Presserat präsentiert Jahresbericht und Fallstatistik für 2025

Presserat präsentiert Jahresbericht und Fallstatistik für 2025

Christa Zöchling, die Sprecherin des Senats 3 des Presserats, und Geschäftsführer Alexander Warzilek präsentierten bei der Jahrespressekonferenz den Jahresbericht und die Fallstatistik für das Geschäftsjahr 2025. Warzilek weist auf die gestiegene Fallzahl hin: „Im letzten Jahr ist die Zahl der beanstandeten Fälle auf über 500 gestiegen, 2024 waren es noch unter 430 Fälle. Das laufende Geschäftsjahr ist für den Presserat spannend, da die Selbstkontrolle bei der neuen Medienförderung eine wichtigere Rolle spielen soll und unser Trägerverein gerade eine Ausweitung der Zuständigkeit auf journalistische Online-Medien ausarbeitet.“

FALLSTATISTIK 2025

Die Senate des Presserats behandelten im vergangenen Jahr insgesamt 503 Fälle, in 25 Fällen stellten sie Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest (zum Vergleich: 2024 gab es 426 Fälle und 27 Ethikverstöße).

Nachfolgend die Fallzahlen 2025 für einzelne Medien und in Klammer dazu jeweils die medienethischen Verstöße: „Kronen Zeitung“ 63 (9), „OE24“ 58 (6), „Heute“ 51 (4), „VN“ 10 (2), „Tips“ 2 (1), „OÖN“ 6 (1), „NEWS“ 7 (1), „Kleine Zeitung“ 20 (1), „Kurier“ 31 (1), „SN“ 8 (0), „TT“ 9 (0), „Mein Bezirk“ 10 (0), „Die Presse“ 21 (0), „Der Standard“ 52 (0).

In vier Fällen wurden die Senate eigenständig aktiv (also ohne Eingabe von außen).

WICHTIGE MEDIENETHISCHE ENTSCHEIDUNGEN DES JAHRES 2025

Leitentscheidungen hat der Presserat im Berichtsjahr zum Schulattentat in Graz getroffen.

Im Fokus stand vor allem ein Evakuierungsvideo, das Schülerinnen und Schüler des BORG unmittelbar nach dem Schulattentat zeigt und von den beiden Online-Medien „krone.at“ und „oe24.at“ veröffentlicht wurde. Die Schülerinnen und Schüler laufen in dem Video an Polizeikräften vorbei und verlassen das Schulgebäude. Nach Meinung des Senats 2 spielte es durchaus eine Rolle, dass die Betroffenen bloß von hinten gezeigt wurden – ihre Gesichter waren nicht zu sehen. Aufgrund ihrer Frisuren und Kleidung waren sie nach Auffassung des Senats zwar nicht für die breite Öffentlichkeit, jedoch zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis (insbesondere ihre Lehrerinnen und Lehrer, Schulkolleginnen und -kollegen, Freundinnen und Freunde und ihre Familien) identifizierbar.
Ein wichtiger Faktor war des Weiteren, dass es sich bei den Abgebildeten um Minderjährige handelt.

Presserat
Alexander Warzilek
Telefon: 01/2369984-11
E-Mail: info@presserat.at

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