Sonnenschutzmittel auch bei der Arbeit im Freien richtig anwenden / Tipps zum richtigen Eincremen im BGHW-Blog auf gibmirnull.de

Sonnenschutzmittel auch bei der Arbeit im Freien richtig anwenden / Tipps zum richtigen Eincremen im BGHW-Blog auf gibmirnull.de

Mannheim (ots) – Sommer, Sonne, Sonnenbrand: Wer im Freien arbeitet, sollte gerade jetzt die Haut vor schädlicher UV-Strahlung schützen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gibt in ihrem Blog auf gibmirnull.de Tipps, wie man Sonnenschutzmittel richtig anwendet.

“Das Eincremen mit Sonnenschutzmitteln gehört zum UV-Schutz dazu, ebenso wie schützende Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und die Schattenpause in der Mittagszeit”, sagt Dr. Inge Schmidt, Referatsleiterin im Bereich Prävention der BGHW. Denn UV-Strahlen können tief in die Haut eindringen, Zellen schädigen und zu Hautkrebs führen. Das Unterschätzte daran: Hautschäden entstehen bereits lange bevor ein Sonnenbrand auftritt.

Bei der Verwendung von Sonnencreme gibt es einiges zu beachten, wie die Auswahl des Lichtschutzfaktors oder die Menge, die aufgetragen werden muss, um ausreichend geschützt zu sein. “Oftmals wird zu wenig Sonnencreme verwendet und auch das Nachcremen vergessen. Dann wägt man sich in Sicherheit, obwohl man längst nicht mehr geschützt ist”, so Schmidt.

Bestimmte Hautkrebserkrankungen können durch langjährige UV-Strahlung der Sonne auch arbeitsbedingt verursacht und als Berufskrankheit anerkannt werden. In Deutschland standen im Jahr 2019 Verdachtsanzeigen auf berufsbedingten weißen Hautkrebs (BK 5103) mit 7474 Fällen an dritter Stelle aller Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (vgl. Statistik der DGUV (https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/bk-verdachtsanzeigen/index.jsp))

Oberste Priorität hat deshalb die Verhinderung von arbeitsbedingten Hautkrebserkrankungen durch die Sonne. Hierbei ist vor allem der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss Lösungen zum Sonnenschutz auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entwickeln und zum Schutz der Beschäftigten umsetzen. Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip: An erster Stelle stehen technische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Sonnensegel oder überdachte Plätze, gefolgt von organisatorischen Maßnahmen, wie der Verlagerung der Arbeitszeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden. An dritter Stelle: Persönliche Maßnahmen wie Kleidung und Sonnencreme.

Auch in der Freizeit, zum Beispiel im Sommerurlaub in den Bergen oder am Strand, sollte jeder auf ausreichenden Sonnenschutz achten. Denn beim Thema UV-Strahlung und ihren Folgen gilt wie auch anderswo: Auf die Dosis kommt es an. Über längere Zeit ungeschützt die Sonne genießen, das kann sich auch Jahre oder Jahrzehnte später noch rächen.

Tipps zum richtigen Eincremen:

– “Sonnenschutzmittel: lieber viel als wenig (https://www.gibmirnull.de/2020/07/13/sonnenschutzmittel-lieber-viel-als-wenig/)”: Blogbeitrag zur BGHW-Kampagne GIB MIR NULL! Tipps zum Sonnenschutz im Betrieb:

– “Arbeiten im Freien – Schutz vor UV-Strahlung (https://kompendium.bghw.de/bghw/docs/bghw_wis/bghw_wis-Documents/b12w18-7/figures/b12w18-7.pdf)”: BGHW-Wissensmodul zum Thema Sonnenschutz Über die BGHW

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten und Unternehmer des Handels und der Warenlogistik. Die BGHW versteht sich als moderner Dienstleister für 4,6 Millionen Versicherte in rund 380.000 Unternehmen. Durch gezielte Prävention unterstützt sie Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Schadensfall sorgt die BGHW für bestmögliche Rehabilitation und sichert durch Geldleistungen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien.

Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Unternehmenskommunikation
Siegrid Becker
Tel.: 0621-1835960
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