Karte die analoge Information für Dienstnehmende „aussterbe“. Die Freiwilligkeit des Systems hinterfragte Manuel Pfeifer (FPÖ). Josef Muchitsch (SPÖ) gab Auskunft, dass derzeit einmal im Quartal ein Auszug der Ansprüche an alle rund 135.000 Beschäftigten am Bau per Post versandt werde. In Zukunft werde der Postversand nur noch einmal jährlich stattfinden, dafür hätten die Personen in Echtzeit Zugriff auf ihre Daten über die Karte. Die Kosteneinsparung soll die Gratis-Ausstellung der Karte gegenfinanzieren. Muchitsch betonte, dass der Einsatz der Karte freiwillig sei. Es verhalte sich aber wie beim Flugzeug, wo man auch ein gültiges Ticket benötige, wenn man einsteigen wolle.

FPÖ-ANTRAG ZUR ROT-WEISS-ROT-KARTE ABGELEHNT, WEITERE ANTRÄGE VERTAGT

Keine Mehrheit fand die FPÖ mit einem Entschließungsantrag gegen eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Stattdessen soll in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden, so die Freiheitlichen (434/A(E)). Bettina Zopf (ÖVP) bezeichnete die Rot-Weiß-Rot-Karte als wichtiges Instrumente für geregelte und gute Zuwanderung. Sie sei notwendig, weil man die Fachkräfte brauche.

Von den Koalitionsparteien vertagt wurde ein Antrag der FPÖ, in dem sie vom AMS gesetzte Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen kritisieren (916/A(E)). Sie wollten die Arbeits- und Sozialministerin daher auffordern, sicherzustellen, dass eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen AMS und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erfolgt und der Mitteleinsatz beim AMS strikt auf den Kernauftrag – nämlich die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen – beschränkt ist. Johannes Gasser (NEOS) legte dar, dass die Verhandlungen zur Sozialhilfe noch laufen. Dort wolle man auch die notwendige Abgrenzung sicherstellen. Er plädierte daher für eine Vertagung.

„Bitte warten“ hieß es auch für eine weitere Initiative der Freiheitlichen, in der sie sich für mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung von Lehrlingen aussprechen (940/A(E)). Dass Lehrlinge derzeit nicht in flexible Modelle mit komprimierten Arbeitswochen einbezogen werden könnten, verursache einen höheren organisatorischen Aufwand für die Betriebe, argumentieren sie. Gefordert wird eine Regierungsvorlage, mit der flexible Arbeitszeitmodelle auch für Lehrlinge unter 18 rechtlich ermöglicht werden. Die tägliche Arbeitszeit dürfe dabei nicht mehr als zehn Stunden betragen und die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht ausgeweitet werden. Die Ausbildungspflicht müsse uneingeschränkt gewährleistet und die Teilnahme für Betriebe und Lehrlinge freiwillig sein, so der Antrag.

Es gebe immer weniger Lehrlinge und Lehrbetriebe, argumentierte Manuel Pfeifer (FPÖ). Daher gelte es, die Rahmenbedingungen an die Zukunft anzupassen und die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Johannes Gasser (NEOS) stand dem Vorschlag positiv gegenüber. Michael Seemayer (SPÖ) wies auf den notwendigen Schutz von Jugendlichen hin und beantragte eine Vertagung. Josef Muchitsch und Barbara Teiber (beide SPÖ) waren dafür, das Thema weiter zu diskutieren und über etwaige Ausnahmen für Sonderfälle zu beraten. Von der ÖVP baten August Wöginger und Laurenz Pöttinger darum, eine Lösung im Sinne einer Flexibilisierung zu finden.

Mit einem Entschließungsantrag traten die Grünen für ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte ein (575/A(E)). Ihrem Vorschlag nach sollen Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraums die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 % überschritten haben, eine Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können. Der Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Johannes Gasser (NEOS) begründete die Vertagung mit der Fachkräftestrategie, die derzeit in Arbeit sei. In diesem Rahmen wolle sich die Regierung des Themas annehmen. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar

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