Moosbrugger: Schluss mit brasilianischem Antibiotika-Fleisch auf unserem Markt

Moosbrugger: Schluss mit brasilianischem Antibiotika-Fleisch auf unserem Markt

Nachweis zur Einhaltung von EU-Standards bisher nicht erbracht – Importstopp erwartet

Die Zeichen verdichten sich, dass Brasilien ab dem 3. September vorerst kein Rindfleisch mehr in die Europäische Union liefern darf. Wie aus EU-Kommissionskreisen zu vernehmen ist, schafft es das südamerikanische Land sichtlich nicht, die Nachweise zu erbringen, dass es die EU-Vorschriften – insbesondere punkto Antibiotikaeinsatz – einhält.

„Unser klares, konstantes Nein gegen das Mercosur-Handelsabkommen war richtig und wichtig. Es hat sich allein schon deswegen ausgezahlt, weil es auf EU-Ebene die von uns vehement geforderte Diskussion über gleiche Produktionsstandards bei Importprodukten befeuert und sogar zu konkreten Verschärfungen der Einfuhrbedingungen geführt hat. Was nicht unseren Produktionsstandards entspricht, hat auch in unseren Regalen und auf unseren Tellern nichts verloren“, betont LK Österreich-Präsident JOSEF MOOSBRUGGER.

Importstopp gleichermaßen im Sinne von Konsumenten und Bauern

„Als österreichische Landwirtschaft bekennen wir uns ganz klar zu hohen Qualitäts-, Tierwohl-, Umwelt- und Sozialstandards. Nichts ärgert uns Bäuerinnen und Bauern allerdings mehr, als wenn wir selbst strengste Produktionsanforderungen einhalten müssen, diese dann aber bei Importen nicht gelten. Heimische Spitzenprodukte dürfen nicht auf den Märkten durch Minderqualität verdrängt werden“, unterstreicht Moosbrugger und fordert mehr Wettbewerbsfairness.

„Dass kein brasilianisches ‚Antibiotika-Fleisch‘ mehr auf unseren Tellern landen darf, nützt sowohl den Konsumenten als auch den Bauern in Österreich. Schließlich ist mit Antibiotikaresistenzen nicht zu spaßen“, so der LKÖ-Präsident, der auf die strengen Veterinärbestimmungen in Österreich hinweist. Da aktuell auch dürrebedingt eine schwierige Situation auf den heimischen Märkten für tierische Produkte herrscht, könnten Importbeschränkungen außerdem positive Impulse bringen.

Zusätzliche Voraussetzung für EU-Marktzulassung ab 3. September

Ab 3. September 2026 wird eine zusätzliche EU-Marktzulassungsvoraussetzung für bestimmte Tiere und tierische Lebensmittel aus Drittstaaten wirksam. Die Lieferländer müssen gewährleisten können, dass die EU-Einschränkungen für den Einsatz bestimmter antimikrobieller Arzneimittel eingehalten werden. Somit ist eine zusätzliche, verbindliche Importanforderung dazugekommen, die in den amtlichen Zertifikaten, die jede Sendung begleiten, neu erfasst und bestätigt werden muss.

Da Brasilien den in Europa verbotenen Einsatz von Antibiotika als Wachstums- und Leistungsförderer nicht widerlegen kann und auch immer wieder mit dem Inverkehrbringen von Hormonfleisch in Verbindung gebracht wird, wurde es im Rahmen einer Durchführungsverordnung vom 4. Juni 2026 von der Positivliste der Lieferantenländer gestrichen. Diese Entscheidung wird mit 3. September schlagend.

Der Marktzugang für Produkte von Rindern, Pferde(artige)n, Geflügel, Aquakulturen sowie Honig etc. bleibt so lange verwehrt, bis Brasilien die Garantien erbringen kann. Da gerade die Rindfleisch-Produktion mit einer langen Vorlaufzeit verbunden ist und auch die Entscheidungs- und Kundmachungsfristen nicht von heute auf morgen verstreichen, wird nicht damit gerechnet, dass Brasilien so schnell imstande sein wird, den europäischen Forderungen nachzukommen.

Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)
Mag. Claudia Jung-Leithner,
Pressesprecherin & Leitung Kommunikation,
Telefon: +43 676 83441 8770,
E-Mail: c.jung-leithner@lk-oe.at

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