Sozialausschuss ebnet Weg für Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027
Sozialausschuss ebnet Weg für Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027
FPÖ fordert vollen Inflationsausgleich für alle Pensionistinnen und Pensionisten, Grüne pochen auf Begrenzung von „Luxuspensionen“
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027 auf den Weg gebracht. Damit wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass der Deckel von 204,44 Ꞓ für Pensionserhöhungen im kommenden Jahr auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder gilt. Noch ist die im Plenum nötige Zweidrittelmehrheit allerdings nicht gesichert, weder Grüne noch FPÖ wollten im Ausschuss für die Initiative stimmen. Seine Fraktion sehe sich außerstande, den Antrag zu unterstützen, solange es keine ernsthaften Gespräche über die weitere Begrenzung von Luxuspensionen gebe, sagte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Laut ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger könnte es zu dieser Frage nächste Woche einen ersten Termin geben.
Der von den Grünen schon vor einiger Zeit eingebrachte Entschließungsantrag zur Begrenzung von „Luxuspensionen“ wurde neuerlich vertagt. Auch weitere Oppositionsanliegen – etwa zum Thema „Lohn statt Taschengeld“ und zur Anästhesiepflege – landeten wieder auf der Wartebank. Mehrheitlich abgelehnt hat der Ausschuss zwei Anträge der FPÖ: Dabei geht es um die Forderung nach einem vollen Inflationsausgleich für Pensionistinnen und Pensionisten und ein Recht auf die analoge Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Bereich der Daseinsvorsorge.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNG ZUM BUDGETBEGLEITGESETZ
Grundsätzlich wird bereits mit dem Budgetbegleitgesetz normiert, dass der vorgesehene Deckel von 204,44 Ꞓ für die Pensionsanpassung 2027 – das sind 2,95 % der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ – für das Gesamtpensionseinkommen gilt. Bezieht jemand mehrere Pensionen, sind diese demnach zusammenzurechnen. Um Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder miteinzubeziehen, ist allerdings eine Verfassungsbestimmung im ASVG nötig (937/A).
Mit einer Pensionserhöhung von 2,95 % bis zu einer Pension von 6.930 Ꞓ und einer Erhöhung der Ausgleichszulage von 3,3 % komme es zu einem „fairen und ausgewogenen Pensionsabschluss“, meinte ÖVP-Sozialsprecher Wöginger im Ausschuss. Auch wenn es nicht für alle Pensionistinnen und Pensionisten eine volle Inflationsabgeltung gebe. Es sei aber das, „was wir budgetär stemmen können“, sagte er. Zudem verwies Wöginger darauf, dass die Kollektivvertragsabschlüsse in einigen Branchen unter dieser Höhe liegen. NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser hob hervor, dass man mit der einheitlichen Anpassung aller Pensionen dem Versicherungsprinzip Rechnung trage. Sowohl Wöginger als auch Gasser appellierten an die Opposition, der Verfassungsbestimmung zuzustimmen: Ihner Ansicht nach wäre es „höchst ungerecht“, würden Pensionen im Zuständigkeitsbereich der Länder nicht in das Gesamtpensionseinkommen eingerechnet.
BEGRENZUNG VON LUXUSPENSIONEN: GRÜNE HALTEN KOALITION FÜR SÄUMIG
Grünen-Abgeordneter Markus Koza will die Zustimmung der Grünen zum Koalitionsantrag allerdings davon abhängig machen, ob die Regierungsparteien ernsthafte Ambitionen zeigen, sogenannte „Luxuspensionen“ weiter zu begrenzen. Ihm zufolge profitieren immer noch viele Politikerinnen und Politiker von mittlerweile abgeschafften Privilegien. Auch besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im Bereich öffentlicher Unternehmen sieht er nur unzureichend eingedämmt (672/A(E)). Laut Strategiebericht der Regierung zum Doppelbudget 2027/28 seien zwar Maßnahmen geplant, um zusätzliche Einnahmen aus Pensionssicherungsbeiträgen in der Höhe von 15 Mio. Ꞓ zu lukrieren, erklärte Koza, bisher liege aber nur ein konkreter Vorschlag für hohe Pensionen von Beamtinnen und Beamten vor. Es brauche jedoch „einen fairen Beitrag aller Luxuspensionisten zur Budgetkonsolidierung“, mahnte er.
Koza hält das Vorhaben für umso dringender, als das Budgetbegleitgesetz auch eine außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage bringt. Damit würden die Pensionssicherungsbeiträge weiter sinken, gab er zu bedenken.
ÖVP-Sozialsprecher Wöginger und NEOS-Abgeordneter Gasser sicherten Koza rasche Gespräche über diese Frage zu. Es sei in den letzten Wochen viel zu tun gewesen, auch aufgrund der Verhandlungen über die Reformpartnerschaft, man wolle dieses Thema aber als nächstes angreifen, hielt Gasser fest. Laut Wöginger könnte es schon nächste Woche einen Termin mit Expertinnen und Experten des Bundeskanzleramts und des Sozialministeriums geben. Es sei eine komplexe Materie, aber man müsse das diskutieren, bekräftigte er. Es gehe im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung zwar um keine großen Summen, sagte Gasser, er erachtet es aber als wichtiges Symbol, dass auch Bezieherinnen und Bezieher einen Beitrag leisten.
FPÖ FORDERT VOLLE INFLATIONSABGELTUNG FÜR PENSIONISTINNEN UND PENSIONISTEN
Seitens der FPÖ unterstrich Peter Wurm, dass die Abschaffung von Luxuspensionen eine langjährige Forderung der FPÖ sei. Dass dies immer noch nicht gelungen sei, habe wohl damit zu tun, dass vor allem SPÖ- und ÖVP-Politiker betroffen seien, mutmaßte er.
Wurms Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch pochte überdies auf einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionen. Dass die Regierung mit dem Budgetbegleitgesetz von der gesetzlichen Automatik abweichen will, hält sie für eine „Fehlentwicklung“, wie es in einem entsprechenden Entschließungsantrag (901/A(E)) heißt. Man dürfe Pensionistinnen und Pensionisten nicht „zur Melkkuh der Nation“ machen, mahnte sie. Schließlich seien sie die ersten gewesen, die nach Antritt der Bundesregierung Verluste hinnehmen hätten müssen. Um das Pensionssystem zu sichern, wäre es ihrer Meinung nach notwendig, sich auf die Arbeitsmarktpolitik zu fokussieren und danach zu trachten, dass es eine ausreichende Zahl an Beschäftigten in Österreich gibt.
Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass 2,4 Mrd. Ꞓ für die Pensionserhöhung in die Hand genommen würden. Die Regierung habe aber auch die Aufgabe, das Budget „in Ordnung zu bringen“, betonte sie. Die Pensionsanpassung fokussiert ihr zufolge stark auf soziale Gerechtigkeit. In Anbetracht der budgetären Lage handle es sich zudem um einen „fairen Abschluss“, der auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Pensionistinnen und Pensionisten sei.
Der Entschließungsantrag der FPÖ wurde schließlich abgelehnt, jener der Grünen zu den Luxuspensionen neuerlich vertagt. Keine Mehrheit erhielt ein Antrag der Grünen, auch die Beratungen über den Koalitionsantrag zu vertagen.
ANALOGER ZUGANG ZU DIENSTLEISTUNGEN
Auch ein analoger Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge ist der FPÖ ein Anliegen (433/A(E)). Bankgeschäfte oder die Beantragung von Förderungen und Sozialleistungen müssten ebenso ohne Besitz elektronischer Geräte oder digitaler Zugänge möglich sein wie die Inanspruchnahme von Gesundheits- und Pflegeleistungen, machen die Abgeordneten Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch geltend.
Im Ausschuss kritisierte Wurm, dass der vorliegende Antrag und ähnliche Vorstöße der FPÖ immer wieder belächelt würden. Seiner Meinung nach handelt es sich aber um ein „Meta-Thema“, das immer größer werde. Es gehe nicht nur um alte Menschen oder Menschen mit Behinderung, sagte er, viele wollten einfach nicht ständig überwacht werden. Zudem würden die Hilferufe jener, die im Netz „abgezockt“ werden, explodieren. Wurm sieht in diesem Sinn die zuständigen Regierungsmitglieder auch gefordert, auf Unternehmen Druck zu machen, etwa wenn Bordkarten nicht mehr ausgedruckt werden, wie es ihm zufolge die AUA angekündigt hat. Auch Abgeordnete Belakowitsch mahnte eine analoge „Parallelstruktur“ zu digitalen Angeboten ein. Man brauche nur an ein Blackout zu denken, zudem wolle sie ihre Daten nicht überall digital eingeben, sagte sie.
20 MIO. Ꞓ FÜR ANALOGE ZUGÄNGE
Der Entschließungsantrag erhielt bei der Abstimmung allerdings nur die Zustimmung der Opposition und blieb damit in der Minderheit. Man könne Privatunternehmen nicht vorschreiben, wie sie mit ihren Kunden kommunizieren, sagte Verena Nussbaum (SPÖ). Wichtig ist für sie, dass die staatliche Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger barrierefrei erreichbar sei. Das sei auch im Regierungsprogramm so verankert, hoben Nussbaum und ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler hervor. Man sei sich einig, dass Digitalisierung nicht zu Diskriminierung führen dürfe, sagte Scheucher-Pichler, die gleichzeitig aber auch auf den großen Nutzen von Digitalisierung verwies.
Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass in ihrem Budget 20 Mio. Ꞓ für „analoge Zugänge“ bereitgestellt würden. Man werde mit den Seniorenvertreterinnen und -vertretern darüber beraten, wie das Geld am besten eingesetzt werden könne. Auch Menschen mit Behinderungen bräuchten analoge Zugänge, bekräftigte sie.
„KOMPETENTES“ MANAGEMENT FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN
Neuerlich vertagt wurde vom Sozialausschuss ein Entschließungsantrag der FPÖ (800/A(E)), der auf eine Abkehr vom Prinzip der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungen hinausläuft. Angesichts komplexer Aufgaben wie der Verwaltung von „Milliardenvermögen“ brauche es ein professionelles und kompetentes Management, argumentieren die Freiheitlichen. Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Barbara Teiber (SPÖ) sehen allerdings in dieser Frage keinen Handlungsbedarf: Die Selbstverwaltung habe sich bewährt, und die weitgehend ehrenamtlich tätigen Funktionärinnen und Funktionäre würden „tolle Arbeit“ leisten, argumentierten sie. Pöttinger gab zudem zu bedenken, dass die FPÖ mit ihrem Antrag auch Funktionärinnen und Funktionären aus ihren eigenen Reihen das Misstrauen ausspreche.
MEHR FÖRDERUNG FÜR PFLEGE ZU HAUSE
Auch weitere Anträge der FPÖ und der Grünen wurden vom Ausschuss in die Warteschleife geschickt. So beharrt die FPÖ darauf, die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung an die Inflation der letzten zwei Jahrzehnte anzupassen und künftig jährlich zu valorisieren (802/A(E)). Die meisten Menschen wollten zu Hause gepflegt werden, macht Dagmar Belakowitsch geltend. Ihr Fraktionskollege Christian Ragger spricht sich in diesem Sinn auch für ergänzende Pflegeschecks zum Pflegegeld und ein höheres Pflegegeld bei Pflege zu Hause aus (87/A(E)). Für eine „echte Pflegereform“ braucht es seiner Meinung nach außerdem eine zentrale Zielsteuerung im Pflegebereich sowie eine „faire Entlohnung“ und mehr Wertschätzung für Pflegekräfte.
Wenn nicht bald eine Lösung für die 24-Stunden-Betreuung gefunden werde, „wird uns das Problem überrollen“, warnte Belakowitsch im Ausschuss. Die Familien seien „massivst belastet“. Auch ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler hält eine Einkommensanpassung für notwendig, verwies aber auf die budgetäre Lage und die Beteiligung der Länder an der Förderung. Das Sozialministerium habe von den Ländern nicht das Signal, dass sie höheren Förderungen zustimmen würden, sagte Sozialministerin Korinna Schumann dazu. Fiona Fiedler (NEOS) erachtet eine gesamthafte Reform der 24-Stunden-Betreuung für notwendig.
Laut Scheucher-Pichler sind rund 30.000 Familien betroffen. Damit sei die 24-Stunden-Betreuung nur ein kleiner, aber ein wichtiger Puzzlestein im Pflegebereich. Ausdrücklich begrüßt wurde von ihr das Vorhaben, zusätzliche Budgetmittel für mobile Pflegedienste zur Verfügung zu stellen.
Seitens der Grünen schlug Ralph Schallmeiner vor, die Einkommensgrenze zumindest künftig jährlich zu valorisieren. Das wäre „ein pragmatischer Zugang“, meinte er.
REGELMÄSSIGE ERHEBUNG VON PFLEGEMÄNGELN
Schallmeiner ist außerdem die regelmäßige Erhebung etwaiger Pflegemängel in Krankenhäusern ein Anliegen (908/A(E)). Erstmals wurde ihm zufolge in Österreich im Jahr 2022 gezielt untersucht, wie oft notwendige pflegerische Tätigkeiten weggelassen oder verspätet durchgeführt wurden, etwa weil zu wenig Personal an den Stationen vorhanden war, wobei die „Misscare-Studie“ vor allem Defizite bei emotionaler Unterstützung, Gesprächsführung sowie Beratung und Schulung von Patientinnen und Patienten und deren Angehöriger zu Tage gebracht habe. Schallmeiner fordert vor diesem Hintergrund, die Häufigkeit von „Missed Nursing Care“ regelmäßig zu erheben, um Entwicklungen und Veränderungen im Zeitverlauf sichtbar zu machen und regionale und strukturelle Unterschiede zu analysieren. Zudem könnte man dadurch seiner Ansicht nach Lücken identifizieren und zum Beispiel eruieren, wo etwa Ausbildung, Kompetenz oder Ressourcen fehlten.
Man werde sich die Studie einmal anschauen und sich mit der GÖG zusammensetzen, reagierte Verena Nussbaum (SPÖ) auf die Forderung. Sie verwies allerdings auf Länderkompetenzen im Spitalsbereich und auf den Pflegevorsorgebericht.
GRÜNE GEGEN EINSCHRÄNKUNGEN BEI ANÄSTHESIEPFLEGE
In einem weiteren Entschließungsantrag (912/A(E)) macht sich Schallmeiner für möglichst weitreichende Kompetenzen für Pflegepersonal im Bereich der Anästhesiepflege stark. Die Anästhesiepflege übernehme im perioperativen Bereich hochspezialisierte Aufgaben in den Bereichen Patientensicherheit, Monitoring, Prozesssteuerung, Krisenmanagement und interprofessionelle Versorgung und müsse daher angelehnt an internationale Standards weiterentwickelt werden, fordert er.
Im Ausschuss bedauerte Schallmeiner, dass die hohe Bedeutung von Anästhesiepflege in der inzwischen kundgemachten Spezialisierungsverordnung nicht berücksichtigt wird. Die Pflegekräfte würden die notwendigen Aufgaben zwar Schritt für Schritt lernen, dürften sie dann aber nicht selbstständig anwenden. Man hätte das auch anders regeln können, habe aber schließlich der Ärztekammer klein beigegeben, kritisierte er.
Für Fiona Fiedler (NEOS) ist die Sache mit der Kundmachung der Spezialisierungsverordnung am 24. Juni hingegen erledigt. Michael Hammer (ÖVP) wies darauf hin, dass die Kompetenz für Verordnungen nicht im Nationalrat, sondern im Ministerium liege.
RECHTSANSPRUCH AUF „PERSÖNLICHE ASSISTENZ“
Auf Basis eines Entschließungsantrages der FPÖ (280/A(E)) diskutierte der Sozialausschuss schließlich einmal mehr über die Forderung nach „Lohn statt Taschengeld“ für Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten. Außerdem müsse „Persönliche Assistenz“ in den Bereichen Bildung und Beruf auch Menschen mit intellektuellen Behinderungen zur Verfügung stehen, schließt sich Abgeordneter Christian Ragger einem Anliegen der Lebenshilfe an (444/A(E)).
Heike Eder (ÖVP) hielt dazu fest, dass ein von der Vorgängerregierung initiiertes Pilotprojekt zur persönlichen Assistenz letztlich gescheitert sei, da sich nicht alle Bundesländer beteiligen wollten. Man werde aber am Thema dranbleiben, versicherten sie und NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler. Es brauche zunächst aber eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern, sagte Fiedler. Das sei kein leichtes Unterfangen, auch wenn die Vorgängerregierung hier schon Vorarbeit geleistet habe. Man könnte zumindest ein gemeinsames Zeichen setzen, dass alle Parteien auf Bundesebene einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz befürworten würden, regte Ralph Schallmeiner (Grüne) an.
Was das Thema „Lohn statt Taschengeld“ betrifft, verwiesen sowohl Verena Nussbaum (SPÖ) als auch Fiona Fiedler (NEOS) auf die Kosten. Man versuche aber, Menschen mit Behinderungen „in echte Arbeitsverhältnisse zu bekommen“, damit würden sie aus den Werkstätten herauskommen, sagte Nussbaum. Sozialministerin Korinna Schumann verwies auf Pilotprojekte in acht Bundesländern, die nun evaluiert werden müssten. (Schluss Sozialausschuss) gs
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