Zocken erlaubt / Kommentar von Karl Schlieker zum Glücksspielmarkt

Mainz (ots) – Online-Zocken mit amtlichem Segen. Die Einigung der lange Zeit zerstrittenen Bundesländer auf gemeinsame Regeln für den Glücksspielmarkt ist eine gute Nachricht. Zu hohe Erwartungen an Suchtprävention und Spielerschutz sollten damit allerdings nicht verbunden werden. Denn die Länder beugen sich mit dem geplanten Staatsvertrag lediglich pragmatisch der Not des Faktischen. Online-Spiele im Internet sind längst flächendeckend verfügbar. Die Internet-Anbieter nutzen mit Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder Isle of Man das EU-Recht, nach dem sie ihre Wetten vertreiben dürfen, solange es keine konsistenten nationalen Regeln gibt. Genau das war in Deutschland nicht der Fall, da sich erstens die Bundesländer nicht einig waren und zweitens Internet-Spiele vom Online-Casino bis zur Internet-Sportwette unterschiedlich geregelt wurden. Mit der Einigung wollen die Bundesländer dem nun einen Riegel vorschieben und einheitliche Vorschriften für alle Internet-Zockerbuden festzurren. Das wurde auch Zeit. Online-Glücksspiel ist höchst suchtgefährdend, da es rund um die Uhr verfügbar ist und bequem im Verborgenen gespielt werden kann. Eine bundesweite Aufsichtsbehörde, Werbe-Beschränkungen sowie ein Einzahlungslimit bei Wetten, vorgeschriebene Spielerkonten und eine nationale Sperrdatei sind sinnvolle Schritte, um zumindest die größten Auswüchse einzudämmen. Die entscheidende und bisher nicht beantwortete Frage ist allerdings, wie die Regeln im weltweiten Datennetz wirksam kontrolliert und dann auch noch durchgesetzt werden sollen.

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