IAFW fordert Einbindung als gleichwertiger Sozialpartner bei Gesetzesvorhaben
IAFW fordert Einbindung als gleichwertiger Sozialpartner bei Gesetzesvorhaben
Teilzeit-Aufstockung soll weiterhin kollektivvertraglich geregelt werden
Die Arbeitgeberverbände der privaten Sozial- und Gesundheitsbranche, zusammengeschlossen im IAFW, begrüßen den Vorstoß von Sozialministerin Korinna Schumann, Teilzeitbeschäftigten einen Anspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit einzuräumen. Gleichzeitig betont der IAFW, dass eine solche Regelung am besten auf Ebene der Kollektivverträge aufgehoben ist, um den besonderen Anforderungen der Sozial- und Gesundheitsberufe gerecht zu werden.
Als ARBEITGEBER:INNEN-VERTRETUNG verhandelt der IAFW gemeinsam mit den Arbeitnehmer:innen-Vertretungen die KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR DIE PRIVATE SOZIAL- UND GESUNDHEITSBRANCHE und vertritt damit rund 161.000 BESCHÄFTIGTE in Österreich. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband, bei arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben als GLEICHWERTIGER SOZIALPARTNER anerkannt und frühzeitig in die Ausarbeitung eingebunden zu werden.
„In der Sozialwirtschaft ist der Wunsch vieler Mitarbeiter:innen nach einer Aufstockung ihrer Arbeitszeit seit Jahren gelebte Praxis“, erklärt Yvonne Hochsteiner, Vorsitzende des IAFW. „Wir haben dieses PRINZIP BEREITS IN VIELEN UNSERER KOLLEKTIVVERTRÄGEN VERANKERT.“
Der IAFW sieht darin ein bewährtes Instrument, das sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den betrieblichen Erfordernissen Rechnung trägt. Gerade in der Sozialwirtschaft sind flexible Lösungen erforderlich, da Arbeitszeiten häufig von den Bedürfnissen der Klient:innen, Finanzierungsvorgaben und regionalen Rahmenbedingungen abhängen.
„Wir unterstützen das Ziel, Teilzeitbeschäftigten bessere Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu geben“, betont Alexander Bodmann, Mitglied im IAFW. „Eine starre gesetzliche Regelung würde jedoch den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Branchen nicht ausreichend gerecht werden. KOLLEKTIVVERTRÄGE ERMÖGLICHEN PRAXISNAHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE LÖSUNGEN. Daher fordert er die EINBEZIEHUNG DES IAFW ALS ARBEITGEBER:INNEN-VERTRETUNG in die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes“
Hochsteiner unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartnerschaft bei geplanten Gesetzesänderungen: „Der PRIVATE SOZIAL- UND GESUNDHEITSBEREICH wird nicht von der Wirtschaftskammer vertreten. Somit FEHLT die Expertise nicht nur eines WESENTLICHEN TEILES DER WIRTSCHAFT, sondern auch einer Branche in der ÜBERWIEGEND FRAUEN BESCHÄFTIGT werden. Wenn GESETZLICHE ÄNDERUNGEN VORBEREITET werden, ist es daher essenziell, die EXPERTISE DES IAFW ALS SOZIALPARTNER zu nutzen.
Bodmann ergänzt: „Die Sozialpartnerschaft hat in Österreich vielfach bewiesen, dass sie tragfähige und faire Lösungen hervorbringen kann. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen ist es wichtig, auf das Know-how jener zurückzugreifen, die die branchenspezifischen Herausforderungen aus der täglichen Praxis kennen.“
DER IAFW
DER „INTERESSENSVERBAND DER ARBEITGEBERVERBÄNDE DER FREIEN WOHLFAHRT“ IST DIE INTERESSENSVERTRETUNG FOLGENDER KOLLEKTIVVERTRAGSFÄHIGER ARBEITGEBERVERBÄNDE:
Arbeitgeberverband der Diakonie Österreich,
Arbeitgeberverband der SOS-Kinderdörfer,
Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg,
Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs,
Österreichisches Rotes Kreuz
Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ, mit über 620 Mitgliedsorganisationen, darunter Volkshilfe, Hilfswerk, Jugend am Werk, Lebenshilfe und zahlreiche andere namhafte Organisationen – www.swoe.at) und
Verein karitativer Arbeitgeber*innen (Caritas KV).
DIE IM IAFW KOOPERIERENDEN VERBÄNDE BESCHÄFTIGEN ALS ARBEITGEBER:INNEN RUND 161.000 ARBEITNEHMER:INNEN IM SOZIAL- UND GESUNDHEITSWESEN. ZWECK DES IAFW IST DIE WAHRNEHMUNG GEMEINSAMER INTERESSEN DES KOLLEKTIVEN ARBEITSRECHTS SOWIE DIE STÄRKUNG DES SEKTORS SOZIALER UND GESUNDHEITLICHER ARBEIT DURCH VERBESSERUNG DER RECHTLICHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE VERTRAGSPARTNER:INNEN. DER IAFW WURDE IM NOVEMBER 2021 GEGRÜNDET. DER VORSITZ WECHSELT TURNUSMÄSSIG MIT DEM KALENDERJAHR.
IAFW pA. Sozialwirtschaft Österreich
Mag.a Yvonne Hochsteiner, LL.M.
Telefon: +43677 644 963 92
E-Mail: vorsitz@iaf.at
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