Bundesrat besiegelt Aus für Einweg-E-Zigaretten

Bundesrat besiegelt Aus für Einweg-E-Zigaretten

Zustimmung auch zu weiteren Beschlüssen aus den Bereichen Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft

Der Bundesrat genehmigte heute das Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit Jahresende, die kürzere Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere gesundheitspolitische Vorhaben. Ebenso passierten die Länderkammer neue Standards für alternative Investmentfonds, die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan, eine Novelle gegen „Greenwashing“ von Produkten sowie die Umstrukturierung der BauID-Karte. Den Vorbehalten gegen algerische Urkunden schloss sich der Bundesrat an.

VERBOT VON EINWEG-E-ZIGARETTEN

Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – werden per Ende des Jahres verboten. Ebenso wird mit der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes eine strengere Regulierung von neuen Nikotinerzeugnissen sowie E-Zigaretten umgesetzt. So werden aus gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Dazu gehören neben Abgabebeschränkungen und Werbeverboten auch gesundheitsbezogene Warnhinweise. Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder ähnlichen Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen gelten künftig außerdem Strafen von bis zu 500 Ꞓ – bzw. 2.000 Ꞓ im Wiederholungsfall.

Neben ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch die Grünen dafür. Die Novelle enthalte wichtige Verbesserungen, meinte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Besonders wegen der bunten attraktiven Verpackungen der Produkte erachtet sie das Verbot als bedeutsam. Die Freiheitlichen hingegen orten neue bürokratische Hürden und Freiheitsbeschränkungen. Der Gesundheitsschutz sei zwar wichtig, gleichzeitig aber auch die Wahlfreiheit mündiger Bürgerinnen und Bürger, meinte Günter Pröller (FPÖ/O). In der Corona-Pandemie habe man erlebt, das persönliche Freiheiten eingeschränkt wurden, erinnerte er. Das Wegwerf-Verbot sieht er positiv, hätte es aber gerne auch auf Parks, Schulen und öffentliche Plätze ausgeweitet gesehen.

Antonia Herunter (ÖVP/St) und Gabriele Kolar (SPÖ/St) gingen auf die Bedeutung des Jugendschutzes ein. Eigenverantwortung könne man von Jugendlichen noch nicht erwarten, sagte Kolar in Richtung des FPÖ-Vorredners. Es gehe darum, dass Jugendliche gar nicht erst in die Sucht hineinschlittern. Was das Wegwerfen von Tabakprodukten betrifft, erinnerten die Bundesrätinnen Kolar, Herunter und Hauschildt-Buschberger auch an den Umweltschutz.

Für Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig geht es bei der Novelle um die drei Aspekte: Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Kinderschutz. Die Vorhaben seien schon lange diskutiert worden und notwendig, da sich die Tabakprodukte geändert hätten, sagte sie. Einweg-E-Zigaretten seien oft ein Einstiegsprodukt mit Suchtpotenzial und würden in den sozialen Medien als trendig dargestellt werden. Das Wegwerf-Verbot auf Spielplätzen sei ein „erster Schritt“, sagte die Staatssekretärin. Es komme daher, dass die meisten Nikotinvergiftungen bei Kindern unter vier Jahren vorkämen.

KÜRZERE BASISAUSBILDUNG FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE UND WEITERE BESCHLÜSSE AUS DEM GESUNDHEITSBEREICH

Eine von den Bundesrätinnen und Bundesräten der Regierungsparteien und Grünen gebilligte Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Erwartet wird, dass sich dadurch die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern. Außerdem vorgesehen ist, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab 1. Juni nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen.

Mehrheitlich grünes Licht gab es für eine Regierungsvorlage, mit der die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert wird sowie für die Verlängerung der Ausnahmebestimmung zur Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax. Letzterem stimmten auch die Freiheitlichen zu.

Mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen genehmigt wurden Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, die Erleichterungen für kleinere Tierarztpraxen sowie das Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln mit sich bringen.

NEUE STANDARDS FÜR ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS

Mehrheitlich befürwortete die Länderkammer eine Gesetzesanpassung der Regeln für alternative Investmentfonds (AIF), wie Anforderungen für Kreditvergaben, das Liquiditätsmanagement, die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz. Kreditvergaben an Verbraucher durch alternative Investmentfonds werden damit auch untersagt.

ÄNDERUNG DES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS MIT USBEKISTAN

Einstimmig stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte auch für die Aktualisierung eines Abkommens über die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Usbekistan. Dabei geht es unter anderem um die Bereiche Gewinnverkürzung und -verlagerung sowie steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

NOVELLE GEGEN „GREENWASHING“ VON PRODUKTEN

Mit einer weiteren Novelle soll verhindert werden, dass bei Produkten „Greenwashing“ durch irreführende Aussagen betrieben wird. Weiters sollen Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren verboten werden. Beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen sollen außerdem aggressive Geschäftspraktiken, wie oftmalige Pop-up-Fenster, untersagt werden. Zudem kann künftig bei missbräuchlichen Abmahnungen eine Unterlassung eingefordert werden. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen diese Regelungen zu erheben.

BAUID-KARTE WIRD UMSTRUKTURIERT

Einhellig passierte die Länderkammer ein Antrag der Koalitionsparteien zur Umstrukturierung des BauID-Systems. Künftig soll dieses direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse betrieben werden.

VORBEHALTE GEGEN ALGERISCHE URKUNDEN

Der Bundesrat billigte einhellig auch den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Algeriens zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Begründet wird der Schritt damit, dass die Urkundensicherheit in dem nordafrikanischen Land nicht ausreichend überprüfbar sei. Algerische Urkunden können damit künftig in Verfahren vor Inlandsbehörden nicht mehr ohne weitere Überprüfungen als Beweismittel zugelassen werden. (Fortsetzung Bundesrat) fan/pst/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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