Bundesregierung gedenkt der Befreiung vom Nationalsozialismus

Bundesregierung gedenkt der Befreiung vom Nationalsozialismus

Regierung bekennt sich zu einer modernen, zeitgemäßen und zukunftsgerichteten Erinnerungskultur und unterstreicht die besondere historische Verantwortung Österreichs

Anlässlich der Gedenktage rund um die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen am 5. Mai sowie des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai gedenkt die Bundesregierung der Opfer des Nationalsozialismus.

Diese Gedenktage sind aus Sicht der Bundesregierung keine bloßen historischen Rückblicke. Sie sind ein Auftrag für die Zukunft. Gerade deshalb sei es entscheidend, dass die Erinnerungskultur in Österreich weiterentwickelt und gestärkt wird. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte, mit Täterschaft und Verantwortung, mit den Schicksalen der Opfer sowie mit den Mechanismen von Ausgrenzung und Entmenschlichung ist eine Grundlage für demokratisches Zusammenleben.

„_Gerade in einer Zeit, in der Antisemitismus, Extremismus und gesellschaftliche Radikalisierung wieder zunehmen, ist aktive Erinnerungsarbeit wichtiger denn je. Erinnerung darf nicht stehen bleiben – sie muss sich weiterentwickeln, um auch kommende Generationen zu erreichen_“, betonte Staatssekretär ALEXANDER PRÖLL.

Staatssekretärin MICHAELA SCHMIDT: „_Niemals wieder! Diese Worte haben auch 81 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus nichts von ihrer Bedeutung verloren. Das Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete die Rückkehr zu Freiheit, Demokratie und Menschenwürde. Leider sind genau diese Werte heute wieder zunehmend in Gefahr. Deshalb müssen wir alle gemeinsam die Erinnerung wachhalten und mit aller Kraft gegen Antisemitismus, Rassismus und das Erstarken autoritärer Kräfte eintreten_.“

Staatssekretär SEPP SCHELLHORN: „_Die Konzentrationslager endeten 1945 – ihre Nachwirkungen nicht. Eine Überlebende sprach von einem ‚permanenten Schrei in der Leere unseres Haushalts‘. Gerade deshalb darf Erinnerung nicht abstrakt werden: Sie muss Verantwortung benennen, Demokratie verteidigen und kommende Generationen befähigen, die Zeichen der Entmenschlichung früh zu erkennen._“

BISHERIGE MASSNAHMEN

Viele Österreicherinnen und Österreicher waren in der Zeit des Nationalsozialismus Täterinnen und Täter. Nach einer langen Phase der Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit in der Zweiten Republik will die Bundesregierung weiter daran arbeiten, die letzten Lücken in der Aufarbeitung zu schließen.

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich zum Ausdruck zu bringen.

Das Washingtoner Abkommen, das Kunstrückgabegesetz, der Erwerb der Staatsbürgerschaft für Verfolgte und deren direkte Nachkommen sowie die Errichtung der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte waren wesentliche Schritte, um die Verantwortung der Republik Österreich zu betonen und die Geschichte des Holocaust aufzuarbeiten.

Das ehemalige Konzentrationslager (KZ) Mauthausen wurde zu einem modernen Gedenk- und Vermittlungsort weiterentwickelt. Die Neugestaltung des ehemaligen KZ Gusen soll die Gedenkstätte in naher Zukunft als zentralen europäischen Erinnerungsort etablieren, der die Bereiche Gedenken, Bildung und Begegnung verbindet.

Darüber hinaus leisten Einrichtungen wie das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, das Vienna Wiesenthal Institut, das Haus der Geschichte Österreich sowie zahlreiche Initiativen im ganzen Land einen wertvollen Beitrag zur Gedenk- und Forschungsarbeit – gerade auch auf Ebene engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie der Wissenschaft.

Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus 2.0 der österreichischen Bundesregierung soll den Fortbestand des jüdischen Lebens in Österreich schützen und langfristig absichern, Antisemitismus in all seinen Formen eindämmen und die Erinnerung an die Opfer der Shoah aufrechterhalten.

WEITERENTWICKLUNG DES HOLOCAUST-GEDENKENS

Im Rahmen des bereits 2025 gestarteten Prüfprozesses zur Errichtung eines Holocaust-Centers wurden internationale Modelle der Holocaust-Gedenk- und Bildungsarbeit analysiert sowie Gespräche mit Expertinnen und Experten und bestehenden Einrichtungen geführt. Ziel des weiteren Prozesses ist die Schaffung eines zentralen, institutionell verankerten Ortes, der die historische Verantwortung Österreichs sichtbar macht, bestehende Initiativen ergänzt und die Vermittlung von Erinnerung, Bildung und Forschung stärkt. Der Bundeskanzler wird dazu zeitnah eine hochkarätige Kommission einsetzen, die ein Konzept für die weitere Entwicklung eines Holocaust-Centers in Österreich ausarbeiten soll.

„_Ein Holocaust-Center soll kein Ersatz für bestehende Initiativen sein, sondern ein Ort der Vernetzung, der Vermittlung und der gemeinsamen Verantwortung_“, so Staatssekretär ALEXANDER PRÖLL abschließend.

Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1/53115-0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender