Totschnig/Gantner: Wiederherstellung praxistauglich, mit Einbindung aller Betroffenen und ohne zusätzliche Belastungen

Totschnig/Gantner: Wiederherstellung praxistauglich, mit Einbindung aller Betroffenen und ohne zusätzliche Belastungen

Entwurf des österreichischen Wiederherstellungsplans wird am 1. September übermittelt, öffentliche Konsultation zum aktuellen Planentwurf startet zeitgleich

Vor rund zwei Jahren, am 18. August 2024, ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Als geltendes EU-Recht ist sie auch von Österreich umzusetzen. Heute übermittelt Österreich fristgerecht den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission und setzt damit einen notwendigen Schritt in der Umsetzung.

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