Pröll: Wer mit KI interagiert, soll das auf den ersten Blick erkennen

Pröll: Wer mit KI interagiert, soll das auf den ersten Blick erkennen

Ab 2. August gelten EU-weite Transparenzpflichten des AI Act – BKA setzt einheitliches KI-Kennzeichnungsmodell für die Verwaltung um – erste Anwendung beim neuen Chatbot „ida“

AB MORGEN KOMMEN DIE TRANSPARENZPFLICHTEN DES EUROPÄISCHEN AI ACT FÜR BESTIMMTE KI-SYSTEME ZUR ANWENDUNG. ANBIETER UND BETREIBER MÜSSEN KLAR DARÜBER INFORMIEREN, WENN MENSCHEN MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ INTERAGIEREN. FÜR BESTIMMTE KI-GENERIERTE ODER MIT KI MANIPULIERTE BILD-, AUDIO-, VIDEO- UND TEXTINHALTE GELTEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE KENNZEICHNUNGS- UND OFFENLEGUNGSPFLICHTEN. DAS BUNDESKANZLERAMT BRINGT DAZU IM RAHMEN DER PUBLIC AI INITIATIVE EIN EINHEITLICHES KI-KENNZEICHNUNGSMODELL FÜR DIE BUNDESVERWALTUNG ZUM EINSATZ. ERSTMALS WIRD ES BEIM NEUEN CHATBOT „IDA“ ANGEWENDET.

_„Wer mit KI spricht, soll das auch wissen. Künstliche Intelligenz soll den Menschen unterstützen, aber sie darf nicht im Verborgenen arbeiten. Mit der KI-Kennzeichnung schaffen wir Vertrauen, indem wir sie sichtbar machen. So ist im Sinne des AI-Act auf den ersten Blick klar, wo KI eingesetzt wird und welche Rolle sie übernimmt. Damit bringen wir die europäischen Transparenzvorgaben verständlich in die praktische Anwendung“, _so Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

VIER ZENTRALE TRANSPARENZPFLICHTEN

Artikel 50 des AI Act umfasst vier zentrale Anwendungsfälle:

* Bei Chatbots und anderen Systemen, die direkt mit Menschen kommunizieren, muss die KI-Interaktion klar offengelegt werden.
* Anbieter generativer KI-Systeme müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte technisch und maschinenlesbar markieren – etwa durch Metadaten oder technische Wasserzeichen.
* Beim Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung sind betroffene Personen zu informieren.
* Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen ebenfalls als solche offengelegt werden.

Die Vorgaben bedeuten keine pauschale Kennzeichnung jeder KI-Unterstützung. Entscheidend sind die konkrete Funktion des Systems, die Art der erzeugten Inhalte und die Frage, ob Menschen unmittelbar mit der KI oder ihren Ergebnissen konfrontiert sind.

EUROPÄISCHE LEITLINIEN UNTERSTÜTZEN DIE UMSETZUNG

Die Europäische Kommission hat zur Umsetzungsunterstützung im Juli Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich und die praktische Umsetzung der Transparenzpflichten konkretisieren. Ergänzend steht ein freiwilliger europäischer Praxisleitfaden für die technische Markierung und Offenlegung KI-generierter Inhalte zur Verfügung. Damit erhalten Anbieter und Betreiber eine gemeinsame Orientierung für eine einheitliche und verhältnismäßige Umsetzung. Über die KI-SERVICESTELLE DER RTR-GMBH können außerdem Informationen und Grafiken zu den Transparenzpflichten auf Deutsch genutzt werden.
KENNZEICHNUNG ZEIGT ROLLE UND WIRKUNG DER KI UND SCHAFFT VERTRAUEN

Stv. Büroleiter und Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
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E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
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