BPOL-HH: Hamburg Airport: Messer im Gepäck – Flug verpasst, Haftbefehle sorgen für Geldstrafen.

Hamburg (ots) – Am Freitagnachmittag war ein 35-jähriger ungarischer Staatsbürger auf dem Weg von Hamburg über Frankfurt nach Budapest. Beim Durchleuchten seines aufgegebenen Reisegepäcks stellte sich heraus, dass sich darin ein Springmesser sowie ein Einhandmesser befinden. Diese sind nach dem Waffengesetz jedoch verbotene Gegenstände. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Die Messer wurden sichergestellt. Außerdem musste der Mann eine Sicherheitsleistung i. H. v. 200 Euro zahlen. Anschließend konnte der Mann weiterreisen, verpasste jedoch seinen Flug und musste umbuchen.

Am Samstagmittag kam ein 53-jahriger Deutscher aus Dubai am Hamburg Airport an. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seit Juli 2019 wegen Pfandkehr von der Staatanwaltschaft Oldenburg zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte von ursprünglich 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro erst einen Teil gezahlt, sodass jetzt der Rest i. H. v. 1290 Euro fällig war. Ebenso waren noch 10 Euro Restgeldstrafe offen. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 1300 Euro blieben ihm die 43 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.

Am Samstagnachmittag wurde ein 22-jähriger eritreischer Staatsangehöriger festgenommen. Er war aus Manchester angekommen, als die Beamten der Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom August 2018 aufmerksam wurden. Demnach hatte der Mann wegen Betruges eine Geldstrafe i. H. v. 15 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro zahlen. Außerdem waren die Kosten des Verfahrens i. H. v. 150,50 Euro zu zahlen. Der Mann zahlte die geforderte Gesamtsumme von 300,50 Euro und konnte somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden. Anschließend konnte er weiterreisen.

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