Interaktion, Deepfakes und Wasserzeichen: KI-Servicestelle der RTR informiert zu Transparenz- und Kennzeichnungspflichten KI-Verordnung

Interaktion, Deepfakes und Wasserzeichen: KI-Servicestelle der RTR informiert zu Transparenz- und Kennzeichnungspflichten KI-Verordnung

Webinar der RTR mit über 350 Teilnehmer:innen gibt einen detaillierten Einblick über kommende Regelungen und zu beachtende Aspekte bei der Umsetzung

Am 2. August 2026 treten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des Artikels 50 KI-VO in Kraft. Damit kommt auf Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen bei der Veröffentlichung von Bild-, Text-, Audio- und Videoinhalten zu, die es zu beachten gilt.

Im Zuge ihres gesetzlichen Auftrags als Kompetenz- und Servicehub hat die KI-Servicestelle der RTR daher im Rahmen eines Webinars mit über 350 Teilnehmer:innen ausführlich zu den einzelnen Verpflichtungen informiert. Zunächst präsentierten Thomas Schreiber und Timo Steyer von der KI-Servicestelle die einzelnen Inhalte des Artikels 50 KI-VO, der von Transparenzregelungen bei der Interaktion mit Chatbots oder KI-Systemen zur Informationserkennung bis hin zur technischen und grafischen Kennzeichnung KI-generierter oder manipulierter Text-, Audio-, Video-, und Bildinhalten reicht. Im Anschluss beleuchtete Jeanette Gorzala, stv. Vorsitzende des KI-Beirats, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Regelungen und erläuterte, was Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung zu beachten haben.

„Die Transparenzregeln des Art 50 KI-VO sind von zentraler Bedeutung für den Einsatz von KI im geschäftlichen Bereich. Damit allein ist es aber noch nicht getan. Aus rechtlicher Sicht ist eine gesamtheitliche Herangehensweise über die KI-Verordnung hinaus beim Einsatz von KI also mehr als geboten“, so Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Für den Medienbereich haben diese Transparenz- und Kennzeichnungsregeln des Art 50 KI-VO eine besondere Bedeutung. „Diese Vorgaben sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Sicherung von Vertrauen in Medieninhalte – einem zentralen Gut im digitalen Zeitalter und einer sich immer schneller ändernden Medienwelt.“, so Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien.

Für weitere Informationen rund um die KI-Verordnung bietet die Website der KI-Servicestelle unter ki.rtr.at umfassendes Informationsmaterial.

Über die KI-Servicestelle der RTR

Die im Frühjahr 2024 in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient einer breiten Öffentlichkeit als Ansprechpartnerin und Informationshub zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung. Zu den Aufgaben der Servicestelle zählt unter anderem die Beratung der Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf bereits eingesetzte KI in Hochrisikobereichen und Medien, sowie die Förderung des Wissensaufbaus und -austauschs zu KI durch Studien, Analysen und Fachveranstaltungen. Das Informationsangebot auf der Webseite der Servicestelle ki.rtr.at wird laufend erweitert.

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Telefon: 0158058-0
E-Mail: rtr@rtr.at
Website: https://www.rtr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender