Voglauer/Grüne: „Erster Schritt zu einem modernen Volksgruppenrecht ist gemacht“
Voglauer/Grüne: „Erster Schritt zu einem modernen Volksgruppenrecht ist gemacht“
Mehr Mitsprache und Teilhabe ist für Österreichs Volksgruppen unerlässlich
„Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat hat das Parlament einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem modernen Volksgruppenrecht gemacht“, sagt Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen, im Anschluss an die Abstimmung am 7. Juli.
„Die Verankerung eines neuen, inhaltlichen Volksgruppenberichts, den das Bundeskanzleramt jährlich dem Parlament vorzulegen hat und in dem die Volksgruppenbeiräte ungekürzt und unverändert zu Wort kommen können, ist eine längst überfällige Verbesserung. Damit haben der Bund und die Länder zu belegen, welche Maßnahmen sie zu Erhalt und Förderung der Sprache und Kultur der Volksgruppen setzen, anstatt bloß über Förderbudgets zu berichten. Die Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte werden bei der Behandlung des Berichts im zuständigen Ausschuss des Nationalrates auch Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen“, erklärt Voglauer.
„Auch im Sinne der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten konnte eine zukunftssichernde Weiterentwicklung erreicht werden“, so Voglauer, und weiter: „Bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt und auch am bisherigen Standort Eisenkappel werden weiterhin Gerichtstage abgehalten. Zudem wird erstmals strukturell an der personellen Absicherung von Sprachrechten angesetzt, indem Sprachkenntnisse der Amtssprache auch bei der Besetzung von Richter:innen-Stellen stärker berücksichtigt werden sollen.“
Voglauer hält fest: „Der nächste Schritt muss aber eine weitere Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Volksgruppen sein. Für einen dauerhaften und strukturierten Dialog auf Augenhöhe zwischen der Republik und ihren Volksgruppen sind noch wesentliche Verbesserungen im Volksgruppenrecht notwendig. Diese Novellen sind kein Grund, dass sich das Parlament mit Lorbeeren schmücken kann. Sie sind 50 Jahre nach Beschluss des Volksgruppengesetzes nun ein erster Meilenstein, eine erste Etappe hin zu einem zeitgemäßen, modernen Volksgruppenrecht.“
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