POL-DN: Wohnungsverweisung nach häuslicher Gewalt

Düren (ots) – Am 02.02.2020 um 01:15 Uhr kam es zu Widerstandshandlungen in Düren. Nach einer vorausgegangenen häuslichen Gewalt, durfte ein Dürener zehn Tage das Haus nicht betreten. Unter einem Vorwand gelang ihm der Zutritt ins Haus, wo es dann erneut zu Streitigkeiten kam. Der 44-jährige Dürener weigerte sich beharrlich die Wohnung zu verlassen. Während der Wohnungsverweisung kam es zu passiven Widerstandshandlungen und massiven Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Beamten. Auf dem Weg zu Polizeigewahrsam mussten die Polizeibeamten weitere Beleidigungen erdulden. Nach erfolgter Ausnüchterung konnte der 44-Jährige das Polizeigewahrsam wieder verlassen. Wie sich später herausstellte zu früh. Gegen 10 Uhr wurde er wieder an dem Haus in der Wewordenstraße vorstellig. Dies brachte ihm einen erneuten Aufenthalt im Polizeigewahrsam Düren ein.

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