Marktanalysebescheid 2022 wegen offener Rechtsfrage aufgehoben – Telekom-Control-Kommission prüft Revision an den VwGH

Marktanalysebescheid 2022 wegen offener Rechtsfrage aufgehoben – Telekom-Control-Kommission prüft Revision an den VwGH

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Beschluss vom 12.8.2026 einen Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) aus dem Jahr 2022 aufgehoben und diese zur Erlassung eines neuen Bescheides aufgefordert. Mit dem damaligen Bescheid hat die TKK festgestellt, dass der Markt für den Zugang zu festen Teilnehmeranschlüssen für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist und damit im Ergebnis die Vorab-Regulierung des Festnetzmarktes (einschließlich im Hinblick auf sogenannte „Teilentbündelung“ und Glasfaser-Anschlussleitungen [FTTH]) österreichweit aufgehoben. Die TKK begründete ihre Ansicht im Wesentlichen damit, dass die (damals) vom im rechtlichen Sinn marktmächtigen Unternehmen A1 Telekom Austria AG gegenüber den anderen Telekom-Betreibern angebotenen und vom Sektor angenommenen Verträge ausreichten, um von funktionierendem Wettbewerb auszugehen.

Anlässlich seines nunmehrigen Beschlusses bemängelt das BVwG im Wesentlichen, dass Teile der begleitenden Vorarbeiten zum Zustandekommen der Vertragsentwürfe der A1 durch die Amtssachverständigen der TKK erfolgt seien, was durch die Verfahrensvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) nicht vollständig gedeckt sei. Deshalb müsse das 2020 eingeleitete Marktanalyseverfahren neu entschieden werden.

Die Aufhebung des TKK-Bescheides aus dem Jahr 2022 durch das BVwG nach fast vier Jahren bringt es mit sich, dass Rechtsverhältnisse der A1 gegenüber ihren Wettbewerbern nunmehr auf Grundlage des Regulierungsrahmens des Jahres 2017 zu beurteilen sein werden. Ob dies im Streitfall zu sachgerechten Lösungen führt, wird die TKK im Einzelfall ermitteln müssen. Die derzeit bestehenden Verträge zwischen A1 und ihren Mitbewerbern bleiben durch den Beschluss des BVwG jedenfalls unberührt. Die TKK wird jedenfalls darauf hinwirken, dass das 2025 eingeleitete, derzeit anhängige Marktanalyseverfahren zügig fortgeführt und den wettbewerblichen Gegebenheiten und Marktverhältnissen der Gegenwart Rechnung trägt.

Das BVwG hat darauf hingewiesen, dass der von ihm entschiedenen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt, zu der auch noch höchstgerichtliche Judikatur fehlt. Die TKK erwägt, eine Klärung dieser Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof vornehmen zu lassen.

ÜBER DIE TELEKOM-CONTROL-KOMMISSION (TKK)

Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2021 festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren und Netzkooperationen sowie die Überwachung der Netzneutralität zuständig. Als Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe. Die RTR fungiert als Geschäftsstelle der TKK.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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