Bundesmittel für Menschen mit Behinderungen gehen bis 2028 deutlich zurück

Bundesmittel für Menschen mit Behinderungen gehen bis 2028 deutlich zurück

Ausgleichstaxfonds muss dringend finanziell abgesichert werden

Wie im kürzlich beschlossenen Doppelbudget für 2027/28 vorgesehen ist, sollen die Bundesmittel für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen stark zurückgehen. Vorangeschlagen ist eine Reduktion von 186 Millionen Euro (2026) auf 170,3 Millionen Euro (2027) bzw. 152,8 Millionen Euro (2028). Das entspricht einem Minus von 33,2 Millionen Euro bzw. 18 Prozent und ist im Wesentlichen in der jährlichen Verringerung der zusätzlichen Bundeszuschüsse zum Ausgleichstaxfonds (ATF) begründet. Daher ist es dringend erforderlich, den ATF grundlegend zu reformieren und zu stabilisieren. Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband anerkennt, dass Ausgaben gekürzt werden müssen, akzeptiert Einsparungen zulasten von Menschen mit Behinderungen jedoch nicht.

„In einer Zeit, in der Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind, braucht es ein weitsichtiges Gegensteuern, auch wenn es zunächst teuer erscheinen mag“, weiß Präsident Franz Groschan. Die Finanzierung von Projekten zugunsten von Menschen mit Behinderungen – sei es in Bezug auf berufliche Inklusion oder selbstbestimmte Teilhabe im Alltag – müsse als unerlässliche Investition gesehen werden, betont Groschan. „Wenn wir jetzt Geld für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt in die Hand nehmen, wird ein Prozess mit positiven Entwicklungen in Gang gesetzt, der mit einem Rückgang an arbeitslosen Personen enden wird“, ist er überzeugt.

ATF: ZUSÄTZLICHE BUNDESMITTEL ABGESICHERT

Ein wichtiges Instrument, aus dem zahlreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen finanziert werden, ist der Ausgleichstaxfonds. Um seine nachhaltige finanzielle Absicherung wird seit Jahren gekämpft, denn der ATF steht budgetär stark unter Druck. 2026 steuerte die Bundesregierung deswegen 65 Millionen Euro zusätzlich zur Entlastung bei. „Durch die Zuschüsse werden viele Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg in das bzw. in ihrem Berufsleben unterstützt“, hebt Groschan die Wichtigkeit der zusätzlichen Bundesmittel, die bisher noch nicht gesetzlich festgeschrieben waren, hervor.

Das soll sich nun ändern: Am 8. Juli wurde im Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Überarbeitung des Behinderteneinstellungsgesetzes eingebracht, die die Liquidität des ATF sicherstellen soll, indem die zusätzlichen Bundesmittel gesetzlich verankert werden. Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt dies sehr und hofft auf eine rasche Beschlussfassung der Novelle.

AUSGLEICHSTAXEN-SYSTEM IST ZU ÜBERARBEITEN

Die zusätzlichen Bundesmittel für den Ausgleichstaxfonds werden allerdings sinken: von 65 Millionen Euro auf jährlich 14,8 Millionen Euro ab 2029. Für 2027 und 2028 sind 45,1 bzw. 24,4 Millionen Euro vorgesehen. Ausgearbeitet wurde der Fahrplan bereits 2025. „Wir sind dankbar für die zusätzlichen Bundesmittel, insbesondere für ihre Sicherung ab 2029, doch die Höhe der Zuschüsse ist angesichts der bereits bestehenden Finanzierungslücke nicht ausreichend“, erklärt Groschan. „Das Defizit wird in den kommenden Jahren größer werden, wodurch Unterstützungsangebote zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ernsthaft gefährdet sind“, fügt er hinzu.

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband drängt daher seit Jahren auf eine grundlegende Systemänderung der Ausgleichstaxe, da das aktuelle Modell in sich nicht schlüssig ist. Dazu kommt, dass nur 2,9 Prozent der Unternehmen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigungspflichtig sind, auch die geringe Höhe der Ausgleichstaxe motiviert nicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Einen positiven Anreiz zu schaffen, muss daher das Ziel sein.

MEHR GELD FÜR INKLUSIVE SCHULFORMEN

Im Bildungssektor sollen laut Doppelbudget 2027/28 rund 130 Millionen Euro (2027) bzw. 210 Millionen Euro (2028) in vier Bereiche, darunter in „inklusive Schulformen und die Unterstützung von Kindern mit Behinderungen“, investiert werden. Wie das Budget aufgeteilt wird, ist noch offen. Präsident Groschan zeigt sich erfreut, ist doch „eine fundierte Schul- und Berufsausbildung die wesentlichste Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen erfolgreich in die Arbeitswelt integriert werden können.“ Abzuwarten bleibt, wie viel Geld tatsächlich für Reformen bereitgestellt wird.

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband erachtet zudem die Valorisierung des Pflegegeldes 2027 als große Erleichterung für Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig sollen die Pensionen im kommenden Jahr nur um 2,95 Prozent erhöht werden, womit die Anpassung unter dem angenommenen Inflationswert liegen dürfte. Bezieher:innen einer Mindestpension sollen um 3,3 Prozent mehr bekommen.

Kritisch sieht der KOBV Österreich – Der Behindertenverband zudem, dass Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld erneut nicht an die Inflation angepasst werden. „Die Ausgaben von Familien mit Kindern mit Behinderungen, etwa für Therapien, Hilfsmittel, Pflege, barrierefreie Freizeitangebote etc. sind konstant hoch. Jeder Euro ist für sie deshalb wichtig“, berichtet Groschan.

ÜBER DEN KOBV:

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945 für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.

KOBV Österreich – Der Behindertenverband

Natalie Schmidt, BA
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