Eltern-Kind-Pass-Verzögerung: Übergangsregelung gegen Kinderbetreuungsgeld-Strafen nötig

Eltern-Kind-Pass-Verzögerung: Übergangsregelung gegen Kinderbetreuungsgeld-Strafen nötig

Volksanwalt Achitz: Eltern verlieren 1.300 Euro, wenn sie vorgeschriebene Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber die Übermittlung scheitert

Dass sich die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes nun um ein weiteres Jahr verzögern soll, ist an sich schon sehr bedenklich. „Das gibt aber der Forderung der Volksanwaltschaft nach einer Übergangslösung neues Gewicht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Volksanwaltschaft hat seit Jahren kritisiert, dass Eltern 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld verlieren, wenn sie vorgeschriebene Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber vergessen, die Bestätigung dafür einzuschicken. Oder wenn die Bestätigung auf dem Postweg oder bei der ÖGK verloren geht.“

Das Problem wäre weggefallen, wenn die Übermittlung von Untersuchungsbestätigungen automatisch im System erfolgen würde. „Bis der elektronische Eltern-Kind-Pass endlich funktioniert, ist eine Übergangslösung notwendig, damit Eltern nicht derart massiv bestraft werden, obwohl sie alle vorgeschriebenen Untersuchungen gemacht haben. Familienministerin Claudia Bauer hat eine solche Übergangslösung bisher leider abgelehnt“, so Achitz.

AUS DEM BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT ÜBER DAS JAHR 2024

_„Die Bemühungen der VA, bei den Mutter-Kind-Pass-Strafen eine Verbesserung zu erreichen, waren insofern erfolgreich, als bereits im letzten Jahr die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes beschlossen wurde (Eltern Kind-Pass-Gesetz – EKPG, BGBl. I Nr. 82/2023). Damit kann die Durchführung der notwendigen Untersuchungen von Schwangeren bzw. Kindern den Krankenversicherungsträgern vollautomatisch nachgewiesen werden. Diese neue, elektronische Nachweismethode tritt aber erst im Jahr 2026 in Kraft. Bis dahin müssen Eltern die Nachweise der Untersuchungen dem Krankenversicherungsträger spätestens bis zum 18. Lebensmonat des Kindes in Papierform vorlegen. Versäumen sie diese Frist, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro gekürzt (s. auch PB 2023, Band „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung‟, S. 87). Auch 2024 wandten sich einige betroffene Familien an die VA. Sie alle hatten die Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt, die Frist zur Vorlage nur relativ knapp versäumt und die Erinnerungsschreiben, die von den Krankenversicherungsträgern versendet werden, aufgrund verschiedener Umstände nicht erhalten. Ein Vater brachte vor, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen erst relativ spät um die Untersuchungsnach weise für seinen Sohn kümmern konnte. Er versäumte dann die Nachfrist um nur einen Tag. Die VA hatte zur Vermeidung solcher Härtefälle die Schaffung einer Übergangsregelung bis 2026 im EKPG angeregt. Das lehnte die Familienministerin jedoch als nicht erforderlich ab.“ _

_(__https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/PB/Parlamentsbericht_2024_-_Kontrolle_der_%C3%B6ffentlichen_Verwaltung_2024.pdf__, Seite 91)_

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender