Gericht: Zentraler Vorwurf von Pestizidlobby gegen GLOBAL 2000 war unwahr
Gericht: Zentraler Vorwurf von Pestizidlobby gegen GLOBAL 2000 war unwahr
Industriegruppe Pflanzenschutz muss Falschbehauptung widerrufen
Das Handelsgericht Wien hat der Klage der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 gegen die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) in erster Instanz weitgehend stattgegeben. Die IGP, die in Österreich die Interessen von Pestizidherstellern wie Bayer, BASF und Syngenta vertritt, hatte GLOBAL 2000 im Dezember 2025 öffentlich vorgeworfen, bei ihrer Auswertung amtlicher Pestizidverkaufsdaten fälschlich Kohlendioxid (CO₂) aus der Lagerhaltung mitgerechnet zu haben. Dieser angebliche Fehler habe den von GLOBAL 2000 berechneten Anstieg der pestizidbehandelten Fläche um 22 % verursacht.
Weitere Akteure griffen die Behauptung auf und verbreiteten sie weiter. In der Folge verlagerte sich die mediale Berichterstattung weg von einem alarmierenden Anstieg problematischer Pestizide hin zu einer Debatte um einen vermeintlichen Berechnungsfehler.
Das Gericht stellt nun fest: Die CO₂-Behauptung ist unwahr. Die IGP muss sie öffentlich widerrufen und darf sie nicht weiterverbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Der zentrale Vorwurf gegen unsere Auswertung ist damit vom Tisch. Wenn falsche Tatsachenbehauptungen dazu führen können, dass unangenehme gesellschaftliche Debatten abgewürgt werden, ist das Gift für eine demokratische Debattenkultur. Deshalb haben wir geklagt. Wir sind erleichtert, dass wir in diesem zentralen Punkt Recht bekommen haben“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000.
WIE DIE FALSCHBEHAUPTUNG DIE PESTIZIDDEBATTE VERDRÄNGTE
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die von GLOBAL 2000 am 5. Dezember 2025 veröffentlichte Auswertung amtlicher Pestizid-Verkaufsdaten. Dabei wurden die verkauften Wirkstoffmengen mithilfe standardisierter Hektaraufwandmengen in näherungsweise behandelbare Flächen umgerechnet. Diese flächenbezogene Betrachtung ist aussagekräftiger als ein bloßer Vergleich der verkauften Wirkstoffmengen und wird seit kurzem auch von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) als Weiterentwicklung des HRI-1 empfohlen.
Burtscher-Schaden: „Das alarmierende Ergebnis unserer Auswertung war, dass gerade besonders problematische Pestizide den stärksten Anstieg zeigten: Die mit sogenannten Substitutionskandidaten behandelbare Fläche hat sich seit 2010 etwa verdoppelt, jene von PFAS-Pestiziden nahezu verdreifacht. Dieser Befund verlangt eine sachliche Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt“.
Medienanwältin Maria Windhager, die GLOBAL 2000 vertritt, unterstreicht: ”Das Urteil setzt eine klare Grenze: Wissenschaftliche Analysen von Umweltschutzorganisationen dürfen nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen diskreditiert und als unseriös diffamiert werden. Auch Lobbyorganisationen müssen bei ihrer öffentlichen Kritik bei der Wahrheit bleiben.“
GERICHT ORDNET BREITEN ÖFFENTLICHEN WIDERRUF AN
Das Handelsgericht verpflichtet die IGP, die beanstandete Behauptung öffentlich als unwahr zu widerrufen. Der Widerruf muss auf der Website der IGP sowie auf fünf weiteren Websites veröffentlicht und dort für zwei Monate zugänglich gehalten werden. Zusätzlich muss die IGP die Empfänger:innen ihrer ursprünglichen APA-OTS-Aussendung mittels APA-OTS über den Widerruf informieren. Die weitere Verbreitung der Behauptung wurde der IGP bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.
Auch die Beweislage bewertet das Gericht deutlich: Der von der IGP selbst beantragte Zeuge bestätigte, dass CO₂ bei einer Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden kann. Zudem hatte die IGP vor Veröffentlichung ihrer Aussendung nicht bei GLOBAL 2000 nachgefragt, ob CO₂ in die Auswertung eingeflossen war. Obwohl ihr die GLOBAL-2000-Aussendung mit Erläuterungen zur Berechnungsmethode bereits bekannt war, veröffentlichte sie ihren Vorwurf. Das Gericht wertet dieses Vorgehen als „zumindest leicht fahrlässig“.
AUCH MINISTERIUM, LANDWIRTSCHAFTSKAMMER UND BAUERNBUND GEFORDERT
GLOBAL 2000 fordert auch die Landwirtschaftskammer Österreich, den steirischen Bauernbund und das Landwirtschaftsministerium auf, ihre damaligen Aussagen zur CO₂-Behauptung richtigzustellen. „Die Menschen in Österreich haben ein Recht auf die Fakten zum Pestizideinsatz. Seit 2010 hat sich die mit sogenannten Substitutionskandidaten behandelbare Fläche etwa verdoppelt, bei PFAS-Pestiziden nahezu verdreifacht. Genau diese Befunde wurden durch die Debatte über einen vermeintlichen CO₂-Rechenfehler aus der öffentlichen Diskussion gedrängt. Wir erwarten jetzt auch Richtigstellungen von allen anderen, die diese Falschbehauptung weitergetragen haben“, fordert Alexandra Strickner, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000.
Ausserdem müssen auch politische Konsequenzen folgen: „Die Regierung muss besonders schädliche Pestizide verbieten und eine umfassende Pestizidreduktion umsetzen“, so Strickner abschließend.
Dr. Helmut Burtscher-Schaden
Umweltchemiker GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 34
helmut.burtscher@global2000.at
Christoph Gerhardt
Pressesprecher GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 26
christoph.gerhardt@global2000.at
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