Europäische Krankenversicherungskarte: Wie die Sozialversicherung europäische Integration im Alltag spürbar macht
Europäische Krankenversicherungskarte: Wie die Sozialversicherung europäische Integration im Alltag spürbar macht
Zum Europatag zeigt der Dachverband der Sozialversicherungsträger, was grenzübergreifende Soziale Sicherheit in Europa konkret bedeutet: Über 8,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite ihrer e-card in 35 Ländern abgesichert – automatisch, ohne Antrag, ohne Bürokratie. Und die Bilanz zeigt: Österreich profitiert vom System.
Die e-card in der Geldbörse, die offene Grenze auf der Urlaubsfahrt, das Handy ohne Roaming-Gebühren – die europäische Integration ist für viele längst Normalität. Doch ein oft übersehener Vorteil macht das Leben noch einfacher: die Europäische Krankenversicherungskarte (englisch: European Health Insurance Card – EHIC) auf der Rückseite der e-card. Ob Urlaub in Kroatien, Skiunfall in Italien oder Dienstreise nach Deutschland – wer krank wird, bekommt sofort Hilfe, ohne Vorleistung oder Rückerstattungsstress. Zum Europatag am 9. Mai erinnert der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) daran, wie sehr Europa und grenzüberschreitende soziale Sicherheit den Alltag erleichtert.
8,7 MILLIONEN KARTEN, KEINE ANTRAGSTELLUNG NÖTIG
Die EKVK wird in Österreich nicht beantragt, sondern automatisch ausgestellt: Der DVSV übernimmt dies zentral im Namen des jeweils zuständigen Krankenversicherungsträgers. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Versicherungssituation – für Pensionistinnen und Pensionisten beträgt sie zehn Jahre, für andere Versicherte ein oder fünf Jahre je nach Versicherungszeiten, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Im Vergleich zu 2015 – damals waren rund 8.2 Millionen EKVKs gültig – ist die Zahl der Karten um 6,3 Prozent weitergewachsen, parallel zur Bevölkerungsentwicklung und steigender Erwerbsbeteiligung.
DAS PLUS: ÖSTERREICH PROFITIERT VOM SYSTEM
Was auf den ersten Blick wie eine reine Ausgabenposition wirkt, erweist sich bei näherer Betrachtung als ausgewogenes und für Österreich sogar vorteilhaftes System. Die österreichische Sozialversicherung trägt zwar als Gläubiger die Kosten, wenn Versicherte im Ausland behandelt werden: 2024 beliefen sich diese auf insgesamt 31.298.860 Euro – am stärksten zu Buche schlugen Behandlungen in Deutschland, gefolgt von Kroatien und Italien. Gleichzeitig aber kommen jährlich hunderttausende Versicherte aus anderen EU-Ländern nach Österreich und werden hier behandelt. Deren Kosten tragen die Kassen ihrer Heimatländer. 2024 wurden 249.556 solcher Behandlungen in Österreich erbracht, was Einnahmen von insgesamt 158.060.801 Euro bedeutete. Einnahmen aus Behandlungen ausländischer Versicherter übersteigen die Ausgaben für österreichische Versicherte im Ausland entsprechend um 126.761.941 Euro.
EUROPA SCHÜTZT – AUCH WENN DIE KARRIERE ÜBER DIE GRENZE FÜHRT
Die grenzüberschreitende Koordinierung der Sozialversicherung geht über den Krankenversicherungsschutz hinaus. Wer in mehreren EU-Ländern gearbeitet hat, verliert keine Versicherungszeiten: Egal ob also Pensionsmonate aus Deutschland, Österreich oder Spanien bestehen, alle werden zusammengerechnet. Wer nach Jahren im Ausland zurückkommt, bringt seinen Pensionsanspruch mit.
Die Soziale Sicherheit ist darüber hinaus auch bei Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, wie Serbien, Japan oder auch Brasilien durch bilaterale Abkommen abgesichert. Österreich verhandelt fortlaufend Übereinkommen mit Partnerstaaten auf der ganzen Welt, um das Netz der sozialen Sicherheit noch engmaschiger zu gestalten. Der Dachverband ist über das Sozialministerium in diese Verhandlungen eingebunden.
Die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Claudia Neumayer-Stickler, hebt hervor: „Der Europatag erinnert uns daran, was europäische Zusammenarbeit konkret bedeutet. Soziale Sicherheit endet nicht an der Grenze. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis einer gemeinsamen europäischen Idee. Für unsere Versicherten heißt das: Wer in Europa unterwegs ist, ist nie ohne Schutz. Und es macht uns stolz, dass wir umgekehrt auch europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Qualität des österreichischen Gesundheitssystems anbieten können, während wir gleichzeitig sicherstellen, dass Österreicherinnen und Österreicher überall gut versorgt sind.“
Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, erklärt: „Österreich verfügt über ein sehr gutes Gesundheitssystem. Die europäische Zusammenarbeit macht es möglich, diesen Standard über die eigenen Grenzen hinaus wirksam werden zu lassen. Die EKVK ist dabei mehr als eine praktische Karte im Geldbeutel. Sie steht für grenzüberschreitende Versorgungssicherheit: Wer im Ausland auf medizinische Versorgung angewiesen ist, bekommt sie unkompliziert und ohne unmittelbare Kosten. Wer aus anderen europäischen Ländern nach Österreich kommt, hat hier Zugang zu Spitzenmedizin auf höchstem Niveau. Das ist das Ergebnis jahrzehntelanger europäischer Koordinierung und Zusammenarbeit, die im Alltag der Versicherten ankommt.“
IM AUSLAND KRANK – WAS NUN? DAS MÜSSEN VERSICHERTE WISSEN
Die EKVK schützt – aber nicht grenzenlos. Wer im EU-Ausland auf Nummer sicher gehen will, sollte ein paar Grundregeln kennen:
WO GILT DIE EKVK? Die Karte gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Außerdem kann die EKVK auch in Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina verwendet werden. Die EKVK gilt daher insgesamt in 35 Ländern. Für die Türkei kann ein Urlaubskrankenschien beantragt werden. Für Reisen in andere Länder, teils beliebte Urlaubsländer, bietet sie jedoch keinen Schutz – hier ist eine private Reisekrankenversicherung empfehlenswert.
WAS IST ABGEDECKT? Die EKVK deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab – also alles, was nicht bis zur Rückkehr nach Österreich warten kann. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und in manchen Ländern auch Notfalltransporte. Kein Anspruch besteht auf Behandlungen, die von vornherein im Ausland geplant wurden (z.B. elektive Eingriffe) oder planbare Präventivleistungen, wie zum Beispiel eine Mundhygiene.
ÖFFENTLICH ODER PRIVAT? Wichtig: Die EKVK gilt nur bei Ärztinnen, Ärzten und Spitälern, die am öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes teilnehmen, also das, was man in Österreich als Kassenarzt versteht. Wer zu einer Privatpraxis geht, muss die Kosten selbst tragen.
WAS KOSTET ES TROTZDEM? In manchen Ländern gibt es gesetzliche Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die auch mit EKVK anfallen – das ist länderspezifisch und entspricht den Regelungen für die dortigen Versicherten. Österreich übernimmt diese Eigenanteile nicht – wenn die EKVK zum Einsatz kommt, wird man wie ein Einheimischer behandelt.
WIE KOMMT MAN AN DIE KARTE? Die EKVK befindet sich automatisch auf der Rückseite der e-card. Wer eine separate Bestätigung benötigt, kann über den zuständigen Krankenversicherungsträger eine Ersatzbescheinigung anfordern – bei der ÖGK geht das auch ganz einfach über die ÖGK-App.
WAS TUN IM ERNSTFALL?
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EKVK (Rückseite der e-card) vorzeigen
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Darauf bestehen, als lokal Versicherter behandelt zu werden
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Alle Belege, Rechnungen und Befunde aufbewahren
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Bei Fragen: Der zuständige Krankenversicherungsträger in Österreich hilft auch aus dem Ausland
Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV)
Caroline Göschl, BA MA
Telefon: +4366488839072
E-Mail: caroline.goeschl@sozialversicherung.at
Website: http://www.sozialversicherung.at/
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