WKO-Smuk: Auswirkungen der Verpackungsverordnung für den Onlinehandel weiterhin nicht zumutbar
WKO-Smuk: Auswirkungen der Verpackungsverordnung für den Onlinehandel weiterhin nicht zumutbar
Verpackungsverordnung stellt Versand- und Onlinehandel weiter vor massive Probleme – selbst Europäische Kommission distanziert sich mittlerweile von einzelnen Bestimmungen
Seit 12.08.2026 gilt nun die neue Verpackungsverordnung (PPWR 2025/40) in der gesamten EU. Bereits kurz davor hat das Bundesgremium des Versand- und Internethandels der WKÖ auf die drohenden massiven negativen Auswirkungen der Verordnung hingewiesen. Der Aufschrei innerhalb der Branche ist nach wie vor riesig und die Unsicherheiten der Versand- und Onlinehändler wachsen stetig. Dies nicht zuletzt auch aufgrund von widersprüchlichen Angaben aus Brüssel.
VERPACKUNGSVERORDNUNG ALS MARKTBARRIERE FÜR ONLINEHÄNDLER
Besonders belastend für die Branche des Versand- und Onlinehandels sind die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenversand. Handelsunternehmen benötigen de facto in jedem Land, in welches sie liefern, einen Bevollmächtigten und müssen umfassende Abgaben und Verwaltungskosten zahlen.
Die jüngsten Beispiele von betroffenen Händler:innen zeigen, dass bereits die Versendung von knapp 50 Paketen pro Jahr in 5 unterschiedliche EU-Länder Kosten von mehreren tausend Euro verursachen kann. Für KMU ist dies nicht stemmbar. Wichtige Märkte können nicht mehr beliefert werden.
„Gerade Handelsbetriebe aus kleineren Ländern wie Österreich, die auf andere europäische Märkte angewiesen sind, werden durch diese Gesetzgebung kategorisch vom Binnenmarkt ausgeschlossen“, so Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der WKÖ.
ZWEIFEL SELBST AUF EU-EBENE – HÄNDLER:INNEN BLEIBEN ALS LEIDTRAGENDE IM UNKLAREN
Selbst auf EU-Ebene wachsen mittlerweile die Zweifel über die Sinnhaftigkeit mancher Bestimmungen der Verpackungsverordnung. So äußerte die europäische Kommission bereits an mehreren Stellen, dass man nationalen Behörden empfehle bestimmte Vorschriften der PPWR nicht zu vollziehen; besonders gilt dies für die besagte und heftig kritisierte Bestimmung über die Bevollmächtigten.
Problematisch an der Aussage der Kommission ist, dass diese Einsicht zu spät kommt und auch rein rechtlich keinen bindenden Charakter hat. „Jetzt haben wir die Situation, dass einzelne Bestimmungen der Verpackungsverordnung offiziell gelten, die in Wahrheit aber keiner haben will, nicht einmal die EU-Kommission selbst“, so Smuk weiter.
Die Hoffnungen der Branche liegen nun darauf, dass die Mitgliedstaaten und die zuständigen EU-Institutionen schnell zur Einsicht gelangen und hier rasch Erleichterungen, insbesondere für KMU, einführen. Laut der Europäischen Kommission soll im Herbst über einen Aufschub bzw. über eine Erleichterung bei der Bevollmächtigten-Pflicht beraten werden.
„Wir können hier nur an die nationalen und europäischen Entscheidungsträger:innen appellieren, rasch und verantwortungsbewusst ein Umfeld für den heimischen Onlinehandel zu schaffen, in welchem den Unternehmen nicht schrittweise ihre Existenzgrundlage entzogen wird“, so Smuk abschließend. (PWK393/DFS)
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