Wenn Väter Hilfe suchen, dürfen sie nicht selbst zum Problem erklärt werden
Wenn Väter Hilfe suchen, dürfen sie nicht selbst zum Problem erklärt werden
„Wir Väter“ fordert wirksame Verfahren im Sinne des Kindeswohl sowie einen grundlegenden Wandel im Umgang mit betroffenen Vätern.
WENN VÄTER HILFE SUCHEN, DÜRFEN SIE NICHT SELBST ZUM PROBLEM ERKLÄRT WERDEN
DER KRONE-BERICHT ÜBER DIE MANGELNDEN FOLGEN VEREITELTER VATER-KIND-KONTAKTE VOM 3.9.2026 HAT ZAHLREICHE REAKTIONEN AUSGELÖST. „WIR VÄTER“ FORDERT WIRKSAME VERFAHREN IM SINNE DES KINDESWOHL SOWIE EINEN GRUNDLEGENDEN WANDEL IM UMGANG MIT BETROFFENEN VÄTERN.
Der Bericht „Kaum Folgen für Mama, die Papa nicht zu Sohn lässt“ in der Kronen Zeitung Oberösterreich vom 3. September 2026 hat beim Verein „Wir Väter“ eine außergewöhnlich hohe Zahl an Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche verzweifelte Väter schilderten, wie sie seit Monaten oder Jahren um den Kontakt zu ihren Kindern kämpfen. Viele berichten von struktureller Benachteiligung und Schikanen durch Behörden und Gerichte – auf Kosten der Kinder.
„Die Rückmeldungen zeigen, dass es hier nicht um bedauerliche Einzelfälle geht. Immer wieder erleben Väter, dass der Kontakt zu ihren Kindern verhindert wird, gerichtliche Verfahren Monate oder Jahre dauern und ihr verzweifeltes Bemühen um Hilfe schließlich gegen sie ausgelegt wird“, erklärt Anton Pototschnig, Obmann des Vereins „Wir Väter“.
Ein dem Verein geschilderter Fall steht exemplarisch für diese Erfahrungen: Der betroffene Vater hatte sich über Jahre liebevoll und umfassend um sein Kind und seine Familie gekümmert. Nachdem die Mutter aufgrund eines Affaire mit einem Spitalskollegen (die Frau arbeitet als Ärztin in einem Spital in Burgenland) die Trennung wollte, holte sie eines Tages das Kind vor eineinhalb Jahren aus dem Kindergarten ab und verbrachte es in eine andere, neue Wohnung.
Erst nach rund zwei Monaten konnte der verzweifelte Vater ein vorläufiges Kontaktrecht bei Gericht erwirken. Seitdem kämpft er um eine verlässliche, annähernd gleichteilige Betreuung und um die gemeinsame Obsorge. Eine endgültige Regelung gibt es bis heute nicht. Alleine die Wartezeit bei der Kinder- und Jugendgerichtshilfe in Wien dauerte fast ein dreiviertel Jahr. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich für den Vater mittlerweile auf rund 230.000 Euro. Nicht eingerechnet sind die monatlichen Alimente, die er der Kindesmutter dafür bezahlen muss, dass sie ihm bis heute eine gleichteilige Betreuung vorenthält.
Bereits am Tag der Trennung und des plötzlichen Kontaktabbruchs wandte sich der Vater mehrfach telefonisch und verzweifelt an die MA 11 und bat um Unterstützung. Hilfe erhielt er nach eigener Darstellung nicht. Stattdessen hielt die Behörde später in einer Stellungnahme an das Gericht fest, sein Auftreten sei „druckvoll“ gewesen und somit solle das Kind derweil bei der Mutter bleiben. Dass er gar keinen direkten Kontakt mit der Behörde hatte, sondern eine Vertrauensperson von ihm, sei nur am Rande erwähnt.
Auch die Kinder- und Jugendgerichtshilfe richtete ihren Blick nach seinen Angaben weniger auf das Kind und dessen abrupten Verlust des bisherigen Familienlebens als auf sein bis dahin tadelloses Verhalten. Sie empfahl ihm, eine Psychotherapie zu beginnen, und unterstellte ihm ein „symbiotisches Verhältnis“ zu seinem Kind. Als Begründung wurde unter anderem eine rund eine Minute dauernde Verabschiedungsszene von seinem Kind angeführt. Das Kind musste sich dabei erneut für eine Woche von seinem Vater und seinem bisherigen Zuhause trennen.
„Ein Vater, der nach einem plötzlichen Kontaktabbruch verzweifelt Hilfe sucht, darf nicht allein wegen seiner Bemühungen für das Kind zum Problem erklärt werden. Behörden müssen zuerst prüfen, was mit dem Kind geschehen ist, wie seine bisherigen Bindungen geschützt werden können, wo bislang sein Zuhause war und warum ein Elternteil aus seinem Alltag gedrängt wurde“, so Pototschnig.
Die von der Kinder- und Jugendgerichtshilfe empfohlene Elternberatung verweigerte die Mutter über Monate. Erst das Gericht verpflichtete sie zur Teilnahme. Auch bei einem früheren gemeinsamen Termin bei der MA 11, der nach einer Gefährdungsmeldung des Kindergartens aufgrund des Kindesentzugs der Mutter stattfand, hoffte der Vater auf konkrete Unterstützung für sein Kind. Statt des abrupten Kontaktabbruchs und der Situation des Kindes thematisierte die Behörde jedoch vor allem ein Telefonat, bei dem sich der Vater aus ihrer Sicht falsch verhalten habe. Das Verhalten der Mutter blieb unangetastet.
Dieser Fall zeigt ein wiederkehrendes Muster: Der mögliche Entzug einer gewachsenen Eltern-Kind-Beziehung tritt in den Hintergrund. Im Mittelpunkt stehen stattdessen die Reaktionen jenes Elternteils, der um den Kontakt zu seinem Kind kämpft und die unprofessionelle Bias, in der Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen stecken. Aus Hilfesuche wird „Druck“, aus Verzweiflung wird ein psychologisches Problem und aus einer engen Bindung wird ein angeblich „symbiotisches Verhältnis“. Von der finanziellen Vernichtung engagierter Elternteile ganz zu schweigen.
Das Recht auf Kontakt ist jedoch kein Privileg von Müttern. Es ist ein Recht des Kindes beide Elternteile zu haben. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern garantiert regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu BEIDEN Elternteilen, sofern diese dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. Gerichtliche Entscheidungen müssen deshalb nicht nur gefällt, sondern rasch und wirksam umgesetzt werden.
„WIR VÄTER“ FORDERT:
* Beschleunigungsgebot: verbindliche kurze Fristen für Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren. Beziehungen müssen geschützt werden.
* Etablierung von Trennungskompetenzzentren zur Hebung des fachlichen Standards
* Konsequentes Durchsetzen von Beschlüssen, incl. entsprechender therapeutischer Begleitmaßnahmen (wenn nötig)
* Effektive Sanktionierung bei unbegründeter Kontaktvereitelung
* leistbare Verfahren, damit Elternrechte nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen abhängen,
* die gleichteilige Betreuung als familienrechtliches Leitbild, sofern keine konkreten Gründe des Kindeswohls dagegensprechen.
„Ein Rechtsstaat darf nicht hinnehmen, dass eine Beziehung zwischen Eltern und Kind grundlos unterbrochen wird. Willkürliche Kontaktunterbrechung ist kein Kavaliersdelikt, sondern zerstört Kinderseelen. Jeder verlorene Monat verändert die Beziehung. Kinder brauchen deshalb rasche Entscheidungen“, erklärt Pototschnig abschließend.
ÜBER „WIR VÄTER“
„Wir Väter“ ist eine überparteiliche Initiative für verantwortungsvolle Vaterschaft. Der Verein tritt für gleichberechtigte Elternschaft, den Schutz der Beziehungen von Kindern zu beiden Elternteilen und gegen die Benachteiligung eines Elternteils aufgrund überholter gesellschaftlicher Rollenbilder ein.
Verein Wir Väter
Anton Pototschnik, Obmann
Telefon: 069919465803
E-Mail: office@wir-vaeter.at
www.wir-vaeter.at
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