Höhere Verwaltungskosten der Jobcenter trotz sinkender Arbeitslosenzahlen

Osnabrück (ots) – In 2019 Plus von 964 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr – AfD kritisiert “aufgeblähte” Behörden

Osnabrück. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen sind insbesondere die Verwaltungskosten der Jobcenter weiter gestiegen. 10,004 Milliarden Euro hatten die Jobcenter 2019 für Eingliederungsmaßnahmen Arbeitsloser und zur Deckung der eigenen Kosten zur Verfügung. Das war ein Plus von 964 Millionen Euro gegenüber 2018 bei einem Minus von 74.000 Arbeitslosen im selben Zeitraum. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) vorliegt. Gegenüber 2015 stieg das Budget der Jobcenter um 2,059 Milliarden Euro, während die Zahl der Arbeitslosen um 528.000 abgenommen hat.

Zudem wurden 2019 insgesamt 668 Millionen Euro aus dem Topf für Eingliederungsmaßnahmen zur Deckung von Verwaltungskosten umgeschichtet. Statt Weiter- und Fortbildungskurse wurden etwa mehr Personal und höhere Löhne der Jobcenter-Angestellten bezahlt, heißt es in der Antwort.

2018 war erstmals mehr als eine Milliarde Euro – genau 1,03 Milliarden Euro – an Eingliederungsmitteln ins Bürokratie-Budget verschoben worden. Die Summe der Umschichtung wurde 2019 also wieder etwas kleiner, bleibt aber hoch: Vor zehn Jahren waren 13 Millionen Euro – 0,2 Prozent des Budgets – statt in die Eingliederung in die Verwaltung gesteckt worden, wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht.

In der AfD-Fraktion regt sich Kritik an der Entwicklung. “Obwohl die Arbeitslosigkeit seit Jahren sinkt, verschlingen die Verwaltungsapparate der Jobcenter immer mehr Geld aus Steuermitteln”, sagte der Bundestagsabgeordnete René Springer der NOZ. Wenn zusätzlich noch “Unsummen zweckentfremdet werden”, die eigentlich für die Integration in den Arbeitsmarkt gedacht gewesen seien, “dann läuft irgendwas gewaltig schief”, sagte Springer weiter. “Offensichtlich ist es Arbeitsminister Heil wichtiger, seinen Behördenapparat aufzublähen, als Arbeitslose wieder in Jobs zu bringen.”

Das Arbeitsministerium wies die Vorwürfe zurück. “Die eigentliche Jobvermittlung fällt unter die Verwaltungskosten, da sie von dem Personal in den Jobcentern durchgeführt wird”, sagt eine Sprecherin auf NOZ-Nachfrage. Die Behörden könnten vor Ort selbst am besten entscheiden, ob Fortbildungsmaßnahmen aus dem Eingliederungsbudget oder eine intensive persönliche Betreuung durch die Jobcenter-Profis aus dem Etat für Verwaltung für die Betroffenen am sinnvollsten seien. Als Gründe für die steigenden Verwaltungskosten verwies die Ministeriumssprecherin auf eine “deutlich verbesserte Personalausstattung”: Zusätzliche Mitarbeiter würden benötigt, etwa um auf den “verstärkten Zugang von Menschen mit Fluchthintergrund in die Grundsicherung für Arbeitsuchende” zu reagieren und um sich um “das Aufbrechen verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit” zu kümmern.

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