FPÖ – Schilchegger: „Hände weg von den Bezirksgerichten!“

FPÖ – Schilchegger: „Hände weg von den Bezirksgerichten!“

FPÖ-Verfassungssprecher kritisiert Schließung von Bezirksgerichten, lehnt neue Gefängnisse statt Abschiebungen ab und warnt vor verfassungsrechtlich bedenklichen Sonderprivilegien

„Sehr geehrte Frau Justizministerin, Hände weg von den Bezirksgerichten, denn genau das ist der wahre Kern dieser Beschlussvorlage unter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung – die Schließung von Bezirksgerichten, beispielsweise in Bleiburg, Ferlach oder Eisenkappel. Wir Freiheitliche sagen klar: Keine Schließung von Bezirksgerichten, weder in Kärnten noch sonst wo“, betonte der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger in seinem Debattenbeitrag zur Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes.

Gerade in Zeiten budgetärer Knappheit sei es völlig unverständlich, funktionierende Gerichtsstandorte zu schließen. Schließlich werde das Justizbudget und damit auch die Gerichtsstruktur in Österreich überwiegend durch Gerichtsgebühren finanziert, die im europäischen Vergleich besonders hoch seien. „Die rechtssuchende Bevölkerung bezahlt sich ihre Gerichtsstrukturen mehr oder weniger selbst. Die Schließung von Gerichten ist daher eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber der Kärntner Bevölkerung, unabhängig davon, welcher Volksgruppe sie angehört. Das ist Sparen am völlig falschen Ort“, erklärte Schilchegger.

Gleichzeitig stelle sich die Frage, wohin die frei werdenden Mittel umgeschichtet würden. Während Gerichte in den Regionen geschlossen werden sollen, plane die schwarz-rot-pinke Regierung neue Justizanstalten in Kleingemeinden. Als Beispiel nannte der FPÖ-Verfassungssprecher das oberösterreichische Asten, wo neben einer bestehenden Anstalt mit 300 Plätzen eine weitere für 500 Häftlinge errichtet werden solle, wodurch in der 7.000-Einwohner-Gemeinde bald jeder zehnte Einwohner ein Häftling wäre.

Schilchegger betonte, dass die Freiheitlichen das eigentliche Grundproblem durchaus erkennen würden. Dieses liege in der steigenden Kriminalität und insbesondere in der Entwicklung der Strafhaft. Einerseits würden die Strafgerichte seit Jahren immer mildere Urteile fällen und immer seltener Freiheitsstrafen verhängen, wodurch die Zahl der Häftlinge eigentlich sinken müsste. Tatsächlich sei die Zahl der Insassen jedoch allein in den vergangenen sieben Jahren von rund 9.000 auf etwa 10.000 gestiegen. Verantwortlich dafür sei vor allem der massiv gestiegene Anteil ausländischer Häftlinge, der von rund 2.900 im Jahr 2005 auf mehr als 5.100 im Jahr 2026 angewachsen sei. Mittlerweile seien mehr als die Hälfte aller Strafgefangenen keine österreichischen Staatsbürger, sondern unter anderem Afghanen, Marokkaner und Angehörige weiterer ausländischer Nationalitäten.

„Die richtige Antwort auf diese Entwicklung ist weder die Freilassung von 500 Häftlingen noch der Neubau weiterer Gefängnisse. Die richtige Antwort lautet Abschiebung fremder Straftäter in ihre Heimatländer. Haft in der Heimat muss die Devise sein“, forderte Schilchegger. Wenn ÖVP, SPÖ und NEOS dennoch neue Einrichtungen plane, dann müssten es zumindest Schubhaftzentren sein, damit ausländische Straftäter bis zu ihrer tatsächlichen Abschiebung angehalten werden können.

Auch gegen die Regierungsvorlage selbst erhob der FPÖ-Verfassungssprecher verfassungsrechtliche Einwände. Ob der vorgesehene § 47c des Gerichtsorganisationsgesetzes überhaupt mit den Vorgaben des Artikels 83 Bundes-Verfassungsgesetz vereinbar sei, sei keineswegs abschließend geklärt. „Darauf werden wir Freiheitliche selbstverständlich ein besonderes Augenmerk legen“, kündigte Schilchegger an.

Kritisch bewertete Schilchegger zudem die Neuregelung der Volksgruppendefinition. Die vorgesehene abschließende Definition der autochthonen Volksgruppen sei im Jahr 2026 irreführend. Ein österreichischer Staatsbürger könne etwa slowenische Vorfahren haben und dennoch mit deutscher Muttersprache aufgewachsen sein. Besonders problematisch seien jedoch die im Gesetz vorgesehenen Sondervorteile und Privilegien. So sehe § 3 Abs. 3 RStDG vor, dass künftig Bewerber für den richterlichen Dienst bevorzugt aufgenommen werden sollen, wenn sie neben Deutsch auch Slowenisch sprechen. Diese Bevorzugung solle für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichts Graz gelten und damit für ganz Kärnten sowie die gesamte Steiermark. „Diese Regelung widerspricht aus freiheitlicher Sicht gleich in mehrfacher Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Erstens verletzt sie den Gleichheitsgrundsatz aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Zweitens geht sie weit über das historische Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen hinaus. Drittens ist bemerkenswert, dass in Deutschland der AfD gerade das Konzept einer ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit vorgeworfen wird, während die österreichische Bundesregierung nun genau ein solches Konzept im Verfassungsrang gesetzlich festschreiben will. Das ist schon bemerkenswert“, erklärte Schilchegger.

„Es ist wieder einmal deutlich geworden, dass Ihre Politik und diese Beschlussvorlage dem Schutz von Privilegien und Partikularinteressen dienen. Dieser Beschluss trägt keine freiheitliche Handschrift und liegt nicht im Interesse der Mehrheitsbevölkerung unseres Landes. Deshalb werden wir Freiheitliche dieser Beschlussvorlage selbstverständlich nicht zustimmen“, bekräftigte Schilchegger.

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