Fachverband UBIT unterstützt betroffene IT-Unternehmen mit VMware-Problemen

Fachverband UBIT unterstützt betroffene IT-Unternehmen mit VMware-Problemen

Beschwerden über Broadcom-Vorgehen häufen sich – EU-Kommission hat bereits reagiert

Im Jahr 2023 wurde die Übernahme von VMware durch Broadcom von der Europäischen Kommission unter Auflagen genehmigt. In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden über das Vorgehen von Broadcom gegenüber seinen Vertragspartner:innen gehäuft (überraschende Vertragskündigungen, Vervielfachung der Lizenzgebühren, Verpflichtungen zur Weitergabe von Kundeninformationen etc).

Die EU-KOMMISSION hat bereits reagiert und am 15. April 2024 ein Auskunftsverlangen an Broadcom gerichtet. Die vorläufige Antwort von Broadcom: Derzeit können jene IT-Unternehmen, die das neue Preismodell noch nicht unterzeichnet haben, einen Ausstieg bis Ende April 2025 wählen. Die Kosten für dieses Modell sind noch nicht bekannt. Allerdings gibt es eine neue Deadline bis Ende Mai – bis dahin müssen sich die Kund:innen entscheiden, ob sie den Exit wählen oder den neuen Vertrag akzeptieren.

Auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist bereits informiert. Sollten sich Unternehmen betroffen fühlen, empfiehlt der Fachverband UBIT der BWB ebenfalls eine (gegebenenfalls auch anonyme) Beschwerde einzureichen: https://www.bwb.gv.at/beschwerdeeinbringung.

Besondere Formvorschriften bestehen nicht, auch Rechtsausführungen sind nicht erforderlich. Allerdings sollten möglichst konkrete Angaben zur Vorgangsweise von VMware gemacht werden.

Dazu UBIT-Obmann Harl: „Wir wollen unseren Mitgliedern bei Problemen mit VMware als Interessenvertretung zur Seite stehen und über mögliche Schritte informieren. Der Fachverband UBIT steht für Fragen zur Verfügung und wird laufend über die aktuelle Entwicklung berichten.“ (PWK176/ES)

 

Digital Media & Communication
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
dmc_pr@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – https://www.wko.at/oe/news/start

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender