Gesundheitsausschuss: Künftig nur mehr Tabaksticks ohne Aroma erhältlich

Gesundheitsausschuss: Künftig nur mehr Tabaksticks ohne Aroma erhältlich

Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig kündigt noch weitere Schritte an

Künftig dürfen auch „erhitzte Tabakerzeugnisse“ kein Aroma mehr enthalten, sieht eine heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Mit der nun vorliegenden Lösung konnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor. Es handle sich dabei aber nur um einen ersten Schritt, dem noch weitere folgen müssten.

Weiters fasste der Ausschuss einen Beschluss, der auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag, der von Arzneimittel-Großhändlern für Produkte, die unter der Kostenerstattungsgrenze liegen, beantragt werden kann, wird um drei Jahre verlängert. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.

Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Berichten, die unter anderem über die noch getätigten Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den letzten Monaten informierten. Diese wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gelten somit als enderledigt. Einstimmig genehmigt würden überdies zwei Rahmenabkommen, die eine bessere Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zwischen Österreich und Ungarn bzw. der Slowakei gewährleisten sollen.

ERHITZTE TABAKERZEUGNISSE KÜNFTIG AUCH OHNE AROMA

In Umsetzung einer EU-Richtlinie soll somit das bereits für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot nun auf sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma ausgeweitet werden. Gemeint sind damit die sogenannten Tabaksticks. Von der Regelung nicht erfasst sind etwa die E-Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie – Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.

Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu „Informationsbotschaften“ sowie „gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen“ (Text, Bild und Information über Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung) geben, so wie das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden (126 d.B.).

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) machte in der Debatte zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) darauf aufmerksam, dass laut WHO mehr als acht Millionen Menschen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben würden. Allein 27 % aller Krebserkrankungen seien auf den Tabakkonsum zurückzuführen. Was die EU-Richtlinie angeht, so habe die EU-Kommission die vorgeschlagenen Änderungen mit den deutlich gestiegenen Absatzmengen von neuartigen Tabakprodukten begründet. Diese würden insbesondere Jugendlichen ansprechen, argumentierte Silvan.

Zustimmung kam auch von den Grünen, die sich aber noch weitreichendere Regelungen gewünscht hätten. Dazu hätte schon der frühere Minister Rauch einen Entwurf ausgearbeitet, der unter anderem ein Rauchverbot an Spielplätzen enthalten würde, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) ins Treffen. Außerdem müssten seiner Meinung nach auch noch andere Nikotinprodukte in die Regelung einbezogen werden.

Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstützte die mit dem Entwurf einhergehenden Verbesserungen der Jugendschutzbestimmungen. Aber auch er ortete Regulierungslücken, insbesondere was die „Pouches“ (Nikotinbeutel) und die dislozierten Verkaufsstellen angeht, weil dort die Altersbeschränkungen leicht umgangen werden könnten. Nikotin mache extrem süchtig, gab Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) zu bedenken, die Novellierung sei daher zu begrüßen.

ARZNEIMITTEL: INFRASTRUKTURSICHERUNGSBEITRAG WIRD IN REDUZIERTER FORM UM DREI JAHRE VERLÄNGERT

Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 der Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro Handelspackung vorsieht und einstimmig angenommen wurde (348/A). Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten, erläuterte Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ). Eine rasche Lösung sei erforderlich gewesen, da die alte Bestimmung bald auslaufe.

TÄGLICHE INFORMATION ZU GELAGERTEN ARZNEISPEZIALITÄTEN UND WIRKSTOFFEN

Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind sogenannte Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit). Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den Aufbau eines Monitoringsystems zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) versprach sich durch die Einführung des Monitoring-Systems eine gute Datenlage, die die Planungen in Hinkunft erleichtern werde.

Diesem Argument schloss sich auch Ralph Schallmeiner (Grüne) an, der sich danach erkundigte, ob der quasi halbierte Betrag nun ausreichen werde. Diesbezüglich meldete auch Gerhard Kaniak (FPÖ) erhebliche Zweifel an. Schon jetzt würden die Deckungsbeiträge ständig sinken, die Kosten etwa für Energie oder Personal aber steigen. Der Infrastruktursicherungsbeitrag wäre eigentlich dazu gedacht, die Auslieferung von kostengünstigen Arzneimitteln zu bewerkstelligen; dies könne sich nun nicht mehr ausgehen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel verfolgt werde, Lieferengpässe hintanzuhalten. Die Höhe des Betrags sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete sie. Wichtig sei aus ihrer Sicht die Einführung eines Monitoringsystems, um etwa rechtzeitig auf Versorgungsprobleme reagieren zu können.

ÜBEREINKOMMEN MIT UNGARN UND DER SLOWAKEI ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT IM RETTUNGSWESEN

Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung vor allem im grenznahen Bereich erscheint der Regierung eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich. Es soll insbesondere für Unfallopfer eine zeitnahe medizinische Hilfestellung sowie die Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung – unabhängig von den Staatsgrenzen – sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat Österreich Rahmenabkommen sowohl mit Ungarn (111 d.B.) als auch mit der Slowakei (110 d.B.) ausverhandelt, die nun den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen schaffen sollen.

Im Konkreten soll es etwa zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren kommen. So wird unter anderem die an sich erforderliche Ausweispflicht temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt. Im Fall der Slowakei bezieht sich das Abkommen konkret auf die Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien. Es wird zudem festgelegt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll. Beide Staatsverträge wurden einstimmig genehmigt.

Fiona Fiedler (NEOS) hob vor allem hervor, dass die Abkommen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit leisten und auch offene Haftungsfragen geklärt würden. Äußerst positiv beurteilt wurden die Staatsverträge von Mario Lindner (SPÖ) sowie von Angela Baumgartner (ÖVP), die zudem auf ein ähnliches Abkommen mit Tschechien verwies.

FINANZZIELSTEUERUNG GESUNDHEIT: POSITIVE TRENDS BEI LÄNDERN UND KRANKENVERSICHERUNGEN

Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit informieren sowohl ein Jahresbericht 2023 als auch der das erste Halbjahr 2024 umfassende Kurzbericht, die von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und heute im Ausschuss mehrheitlich (ohne Stimmen der FPÖ) zur Kenntnis genommen wurden (III-122 d.B.).

Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit war ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in den Jahren 2021 bis 2023 vorsah. Außerdem wurden strategische Ziele in den Bereichen „bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung“ definiert, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren gemessen wird.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sprach einige Ergebnisse des Berichts wie etwa die Entwicklung der Durchimpfungsrate bezüglich Mumps/Masern/Röteln an, die aus ihrer Sicht besorgniserregend sei. Mittlerweile seien in der Altersgruppe der Zwei- bis Fünfjährigen 8 % der Kinder komplett ungeimpft, wodurch der sogenannte Herdenschutz nicht mehr gesichert sei. „Luft nach oben“ gebe es ihrer Meinung nach auch bei der Anzahl der tagesklinischen Behandlungen, die im internationalen Vergleich oft noch viel zu gering seien. Positiv hingegen bewertete sie den deutlichen Anstieg bei den Primärversorgungseinheiten.

Die frühere Regierung hätte mit der Reparatur der gesetzlichen Grundlage für Primärversorgungseinheiten eine gute Grundlage geschaffen, rief Ralph Schallmeiner (Grüne) in Erinnerung. Darauf müsse weiter aufgebaut und auch über Facharztzentren nachgedacht werden. Bezüglich der Einhaltung der Ausgabenobergrenzen frage er sich, warum es so deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern Wien und Burgenland auf der einen Seite und Niederösterreich auf der anderen Seite gebe.

Obgleich das Zielsteuerungssystem anfangs nicht so schlecht funktioniert habe, müsse man jetzt feststellen, dass der Ausnahmezustand in der Corona-Zeit nunmehr zum Dauerzustand geworden sei, urteilte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Statt aber den Fehler im System zu suchen, würden einfach die Ausgabenobergrenzen um 25 % erhöht, wodurch viele Bundesländer die Grenzen wieder einhalten könnten. Er bemängelte auch die fehlende Transparenz im Gesundheitswesen. So wisse man etwa noch immer nicht genau, wie viel pro Jahr für Arzneimittel ausgegeben werde.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig ging auf die einzelnen Fragen ein und gab unter anderem zu bedenken, dass im Burgenland viele neue Angebote geschaffen wurden und dass die gesundheitliche Versorgung in Wien teilweise für ganz Österreich zur Verfügung stehe. Die generelle Ausgabenentwicklung müsse auch im Lichte der gestiegenen Lohnkosten, des Einsatzes teurerer Medikamente und der demographischen Entwicklung betrachtet werden, merkte die Staatsekretärin an.

Das von Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) angesprochene elektronische Erinnerungssystem bezüglich Impfungen werde sicher ein Fortschritt sein, bei der Umsetzung gebe es aber noch einige Hürden, die zu bewältigen sind.

Bei der Beschaffung von Medikamenten wolle man von Bestpreisprinzip in Richtung Bestbieterprinzip umstellen, erklärte sie, außerdem unterstützte Österreich den von der EU vorgeschlagenen „Critical Medicines Act“. Bei der Versorgung der Pflegeheime mit Arzneimitteln gebe es bereits einige Verbesserungen. So könnten etwa Großpackungen direkt an Patient:innen abgegeben werden.

NACHZAHLUNGEN FÜR CORONA-AUSGABEN SCHLAGEN SICH NOCH IN BERICHTEN NIEDER

Schließlich wurden auch vier Berichte bezüglich der Corona-Ausgaben des Gesundheitsressorts behandelt und mehrheitlich – ohne Zustimmung der FPÖ – zur Kenntnis genommen (III-61 d.B., III-94 d.B., III-144 d.B. und III-169 d.B.).

Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) befasste sich vor allem mit dem Thema COVID-19-Impfung und kritisierte, dass diese schwangeren Frauen empfohlen werde. Laut einer Studie aus Tschechien habe sich ganz klar gezeigt, dass bei geimpften Frauen um 30 % mehr Aborte aufgetreten seien bzw. sie gar nicht schwanger geworden seien. Mittlerweile wisse man auch, dass durch die Impfung kein Fremdschutz gegeben sei, merkte Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) weiters an.

Gerhard Kaniak (FPÖ) verwies auf die hohen Logistik- und Entsorgungskosten, die im Zusammenhang mit der Impfstoffbeschaffung angefallen seien. Trotzdem sei aber geplant, weitere Dosen anzuschaffen, hinterfragte er kritisch. Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich verwundert darüber, dass sich kein Vertreter bzw. Vertreterin der anderen Parteien bei diesem Punkt zu Wort gemeldet habe. Dies sei aber angesichts des „gesundheitlichen, bürgerrechtlichen und wirtschaftlichen Wahnsinns“ der hinterlassen wurde, aber vielleicht auch nicht überraschend.

Zu vielen Fragen, die von den FPÖ-Abgeordneten Irene Eisenhut, Andrea Schartel und Gerhard Kaniak gestellt wurden, teilte Staatsekretärin Königsberger-Ludwig mit, dass die angesprochenen Auszahlungen auf Nachbuchungen von „Altlasten“ zurückzuführen seien. In all diesen Bereichen seien aber keine neuen Kosten angefallen.

Was das Thema Impfen angehe, so sehe man darin eine der wirksamsten präventiven Gesundheitsmaßnahmen, betonte Königsberger-Ludwig. Ihr Ressort würde sich zudem auf die Empfehlungen des nationalen Impfgremiums verlassen, das wissenschaftlich fundiert vorgehe. Keine näheren Auskünfte konnte sie zudem Impfstoffverträgen machen, weil darin Stillschweigen vereinbart worden sei.

Beim Abwassermonitoring ende der Vertrag Ende 2025, berichtete Königsberger-Ludwig, es soll aber auch in Zukunft weitergeführt werden. Damit könne nämlich auf schnelle und kostengünstige Weise das Infektionsgeschehen erfasst werden. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue

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