ARGE Gentechnik-frei: Slowakei klagt gegen EU-NGT-Verordnung
ARGE Gentechnik-frei: Slowakei klagt gegen EU-NGT-Verordnung
Österreich muss die Seitenlinie verlassen und Klage unterstützen
Die slowakische Regierung hat angekündigt, die neue EU-Verordnung zu Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken (NGT) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzufechten. Die ARGE Gentechnik-frei als Vertretung des österreichischen „Ohne Gentechnik“-Lebensmittelsektors begrüßt diesen Schritt: Dies sei eine wichtige Chance, die vielfältigen offenen Rechts- und Haftungsfragen der neuen EU-Regelung verbindlich klären zu lassen.
Die Verordnung (EU) 2026/1388, die am 16. Juli 2026 in Kraft getreten ist, nimmt einen großen Teil der mit Neuen Genomischen Techniken erzeugten Pflanzen künftig von wesentlichen Anforderungen des bisherigen EU-Gentechnikrechts aus. So sind zum Beispiel zentrale Aspekte wie Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Wahlfreiheit der Konsument:innen in der neuen Verordnung für den Großteil der NGT-Produkte (alle „NGT-1“) ausgeklammert. Unternehmen, die biologisch bzw. „Ohne Gentechnik“ produzieren wollen, sehen sich großen Hürden ausgesetzt.
„_Österreich hat im Gesetzgebungsprozess klar vertreten, dass Kennzeichnung, Wahlfreiheit, Rückverfolgbarkeit und Transparenz auch unter der neuen NGT-Verordnung gewährleistet sein müssen. Wenn sich jetzt die Möglichkeit eröffnet, genau diese Grundsätze rechtlich abzusichern bzw. vor dem EuGH prüfen zu lassen, dann darf Österreich nicht an der Seitenlinie stehen, sondern muss aktiv ins Spiel eingreifen_“, sagt JENS KARG von der ARGE Gentechnik-frei.
Die ARGE Gentechnik-frei fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, die slowakische Klage zu unterstützen. Besonders die für den Bereich zuständige Staatssekretärin im Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium seien nun gefordert, Österreichs bisherige Position auch in konkretes Handeln zu übersetzen.
„_Wer Wahlfreiheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit politisch einfordert, muss auch bereit sein, sich dafür einzusetzen, wenn sich eine konkrete rechtliche Möglichkeit dazu bietet. Österreich sollte diese Chance nutzen und gemeinsam mit der Slowakei dazu beitragen, dass diese Werte im europäischen Gentechnikrecht tatsächlich abgesichert werden_“, so JENS KARG.
Unabhängig vom Ausgang eines möglichen Verfahrens muss parallel sichergestellt werden, dass bis zur Anwendung der Verordnung im Jahr 2028 wirksame Systeme für Identifikation, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit entwickelt werden. Nur so kann die Gentechnik-freie und biologische Produktion auch künftig verlässlich abgesichert werden.
ARGE Gentechnik-frei
Dipl.-Pol. Jens Karg
Telefon: +4369915074652
E-Mail: j.karg@gentechnikfrei.at
Website: http://www.gentechnikfrei.at/
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