Expertentalk zum Tag der Personenbetreuung bricht eine Lanze für mehr Qualität in der 24-Stunden-Betreuung

Expertentalk zum Tag der Personenbetreuung bricht eine Lanze für mehr Qualität in der 24-Stunden-Betreuung

Unwürdig – die Förderpolitik des Staates zielt darauf ab, dass die Angehörigen fleißig mitzahlen

Vor 19 Jahren, am 1. Juli 2007, trat in Österreich das Gesetz in Kraft, das seitdem die Personenbetreuung regelt. Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich hat daher den 1. Juli zum Österreichischen Tag der Personenbetreuung erklärt.

Aus diesem Anlass hatte die Plattform Personenbetreuung – eine interdisziplinäre und parteiunabhängige Interessengemeinschaft, bestehend aus Stakeholdern aus der Betreuungs- und Pflegebranche, sowie Angehörigen- und SeniorenvertreterInnen – zum Expertentalk „Ist die 24-Stunden-Betreuung unverzichtbar?“ geladen.

Es geht darum, so der Sprecher der Plattform Personenbetreuung, Mario Tasotti, die Betreuung daheim in den eigenen vier Wänden, die 24-Stunden-Betreuung, für die Zukunft finanziell und qualitativ nachhaltig abzusichern.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung gab es ein Bekenntnis der geladenen Politiker zur 24-Stunden-Betreuung. Gemeindebund Präsident Johannes Pressl, er ist Bürgermeister von Ardagger, betonte, dass es der Wunsch der SeniorInnen ist, möglichst lange zu Hause zu bleiben. Heime, so Pressl, lassen den Eindruck des Abschiebens entstehen. Interessiert zeigt sich Pressl am Modell der geteilten Dienste, aber dazu braucht es Änderungen bei den Rahmenbedingungen.

Die Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), Birgit Gerstorfer nannte die 24-Stunden-Betreuung unverzichtbar. „Die Menschen wollen zu Hause alt und dort auch gepflegt werden, so lange es geht“, berichtete die ehemalige Soziallandesrätin aus Oberösterreich, und lobte die Arbeit der BetreuerInnen: „Sie leisten großartige Arbeit für die von ihnen betreuten Menschen aber auch für deren Angehörige. Damit es so bleibt, geht es nun einerseits darum die Qualität der Rahmenbedingungen für BetreuerInnen zu verbessern und andererseits die Qualität ihrer Arbeit abzusichern.“

DIPLOMIERTE PFLEGEFACHKRÄFTE SIND BEI DER 24-STUNDEN-BETREUUNG EINZUBINDEN

Die Präsidentin des Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV), Elisabeth Potzmann, verwies darauf, wie sich der gesundheitliche Zustand der betreuten Menschen in den Jahren seit der Legalisierung der Personenbetreuung geändert hat. „Heute kommen die Menschen mit komplexen Krankheitsbildern aus den Spitälern nach Hause und müssen weiter gepflegt werden. Das war früher anders. Folglich reicht weitmaschige Kontrolle bei den betreuten Haushalten nicht mehr aus. Vielmehr braucht es eine laufende Qualitätssicherung durch diplomiertes Pflegefachpersonal („Delegation“). Durch dieses erfolgt die Anleitung der BetreuerInnen für pflegerische und ärztliche Tätigkeiten, die in der 24-Stunden-Betreuung vorkommen“, beschreibt Potzmann wie diplomierte Pflegefachkräfte bei der 24-Stunden-Betreuung einzubinden sind.

HARSCHE KRITIK AN DER FÖRDERPRAXIS – „DAS IST STAATLICHER ZYNISMUS“

Der stellvertretende Geschäftsführer des Hilfswerk Österreich, Roland Wallner, übte deutliche Kritik an der staatlichen Förderpraxis in der Pflege: „Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Betreuung und Pflege zu Hause von der öffentlichen Hand ausreichend unterstützt werden. Während für jeden Heimplatz in Österreich durchschnittlich 38.000 Euro pro Jahr aufgewendet werden, beträgt die öffentliche Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung in der Regel lediglich 9.600 Euro jährlich. Für mobile Pflegedienste werden durchschnittlich 6.300 Euro pro betreuter Person und Jahr bereitgestellt.“ Besonders kritisch sieht Wallner die Entwicklung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung: Diese wurde eineinhalb Jahrzehnte lang nicht valorisiert. Auch die erste und bisher letzte Anpassung blieb unter der Inflationsrate. Zudem liegt die Einkommensgrenze, bis zu der die monatliche Förderung von 800 Euro ungekürzt gewährt wird, seit 2007 unverändert bei 2.500 Euro, obwohl sie mittlerweile bei über 4.000 Euro liegen müsste.

„Es ist staatlicher Zynismus, dass die Politik ständig von der Stärkung der Pflege zu Hause spricht, während für die Betroffenen ausgerechnet das Pflegeheim die günstigste Versorgungsform ist – obwohl es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am meisten kostet“, kritisierte Wallner. Er verwies außerdem darauf, dass bei der 24-Stunden-Betreuung auch die Bundesländer stärker in die Verantwortung genommen werden müssten. Im österreichischen Pflege- und Betreuungssystem sind sie für die Bereitstellung der Sachleistungen zuständig. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sieht vor, dass eingehobene Kostenbeiträge unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte ausgestaltet werden. Dieser Verpflichtung kommen derzeit jedoch nur die Länder Burgenland, Steiermark und Vorarlberg nach. Für die Präsidentin des PVÖ, Gerstorfer, ist das nicht nachvollziehbar: „Es darf doch keine Geburtslotterie sein, ob man in einem Bundesland lebt, das pflegebedürftige Menschen unterstützt oder nicht!“

BETREUERINNEN STELLEN POSITIONSPAPIER ZU QUALITÄT IN DER 24-STUNDEN-BETREUUNG VOR

Nachdem das Sozialministerium für heuer angekündigt hatte bei der Personenbetreuung eine Qualitätsoffensive zu starten, haben sechs Betreuerinnen ein Positionspapier zur Qualität in der Personenbetreuung ausgearbeitet. Mit dem Positionspapier sollen die BetreuerInnen selbst zu Wort kommen. Erstellt wurde das Papier mit organisatorischer Unterstützung der Vidaflex und der Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung.

Yvonne Heuber von der Vidaflex: „Im Positionspapier ist das, was die BetreuerInnen als wichtig erachten und, dass eine Qualitätsoffensive nur mit Einbindung der BetreuerInnen möglich sein wird.“ Die am Positionspapier beteilige Personenbetreuerin Bibiana Kudziova gab einen Einblick in ihren Arbeitsalltag: „Von uns erwartet man, dass wir vom Holz hacken bis zum Operieren alles machen. Und in den vergangenen Jahren sind es immer öfter Betreuung UND Pflege geworden. Dazu habe ich Zusatzausbildungen absolviert, die möchte ich aber nun auch in meiner Tagesarbeit bezahlt bekommen. Aber woher sollen die von uns betreuten Menschen das Geld nehmen?“

Die Personenbetreuerin Blazenka Maric sprach die Rolle der Organisationen von Personenbetreuung („Vermittlungsagenturen“) an: „Eine gute Agentur ist für uns Betreuungskräfte eine wichtige Partnerin – sie übernimmt Vermittlung, Organisation, oft auch die Abrechnung und vermittelt, wenn es Probleme gibt. Aber es gibt in diesem Bereich auch schwarze Schafe – und genau weil die meisten von uns auf diese Unterstützung angewiesen sind, sollen Agenturen nach verbindlichen Qualitätsstandards arbeiten, kontrolliert und verpflichtend zertifiziert sein. Es geht um faire Verträge, verlässliche Bezahlung, angemessene Gebühren und klare Vereinbarungen – denn ohne verbindliche Standards trägt am Ende die Betreuerin das größte Risiko.”

Dazu verwies die Inhaberin einer Agentur, Marcela Tichnaek, auf das 2019 erstmals verliehene und vom Sozialministerium initiierte Qualitätszertifikat ÖQZ-24. Es verpflichtet die Agenturen z.B. zu Qualitätsbesuchen von diplomierten Pflegefachkräften beim betreuten Kunden mindestens einmal pro Quartal, zu transparenten Verträgen, zu Ersatzbetreuung für den Fall, dass die Betreuungskraft ausfällt. Vieles konnte seit dem Jahr 2007, in dem die Personenbetreuung gesetzlich geregelt worden ist, verbessert werden, wie zum Beispiel Vertragsformulare in den Muttersprachen der Betreuerinnen oder in Wien die Schlichtungsstelle der Fachgruppe, als zentrale Anlaufstelle für Betreuerinnen, für die Lösung von Problemen zwischen Vermittlungsagenturen und Betreuerinnen.

VALORISIERUNG DER EINKOMMENSGRENZE UND ERHÖHUNG DER FÖRDERUNG SIND ÜBERFÄLLIG

Erfreulich war für die zahlreich erschienen Teilnehmer der Veranstaltung zum Österreichischen Tag der Personenbetreuung, das Bekenntnis aller Referenten dazu, dass es faire, marktkonforme Honorare für die BetreuerInnen geben und dass die Betreuung für die bereuten Menschen leistbar sein muß. Der Sprecher der Plattform Personenbetreuung, Mario Tasotti, brachte es auf den Punkt: „Deshalb ist die Valorisierung samt Erhöhung der staatlichen Förderung von derzeit 800 Euro auf 1.600 Euro pro Monat überfällig, ebenso wie die Erhöhung der Einkommensgrenze, bis zu der man die Förderung ungekürzt ausbezahlt bekommt. Diese Grenze liegt bei 2.500 Euro und wurde seit dem Jahr 2007 noch nie valorisiert oder gar erhöht und sollte daher bei zumindest 4.000 Euro liegen!“

Plattform Personenbetreuung
Walter Rettenmoser
Telefon: +436763940282
E-Mail: office@plattform-personenbetreuung.at
Website: https://www.plattform-personenbetreuung.at

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