UNHCR warnt vor Streichung von Familienleistungen für Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte

UNHCR warnt vor Streichung von Familienleistungen für Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte

Bereits armutsgefährdete Familien drohen in Armut abzurutschen

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR äußert sich in seiner heute vorgelegten rechtlichen Stellungnahme zur geplanten Streichung von Familienleistungen für subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine äußerst kritisch.

Konkret sehen die vorliegenden Änderungen vor, den oben genannten Familien künftig sowohl die Familienbeihilfe als auch das Kinderbetreuungsgeld zu streichen, wenn sie Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Die Grundversorgung ist eine Basis-Versorgung, deren Leistung wenige Hundert Euro pro Monat beträgt und die weit unter den Sätzen der Sozialhilfe liegt.

Selbst wenn betroffene Elternteile bereits arbeiten, aber zusätzlich noch Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, sollen sie künftig für ihre Kinder keine Familienleistungen mehr erhalten.

Aus Sicht von UNHCR widerspricht die Streichung der Familienleistungen bei subsidiär Schutzberechtigten ganz klar den neuen Regelungen des EU-Pakts, aus dem eine Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Inländer*innen bei Familienleistungen hervorgeht.

Wenngleich der Status von Ukraine-Vertriebenen anders geregelt ist, befinden sie sich in Österreich in einer vergleichbaren Situation, da sie – so wie subsidiär Schutzberechtigte – ebenfalls nur Grundversorgung und keine Sozialhilfe erhalten.

„Kinder, die bereits Flucht und Vertreibung erleben mussten, mit der Streichung von Familienleistungen nochmals zu benachteiligen ist doppelt bitter. Diese Kinder sollten in Österreich die gleichen Chancen wie andere Kinder erhalten. Aus unserer Sicht widersprechen die geplanten Regelungen klar dem Kindeswohl“, so Birgit Einzenberger, Leiterin der Rechtsabteilung von UNHCR in Österreich.

Bereits aktuell armutsgefährdete geflüchtete Familien würden so noch weiter in Armut abrutschen. Es sei auch zu befürchten, dass sich betroffene Familien durch den Wegfall der Familienleistungen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können und dadurch wieder in organisierte Quartiere ziehen müssten, was für die Kinder erneut viele schwierige Veränderungen mit sich bringen würde.

Auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht sei der geplante Schritt laut UNHCR schwer zu verstehen, da Menschen, die ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten können, sich schwer auf Integration und Teilhabe konzentrieren können.

UNHCR appelliert daher an die Abgeordneten des Parlaments, die geplanten Regelungen zu überdenken und auch geflüchteten Kindern gute Startmöglichkeiten in Österreich zu gewähren.

_Die gesamte UNHCR-Stellungnahme finden Sie __hier__._

UNHCR
Mag. Ruth Schöffl, MAS
Telefon: +43/1 26060 5307
E-Mail: schoeffl@unhcr.org
Website: https://www.unhcr.at

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